Hauptanschluss Strom vom Dach soll verlegt werden

Hallo zusammen,

auf mein Wohngebiet rollen Kosten zu :-(

Unser Netzbetreiber möchte die alten Dachzuleitungen neu verlegen, also unterirdisch. Er wirbt auch toll damit, dass uns da keine Kosten entstehen. Im Kleingedruckten steht dann, dass wir die Neuverkabelung im Gebäude aber selber zahlen dürfen.

Unser Wohnviertel sind Ein- und kleinere Reihenhäuser aus den 60er bis

70er Jahren. Die meisten hier haben noch einen Feraris-Zähler und eine "antike" Hauptverteilung im Einbauschrank im Flur. Inklusive der alten dicken Drehsicherungen. Nix Hutschiene, nix FI. Und oft genug auch eine Verkabelung ohne Nullleiter. Die Leitungen liegen direkt unterputz (sw/gr/rt mit grauer Gummiummantelung), also nicht in Rohren/Schläuchen, ein Austausch bedeutet also Wand aufhacken.

Prinzipiell ist ja eine Ertüchtigung der Netzstruktur wünschenwert, uns Anwohnern dämmert aber langsam, dass da gewaltige Kosten auf uns zukommen. Von den Belastungen, in einem bewohnten Gebäude neue Elektrik zu installieren, ganz abgesehen.

Für Tante Gurgel habe ich wohl nicht die richtigen Begriffe, da finde ich nichts brauchbares.

Deshalb mal meine Fragen an Euch.

  1. Muss ich dieser Umstellung zustimmen? Ist ja wohl eher eine rechtliche Frage.

  1. Darf ich vom alten Verteilerkasten ein passendes Kabel zum neuen Hauptanschluss in den Keller ... a) selber verlegen? b) selber anschließen? Endabnahme vom Elektriker ist klar.

  2. Darf der alte Verteiler (gerne auch mit Feraris-Zähler) weiter verwendet werden? Bestandsschutz?

  1. Muss bei Weiternutzung der vorhandenen Elektrik (falls erlaubt) neben den neuen Hauptanschluss dann auch ein moderner Sicherungskasten mit FI-Zeugs?

  2. Welche "offizielle" Stelle ist für diese Fragen zuständig? Elektriker? Verbraucherschutz?

Wie immer vielen Dank für eure Tips und Tricks,

Jörg

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Jörg Barres
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Nur für ein/zwei Häuser wir die Dachverkabelung kaum bestehen bleiben.

Ich kenne nur einen Fall aus meinem Bekanntenkreis und dort wurde von einem Elektriker eine neue Hauptverteilung im Keller installiert. Das war dort auch keine große Sache weil der Keller kein Wohnraum ist und dort sowieso alles aufputz liegt. Die ursprüngliche Hauptverteilung wurde dann zur Unterverteilung "degradiert" und der Zähler in die neue Hauptverteilung umgezogen.

Ich kenne aber auch mehrere Fälle wo auf dem Grundstück des Hausbesitzers dann ein (Holz-)Mast gesetzt wurde und die "Unterflur-Verlegung" offensichtlich nur "bis an die Grundstücksgrenze" geht. Von da aus hat man dann ein kleines Stück Freileitung bis zum Dach des betroffenen Wohnhauses gezogen.

Letzteres könnten Fälle sein wo sich die Hausbesitzer nach Abwägung der Optionen dagegen entschieden haben im Haus neue Leitungen zu ziehen. Nicht ganz so schön wie "Freileitung ganz weg" aber letztlich entscheidet wohl jeder selbst ob er auf seinem Grundstück noch ein Stück Freileitung belassen will.

Am besten erstmal mit dem Netzbetreiber telefonieren bezüglich Optionen und dann alsbald möglich einen Elektriker dazu holen. Wenn bei euch die ganze Ortschaft umgerüstet wird, dann werden Elektrikertermine bald knapp sein.

Gruß

Manuel

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Manuel Reimer

Das verstehe ich nicht. Verkabelung ohne Nullleiter gibt's nicht. Du meinst wohl Verkabelung ohne Schutzleiter. Schreibst allerdings weiter das die Verkabelung dreiadrig ist, also mit Schutzleiter. Du schreibst ja auch sw/gr/rt und rot war frueher der Schutzleiter

Wenn die Verkabelung dreiadrig ist, sehe ich nicht unbedingt das riesengrosse Problem, da dann im Prinzip "nur" ein neuer Verteiler/Sicherungskasten benætigt wird. (Die Aenderung der Erdung von TT auf TN sollte ja kein Problem sein.) Das sind natuerlich auch Kosten, aber du bekommst dafuer auch einen FI Schutz und 50+ Jahre alte Schraubsicherungen und Verteilerinstallation mit ihren korrodierten Kontaktelementen auszutauschen ist auch keine schlechte Idee (Brandschutz, Zuverlaessigkeit der Anlage). Insbesondere der deutlich bessere Personenschutz (FI) waere es mir wert.

