Frage rechtliche Lage bei Elektroarbeiten

Am Fri, 20 Jan 2006 14:06:26 +0100 schrieb Ralf Kusmierz:

Das Problem tritt ja eigentlich erst auf, wenn z.B. jemand durch einen techn. Defekt dieser Anlage das Zeitliche segnet oder die Hütte abraucht.

In diesem Fall würde natürlich auch kein "war kein schlimmer Fehler" mehr helfen, denn er war ja dann doch schlimm;-)

Passiert nix, sagt wahrscheinlich niemals jemand etwas Böses...

Problem beim Fachmann: Er entscheidet faktisch eigentverantwortlich, und das hieße sogar, die bloße Kenntnis eines techn. Mangels könnte im schon angekreidet werden, sehe ich z.B. im Kindergarten eine defekte Steckdose muss ich handeln, alles andere wäre grob fahrlässig.

Wenn also jemand sieht, dass der Fachmann es gesehen hat dürfte dies bereits ausreichen...

Gruß Klaus

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Klaus Schwarzkamp
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Du scheinst an einer verzerrten Wahrnehmung zu leiden. Lass das mal behandeln, falls es nötig sein sollte. Zitat:

| ich habe letztens bei einer Bekannten einige Lampen u.s.w. in Ihrem | "neuen", bereits etwas betagten Häuschen installiert.

Ok, jetzt könnte man fragen, was "u.s.w." genau war, aber ich vermute doch sehr stark, die angeschimmelten Leitungen werden es nicht gewesen sein und finde keine gegenteiligen Hinweise. Da wollte jemand nichts als helfen und macht sich nun sorgen. Du nennst ihn ein "A..." und spielst jetzt den Affen.

Ich finde das nicht fein und gebe deinem Antrag statt.

Lars

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Lars Mueller

Du wirst es zwar nicht glauben, ich habe nicht auf den Namen geschaut. So hätte ich auch meinem Sohn oder meinem Vater geantwortet. Ich hab mich bloß noch dazu hingerissen, das häßliche Wort wegzuschnipseln, das ich in der dspm ohne ira et studio stehen gelassen hätte.

Dein posting ist mir _sachlich_ an die Galle gegangen, nicht wegen des Stils. Eine marode Baustelle darf ein Ingenieur nicht hinterlassen, auch nicht mit Herumgerede und dran herumbasteln darf er schon gar nicht.

Servas

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Franz Glaser (KN)

Wenn ich mir hier bitte erlauben dürfte, meinen Standpunkt auszubreiten, auch wenn ich dir damit auch wieder auf die Zehen steige :-(

Es fängt schon mit dem "eigentlich" oben an und es geht weiter:

Die Laien müssen einem Fachmann vertrauen können.

Und da kommt es nicht darauf an, daß dahinter eine mögliche richter- liche Keule baumelt. Die ist nämlich lächerlich! Wenn ein Ingenieur so anfängt zu denken wie ein Verbrecher, daß er nur mehr darauf achtet, nicht erwischt zu werden, dann - bin ich froh, ein alter Mann zu sein und möchte mit "Ingenieur" nix mehr zu tun haben :-((

Wie kann ich DAS denn endlich verständlich machen?!

MfG

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Franz Glaser (KN)

Franz Glaser (KN) schrieb in im Newsbeitrag:

43d12b83$0$1231$ snipped-for-privacy@newsreader01.highway.telekom.at...

eigentverantwortlich...

Wo er recht hat , hat er Recht Gunther

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Gunther Siegert

Und was hat er im Haus eines fremden zu entscheiden?

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Lars Mueller

Lars Mueller schrieb in im Newsbeitrag:

43d13458$0$20781$ snipped-for-privacy@newsread4.arcor-> >

"eigenverantwortlich" was er verantworten kann und was nicht. Ich gebe zu, es ist manchmal nicht einfach nein zu sagen, wenn man es nicht verantworten kann. Aber im Ernstfall kommt immer der Satz des Laien: "Da war erst einer da und hat was in Ordnung gebracht, aber was genau das weiß ich nicht mehr" Also man sollte sich schon gut Überlegen wem man einen Gefallen tut und in welcher Anlage.

