rechtliche Situration: Elektroinstallation von einem Laien und ausgebildeten Elektriker
Mar 02, 2007 25 Replies
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Thorsten Klein
Hallo
Wie ist die Rechtliche Situration? Ich hab mal gehört daß auch ein Laie eine Installation durchführen darf, muß es anschließend nur von einem Meister abnehmen lassen. Ich bin ausgebildeter Elektriker (EEAN), ich war immer der Ansicht daß ich das jetzt auch ohne Meisterabnahme darf (privat). Ist dem so?
Gruß, Thorsten
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Ragnar Bartuska
in Deutschland ist nach den Buchstaben der Vorschriften die Lage IIRC so, da=DF Installationen NUR in das Installateurverzeichnis des lokalen EVUs eingetragene Elektriker ausf=FChren d=FCrfen. Da=DF das in der Praxis so nicht eingehalten wird steht auf einem anderen Blatt, aber das ist das, was ich aus unz=E4hligen =E4hnlichen Internetdiskussionen gelernt habe. Demnach d=FCrfte nicht einmal ein Meister aus Kiel in M=FCnchen was anr=FChren.
In =D6sterreich sieht die Sache deutlich anders aus und in der Schweiz meines Wissens =E4hnlich. Dort d=FCrfen installationen erwerbsm=E4=DFig nur von einem konzessionierten Elektrounternehmen ausgef=FChrt werden, privat auch von entsprechend ausgebildeten Personen, d.h. Lehre des Elektrohandwerks oder Absolventen h=F6herer technischer Lehranstalten. (zumindest den Passus mit den HTLs gibt es in der Schweiz w=F6rtlich genauso).
sg Ragnar
T
Thomas K.
Hallo Thorsten!
"Thorsten Klein" schrieb im Newsbeitrag news:es9ucj$3em$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de...
Diese Dinge sind in der "Verordnung über allgemeine bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung -NAV)" vom 1. Nov. 2006, BGBII, S.2477 geregelt.
Hierzu heißt es unter §13: "Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der Arbeiten abhängig machen"
Es ist also vom jeweiligem Netzbetreiber abhängig, ob Du "mit oder ohne" Meistertitel als qualifiziert erscheinst. Gängige Praxis ist immer noch das o.g. "eingetr. Installationsunternehmen", welches i.d.R. ein Meister-Unternehmen sein muß. Viele Netzbetreiber räumen jedoch auch (auf schriftl. Anfrage!) Einzelkonzessionen ein, die Dir die selbständige "Abnahme" im Einzelfall erlauben (bspw. wenn Du selbst baust und die E-Installation auch selbst durchführen willst).
Seh' Dich am besten nochmals auf den Webseiten Deines Netzbetreibers um!
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Lutz Illigen
Kennst Du dich überhaupt damit aus?
Lutz
T
Thorsten Klein
Thomas K. schrieb:
Der sitzt in Hamburg, und ich in Brühl....
T
Thorsten Klein
Lutz Illigen schrieb:
Wie jetzt? Rechtlich? Nein sonst hätt ich ja nicht gefragt! wenn fachlich: Willst du mich verarschen?
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Ragnar Bartuska
OT, aber bist du zuf=E4llig im Elektronikforum unter dem Nick elo22 oder so =E4hnlich unterwegs?
sg Ragnar
T
Thomas K.
"Thorsten Klein" schrieb im Newsbeitrag news:esebll$2p8$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de...
Hast Du NUR den letzten Satz gelesen? Genial am WWW ist ja auch, das große Distanzen mit ein paar Mausklicks überbrückt werden können...
L
Lutz Illigen
Industrie ist ja nicht gleich Handwerk. Du magst ja im Industriebereich fit sein aber im Handwerk ist es doch anderes.
Lutz
A
Andreas Tekman
Ja, das ist Lutz Illgen a.k.a. elo22
hth, Andreas
A
Andreas Tekman
Das Internet reicht schon soweit, Telefon & Auskunft ebenfalls, habe ich mir jedenfalls sagen lassen :)
Hamburg: Hamb. Elektrizit=E4tswerke bzw. Vattenfall,
formatting link
=DCbrige m=FC=DFtest selber mal per google/yahoo schauen.
hth, Andreas
C
Christian Schweingruber
...