Gruss Klaus

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Klaus Bahner

Dann muss er einen Elektrobetrieb finden, der sich einer so alten Anlage auch annimmt ohne eine komplette Neuinstallation zu machen - das hat ja auch was mit der Haftung dieses Betriebes zu tun. Es könnte nicht einfach werden.

Wenn o.g. Frage der Fachbetriebsfindung geklärt ist, müsste er eine Erdung haben, die auch den derzeitigen Anforderungen entspricht. Fundamenterder gab es noch nicht ewig, und Wasserleitung als Erder geht auch schon länger nicht mehr. Wahrscheinlich mehrere Staberder, oder wenn es geht Banderder. Wenn das die Elektrofirma nicht ohne "wir müssen um das Haus alles aufgraben lassen" hinbekommt, ist sie eventuell nicht die Richtige für diese Aufgabe.

Ich befürchte, dass fehlende RCDs nur eine recht kleine Teilkomponente der Herausforderung sind. Zumindest was die Kosten/Aufwände angeht.

Aber es hilft ja nichts, Elektroinstallationen halten zwar lange, aber nicht ewig. Rot für PE gibt es IIRC seit Mitte 60er Jahre nicht mehr, Übergangsfristen gab es wohl bis Ende der 60er oder 1970 (?). Wenn das so ist, ist die Elektroanlage mutmaßlich >53 Jahre alt. Da könnte die eine oder andere Isolation schon etwas brüchig sein. Ich rate zur Überprüfung durch einem Elektrobetrieb und die gemeinsame Festlegung eines Erneuerungsplanes - man muss das ja nicht alles in Form einer "Großbaustelle" machen und vielleicht schätzt die Elektrofachkraft vor Ort auch noch Teile als weiter verwendungsfähig ein.

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Thomas Einzel

Sorry, etwas unklar formuliert. Es liegen viele zweiadrige Leitungen sw/gr und wenn dreiadrig (mit rt), dann wurde das für die Deckenlampen zum Schalten benutzt.

In manchen Verteilerdosen geht das aber auch kreuz und quer durcheinander. :-)

Jörg

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Jörg Barres

Am 26.06.23 um 07:25 schrieb Jörg Barres:

Oh-oh. Das hört sich nach "Wohnung zerstören" an. Das dürfte jedenfalls der Wahrnehmung der Bewohner am nächsten kommen, wenn die Elektroinstallation erneuert wird und nachher restlos alles voll Baustaub ist. (Selber schon erlebt, Selbst CDs in geschlossenen Boxen in Regalen hinter verklebter Bauplane spielten nachher erst mal nicht mehr, weil der feine Staub mit der Zeit in jede noch so kleine Ritze gezogen ist.)

Ich sehe wenig Chancen, da noch etwas größeres Umzubauen, _ohne_ den Bestandsschutz für das alte und teilweise jetzt schon vorschriftswidrige (rot für L) Zeug zu verlieren. Jeder halbwegs vernünftige Installateur wird das alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen ablehnen. Bleibt maximal noch ein Schwarzarbeiter, dem all diese Dinge egal sind. Bestandsschutz heißt halt nicht, dass man sich niemals drum kümmern sollte. So nach 50 Jahren kann das auch ohne aktuellen Anlass schon mal eine gute Idee werden.

Marcel

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Marcel Mueller

Am 26.06.23 um 18:47 schrieb Marcel Mueller:

Und Herd o.a. Drehstrom-Anschlüsse sind vermutlich 4 Adrig ggf. sogar noch mit den Gußeisernen Flachsteckern und Schwarz, Braun, Blau waren damals auch für L1-3 usus.

Logo. Blechgemantelte Kabel und welche ohne Blech vermutlich ebenfalls gemischt.

Iss so!

Je nach örtlichen Gegebenheiten kann man versuchen das zu minimieren. Z.b. Leichtbauwand, unterboden oder zwischen Deckenbalken oder wo's passt Kabelkanal oder AP Verlegung.