Mfg Gunther

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Gunther Siegert

Michael Amann schrieb:

schon mal darüber nachgedacht die Anlage mal komplett durch zu checken und mögliche Gefahrenstellen abzuwenden ?? Dann kannst du beruhigt schlafen und in der Familie wird es nicht noch einen weiteren schweren Schicksalsschlag geben.

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Dirk Bossenz

...

Da gebe ich dir Recht. Aber das ist kein Grund, den OP hier zu beleidigen und anzumachen.

Stellen wir uns die ganze Situation jetzt einmal in der Realität vor: Der OP kommt (er weiß ja nicht, was ihn dort erwarten wird) und weigert sich, das Zeug anzuschließen, oder er weigert sich sicherheitshalber im Vorfeld, obwohl jeder weiß: Der ist doch Inscheniör, für den wäre es überhaupt kein Problem, das mal eben mit einem Fingerschnippsen in Ordnung zu bringen.

Effekt: Die Dame und die Kinder sitzen erst einmal im Dunkeln und bekommen nichts zu essen. Die ganze Stadt und alle Freunde und Bekannte wissen, daß er ein egoistisches A... ist, das zu faul oder zu fein ist, mal eben zu helfen. Ein örtlicher Elektriker oder Notdienst (die mit den vielen A.A.A.A.A.A.A.A. im Telefonbuch ganz oben) pfuscht das für viel Geld (das die Dame eigentlich nicht hat) zusammen, ohne die Schutzleiter so ordentlich wie möglich anzuschließen und verschwindet dann. Später brennt die Bude ab - oder auch nicht - und der Elektriker hat längst Pleite- und unter neuem Namen wieder aufgemacht, oder auch nicht. Ok, der Teil mit dem Notdienst war _vielleicht_ etwas übertrieben, aber der Elektriker, bzw. dessen Versicherung wird sicherlich eher Möglichkeiten finden, sich aus der Affäre zu ziehen. Wenn nötig mit ewigen Prozessen und Gutachten, die belegen sollen, daß er den Schaden nicht verursacht, oder zu verantworten hat. Dann wird man ihm das Gegenteil beweisen müssen. Mach das mal als Privatmann. Da reich oft schon eine Vorverurteilung, wenn du keinen Staranwalt hast.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Bis auf die übertrieben heftige Ausdrucksweise hat er aber Recht. Ich verstehe die Situation ja wohl, aber eigentlich hättest Du das Gebäude stromlos machen müssen. Und ich vermute, wenn da jetzt was passiert, was auch nichts mit Deinen Arbeiten zu tun hat, hängst Du mit drin.

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Martin D. Bartsch

DAS war ja nicht der Tenor der Frage sondern das Knieschlottern danach, ob er sich eh ausreichend mit Zeugen und Gejammer ab- gesichert habe, daß ihm niemand _rechtlich_ was anhaben kann, nachdem er (wissentlich mit seiner Ing. Quali) einen Pfusch hinterlassen hat.

Habe ich es denn nicht ausreichend beschrieben? Daß die Denkweise eines Verbrechers (ok, ich verharmlose, eines Schlingels), bloß nicht erwischt zu werden, bloß nicht haftbar gemacht werden zu können, in unsere Technikerwelt eingedrungen ist.

Wo hört denn das auf?

MfG

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Franz Glaser (KN)

Franz Glaser (KN) schrieb:

Komisch, in meiner Ingenieursausbildung (90er Jahre) haben wir die Juristen nicht mal von weitem gesehen.

