Newbiefrage: Wo darf man eigentlich mit was fliegen?

Hallo,

habe mich früher (so vor ca. 20 Jahren :-) mit RC Cars beschäftigt und überlege nun, ob ich evtl. Spass am Fliegen haben könnte...

... dazu eine absolute Newbie-Frage, ein Verweis auf eine FAQ wäre für mich auch OK:

Wo darf man eigentlich überhaupt was fliegen lassen? Das man ausgewachsene RC Flugzeuge/Hubschrauber wg. der Sicherheit nur auf dedizierten Plätzen fliegen darf, ist mir schon klar, aber gibt es eine Grenze? Was ist z.B. mit diesen Silverlit Spielzeugflugzeugen und den Modellen die als "Slow/Park Flyer" angeboten werden?

Ciao... Markus

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Markus Marquardt
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Moin Markus,

ich weiss nicvh ob es in der DRMM FAQ steht, ansonsten kann es gerne dazukommen.

Mein Wissen dazu, es gibt aber imme auch andere meinungen:

elektrisch (d.h. auch den Silverlit kram) darfst du theoretisch überall (bis

25kg Abfluggewicht) fliegen. Ich glaube es gibt grenzen zu Flughäfen, aber das würde man ja eh nich tun. Es ist mir klar das es zZ schon elektrische Flieger gibt die grösser, lauter und schwerer sind, aber da hängt das gesetz einige Jahre zurück.

Verbrenner bis 5kg darfst du auch überall fliegen, sofern du weiter als 1,5 km von der nächsten bewohnten Orstschaft weg bist (als "bewohnt" gilt ein ort mit mehr als 10 Familien oder so, also kein alleinstehender Bauerhof).

Für Verbrenner ab 5kg - 25kg (oder ebend unter 5kg näher zu bewohnten Ortschaften) benötigst du eine Aufstiegsgenehmigung, also nur auf Modellflugplätzen, die eine AG haben.

Gilt für Kolbenmotoren, für Turbinenstrahltriebwerke gibt es alles extra.

Ab 25kg benötigst du eine Einzelabnhme.

Eine Erlaubnis der Grundstücksbesitzer immer vorrausgesetzt und die Vernunft sollte auch immer mitfliegen. ZB nicht gerade auf dem belebten sportplatz, mit 35/40 mhz in der nähe von Modellflugplätzen usw.

Aber der tip gilt immer: suche dir ein verein in der Nähe,die bringen dir das fliegen auch bei und helfen bei der wahl eines modelles und geben tips beim bau, sofern du was anders fliegen möchtest als das spielzeug.

gruss aus dem norden sTEPHAN

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Stephan Menzel

Hallo,

2007 um 10:14:

Stimmt so fast, jedoch ist die max. Masse zum "Wildfliegen" auch für elektrisch und Segler 5kg.

Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Ordnung, §16 und 16a:

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Weitere Infos: DRMM-FAQ:

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Patrick

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Patrick Babinger

Hallo Stephan,

Stephan Menzel schrieb:

Leider ist das keine Frage von Meinungen.

Die Grenze liegt bei 5 kg und gilt für alle Flugmodelle, auch solche ohne eigenen Antrieb.

Würde man nicht?

Größer und lauter als was?

So ähnlich. Ein feste Grenze für die Zahl der Gebäude gibt es nicht, auch ist keine Rede von Ort sondern von Siedlung.

Für _alle_ Flugmodelle oberhalb 5 kg benötigt man eine Aufstiegserlaubnis. Genehmigungen gibt's leider keine.

Wie kommst Du darauf?

Richtig.

Richtig.

Auch für das Spielzeug ein guter Tip. Machen die Vereine in der Regel auch gerne. Und man kann sich in der Anfangszeit die eigene Versicherung sparen, die ansonsten zwingend erforderlich ist.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Was für eine Versicherung? Normale Haftpflicht reicht nicht aus?

Ciao... Markus

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Markus Marquardt

Hallo Markus,

Markus Marquardt schrieb:

Die schließen Modellflugzeuge meist aus. Kommt aber auf den einzelnen Vertrag an. Früher waren häufig nur Verbrennermodelle ausgeschlossen, gibt's aber praktisch nicht mehr. Und inzwischen schreibt das Gesetz eine Versicherung zwingend vor.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Jedenfalls besser nicht "wild". Es gibt ja durchaus von Modell- und "Großfliegern" gemeinsam genutzte Plätze und einige Modellflugplätze im Kontrollbereich von Flughäfen. Da muss dann üblicherweise der Modellfugbetrieb (insbesondere die max. Flughöhe) mit dem "großen" Tower abgestimmt werden.

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Jens Peter Lindemann

Hallo Jens Peter,

Jens Peter Lindemann schrieb:

Ich hatte 'würde man ja eh nich tun' so interpretiert, daß man das auch dann nicht tun würde, wenn es ohne Einschränkungen erlaubt wäre. Das wäre es aber nur, wenn da keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken bestünden, und dann wäre ein verantwortungsvoll betriebener Modellflug eben auch kein Problem.

Vielleicht war es natürlich so gemeint, daß man es nicht täte, ohne sich genau kundig gemacht zu haben.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Natürlich war es so gemeint das du dich nicht an den Zaun vor der Einflugschneise des z.B. Frankfurter Flughafens mit deinem Flieger stellst und da fliegst.

Es gibt natürlich auch gemeinsame Modell- /und "richtige-"Flugplätze. Hier muss der Modellflug ab 2006 dann auch eine extra Aufstiegsgenehminung für den Modellflug benantragen. Da ging vorher ohne.

gruss sTEPHAN un danke der vorgehenden Verbesserungen meines Wissens!

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Stephan Menzel

Martin Schoenbeck schrieb:

Das mit der Versicherung kann man nicht oft genug wiederholen! Ich habe dazu extra meinen Versicherungsvertrag nochmal durchgelesen. Da steht zwar etwas von Segelflugzeugen bis 5kg drin, alles mit Antrieb ist aber explizit ausgeschlossen. Dies gesetzliche Lage ist da auch absolut eindeutig. Wer nicht mit passender Versicherung fliegt begeht eine Ordnungswiedrigkeit. Ich habe meine Versicherung über den DMFV abgeschlossen und mein Kärtchen immer dabei. Mein Versicherungsvertreter konnte mir leider keine Zusatzversicherung zur bestehden Haftpflicht anbieten. Aber so krieg ich auch immer die Zeitschrift vom DMFV.

Gruß,

Michael

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Michael Rossberg

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