meine Bekannten möchten in ihrem Mehrfamilienhaus von einer Etage in eine andere ziehen und deshalb die Telefonleitungen im Hauptverteiler der Post vertauschen. Als vor 12 Jahren jemand, der nicht von der Post war, an der Dose herumgefummelt hat, hat die Post (Telekom?) danach viel Ärger gemacht, weil man das angeblich nicht durfte.
Hat sich daran etwas geändert? Darf man im Hauptverteiler, der direkt hinter dem Hausanschluss liegt, inzwischen selbst Hand anlegen?
Formal ist der Übergabepunkt immer noch die erste TAE-Dose. Alles, was du davor fummelst, passiert auf eigenes Risiko. Machst du etwas kaputt, wirst du Schadensersatz zahlen müssen. Beobachtet im Mehrfamilienhaus ein Nachbar dich beim Basteln und hat danach Zweifel an seiner Telefonrechnung, wird der Verdacht auf dich fallen. Je nach Nachbarschaftsverhältnis ggf. gleich in Form einer Strafanzeige.
Kannst du beides ausschliessen, wird im Regelfall nichts passieren. Die Telekom ist keine Behörde mehr, sondern ein Privatunternehmen. Ihre Möglichkeiten, "Ärger" zu machen, beschränken sich auf Vertrags- kündigung und/oder den Rechtsweg. Beides wird nicht passieren, solange es keinen Profit verspricht. ^_-
=2E..und wer zieht in die alte Wohnung? Wenn der dann ein Telefon beantragt, wirds Problemegeben,weil dann die Zuordnung Leitung Wohnung nicht mehr stimmt. Da gibts sicherlich entsprechende Pl=E4ne bei der TKom. Gruss Harald
Könnte nur spannend werden, wenn der neue Nachbar, der mal einzieht, die alte Wohnungsadresse des OP angibt:-D Für die Telekom wohnt der OP ja noch da.
Die Techniker sind es gewohnt, daß die Pläne auf den letzten Metern selten aktuell sind. Neben der Telekom fummelt da ja auch noch die ganze Konkurrenz dran herum. Da wird niemand hellhörig.
Die Tausch der Leitungen des Netzbetreibers fällt unter StGB §263 (1): 'Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.' Hier reicht ein kurzer Hinweis durch einen anden Bewohner oder verärgerten Bekannten.
Wenn ein moderner Verteiler ohne geeignetes Werkzeug misshandelt wird, greift auch StGB §303 (1): 'Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'
Das halte ich für eine heroische Aussage. Gehen wir das Ding mal durch:
Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (-). Der Betreiber überweist nicht einen Pfennig dafür, daß man das selber macht.
Vermögen eines anderen beschädigt (-). Der OP nimmt niemandem etwas weg.
Irrtum (-). Vor der Aktion weiß der Betreiber: "An der hier abgehenden Leitung x hängt am anderen Ende der Mustermann aus der Ahornstraße 1." Danach weiß er: "An der hier abgehenden Leitung x hängt am anderen Ende der Mustermann aus der Ahornstraße 1." In beiden Fällen stimmt das mit der Realität überein.
Nee, irgendwie paßt das hinten und vorne nicht. §263 StGB kann man an dieser Stelle wohl knicken.
Das stimmt zwar immer, wenn man jemandem etwas kaputtmacht, aber sehr lebensnah ist die Befürchtung nicht, denn wer es nicht schafft die Leitung am Kellerkasten ohne Schäden umzuklemmen, der kommt ohnehin nicht ohne schwerste Unfälle die Kellertreppe runter.
Daß ein Satz geeignetes Werkzeug für diese Aufgabe üblicherweise aus einem Schraubendreher - und bei moderneren Kästen zusätzlich einem Auflegewerkzeug - besteht, sollte auch ein Volltrottel sehen, so daß das 5-kg-Hämmerchen gar nicht erst zum Einsatz kommt.
Dürfen tut man nicht, letztlich wird es zunächst keinen kümmern, aber die Datenbank bei T paßt dann nicht mehr, bezüglich der Zurodnung in der Art "LEitung 4711 in X-Straße 1, 1. Stock links". Das kann dann bei späteren Änderungen oder bei Auszug für den Nachmieter dann zu komischen Effekten führen :)
Erstmal Danke für die zahlreichen Beiträge. Ich hab das meinen Bekannten so mitgeteilt.