Wenn der OP jetzt Angst bekommt, würde ich das eher auf die allgemeine Klagekultur zurückführen, in der studierte Wegelagerer (aka Juristen) sogar z.B. jemanden abmahnen können, der PC-Zeitschriften bei Ebay verkauft, oder auch jeden anderen, der gerade über ein neues Gesetz gestolpert ist.

Konzentriere Dich also auf die studierten Wegelagerer, aber nicht auf die ehrlichen (und im Fall des OP: gutmütigen) Akademiker.

SCNR Kristian

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Kristian Schmees

Du scheinst den Ernst der Lage anders zu sehen als ich :-(

Ich bin sauer darüber, wie sehr der Zeitgeist der Produkthaftung (=Wegelagerei wie du schreibst) bereits ins Leben der Techniker eingedrungen ist. Das Unglück in Kaprun hat es gezeigt. Aber statt daß sich die/wir Techniker verhaltensmäßig entgegenstellen, kriechen sie/wir wie Hasen vor der Schlange.

Die Juristen zu erziehen wird nicht möglich sein, zumindest nicht hier in der dsie. Die tun das, was sie gelernt haben und das offenbar besser als die/wir Ingenieure :-(

Die/wir Ingenieure sind die Versager. Wir lassen uns von den BWL- Fritzen zur Schnecke machen beim Stromnetz wider besseres Wissen. Wir haben uns beim Toll-Collect vorführen lassen von den Managern wie Schulbuben.

Was ich mit der Juristerei sagen will das ist die Produkthaftung und der Advokatenshit, nicht deren Lehre auf der Uni. Da hast du mich gründlich mißverstanden.

Und hier, in diesem thread, lese ich vorwiegend Argumente mit dem Tenor "haftbar". Obwohl von abgeschnittenen Schutzleitern geschrieben war und anderen Zeugnissen, die auf unmittelbare Gefahr hinzeigen (blaue Leiter auf Phase, wer weiß, wo die hinführen?), Brandstellen...

Der Betreff ist eine Schande!

Das ist nicht gutmütig sondern zeitgeistig und arrogant dazu.

Btw: Ich habe nicht auf den Namen geschaut, weil ich mir seit meiner Malaise Namen eh nicht mehr merken kann. Wenn sich der Amann (ich muß zurückblättern!) einbildet, daß ich mit ihm ein Hühnchen zu rupfen hätte, dann soll er das meinetwegen. Derlei Kindereien sind mir längst wurscht.

Servas

Reply to
Franz Glaser (KN)

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Martin D. Bartsch" schrieb:

Geht's noch? Das wäre Sachbeschädigung. Straflos bliebe das nur im Fall von Notwehr, wenn also dringende Gefahr für Leib und Leben bestanden hätte.

(Für Koniferen: Notwehr greift auch bei Gefahren für *andere*.)

Zumindest besteht dieses Risiko.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hallo, Kristian,

Du (ks_usenet) meintest am 21.01.06:

Ja - Techniker und Recht. Die Ergebnisse sind immer wieder bestaunenswert.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

"Martin D. Bartsch" wrote: [Einleitungsroman entsorgt]

Es war nicht übertrieben, es war eine grundlose, angedeutete, justiziable, öffentliche Beleidigung.

Und sich vermutlich eine Anzeige einholen? Mit welchem Recht darf ein nicht beauftragter Privatmensch, auch wenn er Dipl. Ingenieur ist, in ein fremdes Gebäude gehen und dort ohne Wissen des Besitzers und gegen den Willen der Mieter, Handlungen dieser Art vornehmen? Gehst du als KFZ-Meister auch auf die Straße, kontrollierst fremde Fahrzeuge und demontierst sie dann, wenn du sie nicht für verkehrssicher hältst?

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Das sollte langsam wirklich in einer Rechtsgruppe besprochen werden.

