Hallo,
meine Bekannten möchten in ihrem Mehrfamilienhaus von einer Etage in
eine andere ziehen und deshalb die Telefonleitungen im Hauptverteiler
der Post vertauschen.
Als vor 12 Jahren jemand, der nicht von der Post war, an der Dose
herumgefummelt hat, hat die Post (Telekom?) danach viel Ärger gemacht,
weil man das angeblich nicht durfte.
Hat sich daran etwas geändert?
Darf man im Hauptverteiler, der direkt hinter dem Hausanschluss liegt,
inzwischen selbst Hand anlegen?
Jein.
Formal ist der Übergabepunkt immer noch die erste TAE-Dose.
Alles, was du davor fummelst, passiert auf eigenes Risiko. Machst du
etwas kaputt, wirst du Schadensersatz zahlen müssen. Beobachtet im
Mehrfamilienhaus ein Nachbar dich beim Basteln und hat danach Zweifel
an seiner Telefonrechnung, wird der Verdacht auf dich fallen. Je nach
Nachbarschaftsverhältnis ggf. gleich in Form einer Strafanzeige.
Kannst du beides ausschliessen, wird im Regelfall nichts passieren.
Die Telekom ist keine Behörde mehr, sondern ein Privatunternehmen.
Ihre Möglichkeiten, "Ärger" zu machen, beschränken sich auf Vertrags-
kündigung und/oder den Rechtsweg. Beides wird nicht passieren, solange
es keinen Profit verspricht. ^_-
Hergen
=2E..und wer zieht in die alte Wohnung?
Wenn der dann ein Telefon beantragt,
wirds Problemegeben,weil dann die
Zuordnung Leitung Wohnung nicht
mehr stimmt. Da gibts sicherlich
entsprechende Pl=E4ne bei der TKom.
Gruss
Harald
Könnte nur spannend werden, wenn der neue Nachbar, der mal einzieht,
die alte Wohnungsadresse des OP angibt:-D
Für die Telekom wohnt der OP ja noch da.
XY-Strasse, 1.OG links oder so...
ciao, Dirk
Die Techniker sind es gewohnt, daß die Pläne auf den letzten Metern
selten aktuell sind. Neben der Telekom fummelt da ja auch noch die
ganze Konkurrenz dran herum. Da wird niemand hellhörig.
Hergen
Halli-Hallo!
Mark Ise schrieb am 27.01.2008 17:18:
Nein.
Die Tausch der Leitungen des Netzbetreibers fällt unter StGB §263 (1):
'Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.'
Hier reicht ein kurzer Hinweis durch einen anden Bewohner oder
verärgerten Bekannten.
Wenn ein moderner Verteiler ohne geeignetes Werkzeug misshandelt wird,
greift auch StGB §303 (1): 'Wer rechtswidrig eine fremde Sache
beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.'
Ciao/HaJo
HaJo Hachtkemper skrev:
Das halte ich für eine heroische Aussage. Gehen wir das Ding mal
durch:
Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (-). Der Betreiber
überweist nicht einen Pfennig dafür, daß man das selber macht.
Vermögen eines anderen beschädigt (-). Der OP nimmt niemandem etwas
weg.
Irrtum (-). Vor der Aktion weiß der Betreiber: "An der hier abgehenden
Leitung x hängt am anderen Ende der Mustermann aus der Ahornstraße 1."
Danach weiß er: "An der hier abgehenden Leitung x hängt am anderen
Ende der Mustermann aus der Ahornstraße 1."
In beiden Fällen stimmt das mit der Realität überein.
Nee, irgendwie paßt das hinten und vorne nicht. §263 StGB kann man
an dieser Stelle wohl knicken.
Das stimmt zwar immer, wenn man jemandem etwas kaputtmacht, aber
sehr lebensnah ist die Befürchtung nicht, denn wer es nicht schafft
die Leitung am Kellerkasten ohne Schäden umzuklemmen, der kommt
ohnehin nicht ohne schwerste Unfälle die Kellertreppe runter.
Daß ein Satz geeignetes Werkzeug für diese Aufgabe üblicherweise aus
einem Schraubendreher - und bei moderneren Kästen zusätzlich einem
Auflegewerkzeug - besteht, sollte auch ein Volltrottel sehen, so daß
das 5-kg-Hämmerchen gar nicht erst zum Einsatz kommt.
Gruß
Carlos
Dürfen tut man nicht, letztlich wird es zunächst keinen kümmern, aber
die Datenbank bei T paßt dann nicht mehr, bezüglich der Zurodnung in
der Art "LEitung 4711 in X-Straße 1, 1. Stock links". Das kann dann
bei späteren Änderungen oder bei Auszug für den Nachmieter dann zu
komischen Effekten führen :)
Ralph.
Halli-Hallo!
Carlos Dürschmidt schrieb am 27.01.2008 19:40:
Ok.
Das Tauschen der Leitungen durch den Betreiber kostet eine Pauschale,
um die sich die Wohnungstauschenden drücken -> Vermögensvorteil.
Wegfall der Pauschalen -> Einnahmeverlust.
In den Aufträgen wird Gebäude/Trakt/Etage/Lage/Wohnung hinterlegt, und
diese Angaben stimmen nach einer Umschaltung nicht mehr ->
Irrtumserregung.