Ob die daran nun selbst rumfummeln, oder nicht, müssen die selbst entscheiden. Es ist nur ein 3-Familienhaus und da kann man sich mit dem Nachmieter vermutlich absprechen, dass der bei der Telefonbestellung die "falsche" Etage angibt.
Die Monteure die heute nicht mehr von, sondern nur noch 'im Auftrag' der Telekom kommen, suchen sich per Pipser eine freie Leitung im Haus und ignorieren alles andere.
Ein solcher versicherte mir glaubhaft, daß sich manche Dokumentation von größeren Gebäuden und älteren Hauptstrecken nur noch im Gedächtnis und Privatnotizen von outgesourceten Mitarbeitern befindet - was wenn wieder mal ein Bagger zugeschlagen hat zu hektischer Betriebsamkeit mit ungewissen Ausgang führt.
Da funktioniert schon die Gegenrechnung der Leute nicht, die 3x zu Hause sitzen, weil die §$&§%/ nicht in der Lage sind, zum avisierten Termin zu kommen und dann frechweg behaupten "Kunde nicht anwesend".
Die Telekom hat mir selbst die Auskunft gegeben, dass heutzutage jeder
*Elektriker* an den APL darf. Du kannst also ggf. einen dir bekannten Elektriker darum bitten, dir bei dieser Kleinigkeit zu helfen.
Die Zeiten, in denen der Post bis zum Telefon durch alles im Telefonnetz gehört, sind schon einzige Zeit vorbei. AFAIR lässt sich die Telekom sogar den APL bezahlen, wobei dieser so zum Eigentum des Kunden wird. Demnach darf dann auch der Kunde entscheiden, wer den Auftrag zum Verlegen und Anschließen des Telefons bekommt.
In A er=FCbrigt sich die ganze Debatte v=F6llig von alleine, denn die TelekomAustria-Rangierverteiler haben ein zylinderschlo=DF, zu dem nur Telekom-Mitarbeiter den Schl=FCssel haben... und soweit ich wei=DF, ist die TA nachwievor einzig Berechtigter um an ihrem eigenen Leitungsnetz zu arbeiten. Wie das bei der Anschlu=DFherstellung bei entb=FCndelten Leitungen ist w=FCrde mich mal interessieren...
sg Ragnar
PS: in A gibt es da aber ganz andere Methoden... die ganze Installation zwischen RV und Wohnung ist verrohrt und mit offenen Zugdosen in jedem Stockwerk versehen... also zieht man einfach die Leitung anders ein. Spart man 125 Euro. Allerdings sollte man dann tunlichst die Rechnungsadresse =E4ndern lassen, sonst sortiert ein unf=E4higer Brieftr=E4ger die Rechnungen stur nach Adresse ein und das wars. In hiesigen MFH sind die Wohnungen zwangsweise numeriert, und wenn der Brieftr=E4ger nach T=FCrnummer sortiert (meist stehen auf den K=E4sten gar keine Namen)...
Wir haben f=FCr eine tempor=E4re =DCbersiedlung einfach die Leitung von der Dose AP durch das Stiegenhaus verl=E4ngert und dann nach 1 Jahr wieder gek=FCrzt - die Hausverwaltung wollte die zweimalige Ummeldung nicht bezahlen, stattdessen hat sie die Arbeitszeit f=FCr diese Bastelei geblecht.
Dann wird das ja noch einfacher. Dann geben die einfach die Nummer der freien Leitung an, die in die richtige Etage führt, nachdem die sich die Leitungen zurecht gelegt haben. Wunnaba :-)
Und was ist, wenn die Leute nun doch nicht umziehen und dadurch das Umklemmen der Leitungen gar nicht nötig wird? Dann entgehen der Telekom doch auch die Einnahmen fürs Umklemmen. Machen die Leute sich dadurch auch strafbar?
Ich fürchte schon, dass ich mich auch täglich strafbar mache, indem ich nicht ständig umziehe und dadurch der Telekom massenweise Einrichtungspauschalen entgehen. Und täglich putze ich mir meine Zähne selbst. Da entgehen professionellen Zähneputzern die Zahnputzpauschalen. Ich stehe wohl mit mehr einem Fuß im Knast, wenn Deine Auffassung richtig ist.
In D sind APLs zum Teil verschlossen oder werden durch eine Sicherungsschraube gesichert. Nur bei Telekom Besch=E4ftigte (Firmen) bekommen Schl=FCssel. Das gilt selbstverst=E4ndlich auch f=FCr entb=FCnde= lte Leitungen. In der Regel ist die TAE die Schnittstelle zum Kunden.
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