In der Schweiz gibt es noch folgenden Ausnahmefall: Installationen an FI (RCD) gesicherten einphasigen Kreisen, dürfen vom Laien ausgeführt werden.
viele Grüsse Christian
T
Thomas Berding
Was nützt Dir in Brühl ein Netzanschluss in Hamburg??
fragt sich tb
T
Thomas Berding
ja, ist er ;-) Er hat eine Spezialseite zum Thema Potent(z)ialausgleich ;-)
tb
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Tobias Claren
"Thomas K." schrieb im Newsbeitrag news:esafsf$o0o$ snipped-for-privacy@online.de...
Für mich hört sich das sehr nach der Installation >vor dem Zähler< an. Hinter dem Zähler hingegen hat der "Netzbetreiber" eigentlich nichts zu sagen. Mir hat man z.B. gesagt ich dürfe in den Stromkasten selbst Zusatzzähler einsetzen. Also z.B. pro Phase einen kleinen Hutschienenzähler. Als Kontrolle wenn man sehen will ob der große richtig läuft (da brauchen wir jetzt keine Diskussion dass die zugekauften nicht geeicht und abgenommen sind. Zum kontrollieren reicht das!). Es gibt auch noch so Hutschienenteile die alle drei Phasen so verbinden dass Netzwerk über die Steckdose auch an allen Steckdosen funktioniert. DIe hängen ja auch nicht alle an der gleichen Phase. Die darf man dann auch selbsteinbauen. Auch als echter Laie ohne den Hintergrund den der Eröffner hier hat.
L
Lutz Illigen
D****che Subjectänderung.
Bitte diesen Mist abstellen.
Das sehen Helmut und Detlef sicher anders.
Lutz
A
Andreas Tekman
Intressant. Vermutlich sagt der Netzbetreiber auch nichts dazu. Weil er dazu alles in seine TAB hinterlget hast, an die Du vertraglich mit der Unterschrift unter Deine Stromliefervertrag gebundne bist.
Nehmen wir jedoch mal an: Wenn Dir dann bei ausreichend laienhafter Installation ein Lapsus unterlaufen sollte (der zu einem vernchl=E4ssigbaren Schadensfall wie z.B. Abbrennen der gesamten Immobilie f=FChrt und damit des in Besitz des Netzbetreibers (formal) befindlichen Z=E4hlers) - wird dann wird Dir sowohl der Netzbetreiber in Deinen verl=E4ngerten R=FCcken treten. Und nat=FCrich auc hDeine Geb=E4udeversicherung. Klaro?
Also wenn Du Dich noch erinnern kannst, wer Dir sowas gesagt haben sollte - dann la=DF es Dir unbedingt schriftlich geben.
Ich bin mir 100% sicher das auf dem Beipackzettel zu "so ne Hutschienenteile die alle drei Phasen ..." eindeutig steht: Installation nur von ausgebildeten Elektrofachkr=E4ften durchzuf=FChren (sinngem=E4=DF). Zumindest auf denen, die mir im Handel bisher in die H=E4nde gefallen sind.
Aber mag ja sein das Du andere Quellen hast, in denen sowas mit anderen Beipackzetteln vertrieben wird.
cnr, Andreas
U
Uwe Hercksen
Hallo,
das ist nur eine Wunschvorstellung die mit der Realität nichts zu tun hat.
Bye
H
Hergen Lehmann
Nunja - die REALITÄT sieht so aus, daß Elektromaterial bis hin zu Verteilereinbaugeräten in Baumärkten frei verkauft wird, und daß bei sachgerechter Ausführung letztlich niemand überprüfen kann und wird, wer die Arbeiten durchgeführt hat. Im Zweifelsfall war das halt vor 'zig Jahren "irgendein Elektriker", dessen Name man vergessen, und dessen Rechnung man längst weggeworfen hat...
Hergen
M
Mark Rosenbaum
Mit der Realität schon, nur mit den in Papier gegossenen Vorschriften nicht. Die VNBs haben sicher anderes zu tun, als sich mit Kundenanlagen zu beschäftigen, solange von denen keine Gefahr für ihr Netz ausgeht und der Strom bezahlt wird. Da das in 99,99% der Fälle so ist, muss man schon tief im Papierberg wühlen, um drauf zu kommen, das der VNB auch nur irgendeinen Einfluss auf die Kundenanlage hat.
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