Wie Du meinst.
Ciao/HaJo
Mark Ise schrieb:
Erstmal Danke für die zahlreichen Beiträge. Ich hab das meinen Bekannten
so mitgeteilt.
Ob die daran nun selbst rumfummeln, oder nicht, müssen die selbst
entscheiden. Es ist nur ein 3-Familienhaus und da kann man sich mit dem
Nachmieter vermutlich absprechen, dass der bei der Telefonbestellung die
"falsche" Etage angibt.
Hallo Ralph,
Die Monteure die heute nicht mehr von, sondern nur noch 'im Auftrag' der
Telekom kommen, suchen sich per Pipser eine freie Leitung im Haus und
ignorieren alles andere.
Ein solcher versicherte mir glaubhaft, daß sich manche Dokumentation von
größeren Gebäuden und älteren Hauptstrecken nur noch im Gedächtnis und
Privatnotizen von outgesourceten Mitarbeitern befindet - was wenn wieder
mal ein Bagger zugeschlagen hat zu hektischer Betriebsamkeit mit ungewissen
Ausgang führt.
Siegfried
Da funktioniert schon die Gegenrechnung der Leute nicht, die 3x zu
Hause sitzen, weil die §$&§%/ nicht in der Lage sind, zum avisierten
Termin zu kommen und dann frechweg behaupten "Kunde nicht anwesend".
ciao, Dirk
Die Telekom hat mir selbst die Auskunft gegeben, dass heutzutage jeder
*Elektriker* an den APL darf. Du kannst also ggf. einen dir bekannten
Elektriker darum bitten, dir bei dieser Kleinigkeit zu helfen.
Die Zeiten, in denen der Post bis zum Telefon durch alles im Telefonnetz
gehört, sind schon einzige Zeit vorbei. AFAIR lässt sich die Telekom
sogar den APL bezahlen, wobei dieser so zum Eigentum des Kunden wird.
Demnach darf dann auch der Kunde entscheiden, wer den Auftrag zum
Verlegen und Anschließen des Telefons bekommt.
CU
Manuel
In A er=FCbrigt sich die ganze Debatte v=F6llig von alleine, denn die
TelekomAustria-Rangierverteiler haben ein zylinderschlo=DF, zu dem nur
Telekom-Mitarbeiter den Schl=FCssel haben... und soweit ich wei=DF, ist
die TA nachwievor einzig Berechtigter um an ihrem eigenen Leitungsnetz
zu arbeiten. Wie das bei der Anschlu=DFherstellung bei entb=FCndelten
Leitungen ist w=FCrde mich mal interessieren...
sg Ragnar
PS: in A gibt es da aber ganz andere Methoden... die ganze
Installation zwischen RV und Wohnung ist verrohrt und mit offenen
Zugdosen in jedem Stockwerk versehen... also zieht man einfach die
Leitung anders ein. Spart man 125 Euro.
Allerdings sollte man dann tunlichst die Rechnungsadresse =E4ndern
lassen, sonst sortiert ein unf=E4higer Brieftr=E4ger die Rechnungen stur
nach Adresse ein und das wars. In hiesigen MFH sind die Wohnungen
zwangsweise numeriert, und wenn der Brieftr=E4ger nach T=FCrnummer
sortiert (meist stehen auf den K=E4sten gar keine Namen)...
Wir haben f=FCr eine tempor=E4re =DCbersiedlung einfach die Leitung von der
Dose AP durch das Stiegenhaus verl=E4ngert und dann nach 1 Jahr wieder
gek=FCrzt - die Hausverwaltung wollte die zweimalige Ummeldung nicht
bezahlen, stattdessen hat sie die Arbeitszeit f=FCr diese Bastelei
geblecht.
Dieter Wiedmann schrieb:
Dann wird das ja noch einfacher. Dann geben die einfach die Nummer der
freien Leitung an, die in die richtige Etage führt, nachdem die sich die
Leitungen zurecht gelegt haben.
Wunnaba :-)
Und was ist, wenn die Leute nun doch nicht umziehen und dadurch das
Umklemmen der Leitungen gar nicht nötig wird? Dann entgehen der Telekom
doch auch die Einnahmen fürs Umklemmen. Machen die Leute sich dadurch
auch strafbar?
Ich fürchte schon, dass ich mich auch täglich strafbar mache, indem ich
nicht ständig umziehe und dadurch der Telekom massenweise
Einrichtungspauschalen entgehen.
Und täglich putze ich mir meine Zähne selbst. Da entgehen
professionellen Zähneputzern die Zahnputzpauschalen. Ich stehe wohl mit
mehr einem Fuß im Knast, wenn Deine Auffassung richtig ist.
Grüße,
Günther
Ragnar Bartuska schrieb:
In D sind APLs zum Teil verschlossen oder werden durch eine
Sicherungsschraube gesichert. Nur bei Telekom Besch=E4ftigte (Firmen)
bekommen Schl=FCssel. Das gilt selbstverst=E4ndlich auch f=FCr entb=FCnde=
lte
Leitungen. In der Regel ist die TAE die Schnittstelle zum Kunden.
--=20
mfg hdw
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