Der OP wurde von einer Bekannten in einer mehr oder weniger Notlage gebeten, die Lampen etc. anzuschließen und fand eine nicht fachgerechte Elektroinstallation vor, Schloß die Lampen an, wies eindringlich darauf hin, daß die Installation umgehend in Ordnung gebracht werden müsse (Vermieter informieren, Elektroninstallateur holen) und hat nun Angst, daß es nicht gemacht wird und er im Schadensfall "dran" ist. Hier wurde er daraufhin als "A..." bezeichnet.

Message-ID:

Xpost+F'up2 dsrm

Gruß Lars

Reply to
Lars Mueller

Damit das endlich klar ist: es geht nicht um die Tätigkeit des Amann sondern um das posting und um das Betreff in der dsie. Was der Amann GETAN hat, das kann _juristisch_ meinet- wegen dubios sein, aber das kümmert mich _hier_ in der Ingeni- eursgruppe nicht die Bohne: hier geht es um mehr als um das Davonschleichen aus der möglichen Haftung oder um das Drücken vor dem Duell oder der Rauferei am Sonntag im Wirtshaus oder der Beichte vor dem Pfaffen. Ein Ingenieur ist SELBER eine Institution, kein Würschtl.

Deswegen habe ich das Fup^den Juristen (wieso denn nicht gleich in den Vatikan?) wieder gelöscht.

DAS IST DAS MISSVERSTÄNDNIS, um das es hier geht.

Da fehlt es nicht mehr weit, daß die Zahl Pi _ausjudiziert_ werden müßte mit einem Sachverständigen aus Braunschweig vor lauter Buckelei vor den Paragraphen!

Die Inquisition hatte wenigstens selber Sachverständige als Juristen, heute sind die schon dafür zu arrogant.

Servas

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Franz Glaser (KN)

Am 2006-01-21 schrieb Franz Glaser (KN):

Bei einer nicht zahlenden Versicherung, mit einem langem Gesicht dastehendem Geschädigten und einem "sie haben sich zu Verantworten für die Taten die sie begangen haben" von dem Richter und eventuell bei einem "Tschüß" vom Arbeitgeber.

Das Dumme ist: Solange nichts passiert, ist eigentlich nur der nächste Laie oder Elektriker der Dumme, der nichtsahnend einen N verdrahtet, der keiner ist. (und so schön die Phase auf das Gewinde einer neuen Leuchte legt...)

Ein Elektriker würde es spätestens bei einer (vorgeschriebenen) Abnahmeprüfung merken und den groben Mangel abstellen, schon weil er moralisch eine besondere Sorgfaltspflicht bei Anlagen hat, bei denen man davon ausgehen muss, dass auch Laien daran arbeiten.

Reply to
Juergen Bors

Juergen Bors schrieb: ...

Hallo, neben den so viel richtigen Aussagen laßt bitte die Kirche im Dorf. Eine blaue Ader darf sehr wohl für z.B. einen geschalteten oder wie auch immer Außenleiter genommen werden, nur wenn ein N im Bündel (oder Leitung) ist, und eine blaue Ader vorhanden, dann ist N die blaue Ader - oder kurz - ein Fachmann muß das in einer Anlage immer vorher prüfen, erst recht in einer unbekannten/fremden Anlage.

Diese Bauart ist AFAIK seit mehreren Jahrzehnten ausgestorben, o.a. weil das Heimwerker Kurt Zschluss mit der Lüsterklemme immer falsch herum angeschlossen hat...

Wenn es einen groben Mangel gibt, ja. Wir kennen außer dem OP alle die Anlage nicht, oder?

IMO (!) Thomas

Reply to
Thomas Einzel

Aber so wie er selber am Anfang schreibt, muß sie schon schlimm aussehen. Ich für meinen Teil würde nicht mit einem mulmigen Gefühl weggehen. Entweder bin ich mir sicher (natürlich immer im Rahmen meiner Möglichkeiten), das ich unbesorgt gehen kann oder ich hinterlasse es eben nicht so. Und zwar nicht weil ich verklagt werden könnte, sondern weil ich jeden Morgen in den Spiegel schauen muß.

Reply to
Martin D. Bartsch

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