Eine Wichtige Frage ist doch auch noch was die Versicherung im Schadenfall dann annimmt. "Wie, ihre Installation ist 50J alt? Wir zahlen nicht. Das hätten sie vorher sagen müssen" was natürlich die Prämie hoch treibt oder in Nicht-versicherbarkeit endet.

Ich bin zudem überzeugt das man auch in der Ausgebrannten Ruine noch genug Hinweise findet auf Art, Ausführung und Alter der Installation finden wird. Fehler, Pfusch oder einfach Gammel würde sich spätestens dann rächen. Wenn möglicherweise nicht nur Sachwerte, Ideelles oder Familienmitglieder verloren gingen, sondern zusätzlich noch die Versicherung oder Ermittler vorstellig werden. Und man als Eigentümer evtl. wg. Vorsatz eingekerkert wird.

Ich denke wenn man Handwerklich geschickt ist kann man einzelposten in Absprache mit einem Fachbetrieb selbst erledigen. Z.b. Durchbrüche zw. Keller und Dach (Kabelschacht) das ziehen der neuen Zuleitung vom Keller zur ehemaligen HV oder ähnliches. Das ist Zeit und Kraft-aufwändig und man ist dann selbst Schuld an dem Staub den man aufwirbelt. Oder kann ihn (so gut es geht) vermeiden, z.b. mit einer Nutfräse mit Absaugung statt einer offenen Flex. :-) Ändert aber wohl nix daran das vermutlich alles ab HA ggf. neu in 3-5 Adrigem NYM gelegt werden müsste. Egal ob nun mit oder Ohne RCD.

Aber als ONU und ohne Erfahrung sollte man das alles besser einen Betrieb machen lassen.

Ein Gelernter Elektriker(Geselle) könnte das natürlich alles in Eigenarbeit machen auch Raumweise einzeln wenn möglich. Und auch die neue HV mit Zählerplatz u.s.w. aber m.E. muß es dennoch abgenommen werden, von einem Meister. Der dann vermutlich auch dafür gerade stehen muß das es Fachgerecht ist. Das wird wohl auch nicht in 5 min. und für'n Schüttelscheck abgehen.

Bye/ /Kay

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Kay Martinen

Am 26.06.23 um 19:46 schrieb Kay Martinen:

Ganz so leicht kommen sie nicht davon. Sie müssen schon etwas vorbringen, was man hätte wissen müssen. Das Alter alleine reicht da nicht. Bei offenkundig unsachgemäß gemachten Arbeiten sieht es dann anders aus. Inwieweit die Versicherung da den Eigentümer ran nehmen kann, der ja vllt. gar nichts davon wissen konnte, weil der Verursacher ein anderer war, wo sämtliche Ansprüche längst verjährt sind, ist eine andere Frage.

Nur wenn es eine klare Pflichtverletzung gab. "Gammel" alleine taugt zwar vielleicht als Ursache aber nicht als Ausrede für die Versicherung.

Vorsatz ist natürlich eine andere Nummer.

[...]

Eben.

Marcel

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Marcel Mueller

Dass früher rot der Schutzleiter war (bzw. sein konnte), stimmt zwar, aber nach meiner Erfahrung wurde zur damaligen Zeit nur sehr, sehr selten ein TN-S-System installiert. Meist wurde "klassisch genullt" und rote Adern z.B. als geschaltete Phase in Lampenschaltungen verwendet.

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Thus spoke Jörg Barres:

Das dürfte IMHO rein praktisch daran scheitern, dass Du erstmal einen Elektriker findet müsstest, der sich darauf einlässt. (Also etwas abzunehmen, dass er nicht selbst installiert hat.)

IMHO ist das dünnes Eis. Ich kenne es als (inoffizielle?) Faustregel so, dass ab dem Punkt, an dem man eine Bestandsanlage umbaut, "nach hinten" (also in Richtung Verbraucher) alles dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss, also kein Bestandsschutz mehr gilt. Hier könnte man evtl. argumentieren, dass die eigentliche (Kunden-)Anlage erst im Sicherungskasten beginnt und die Umbauten nur im vorgelagerten Verteilnetz stattfinden, die Kundenanlage also gar nicht verändert wird und somit Bestandsschutz gilt. Frueher[tm] hat man solche Dachständer- Rückbauten auch tatsächlich so gehandhabt. (Also Altanlage bestehen lassen und einfach vom Keller aus eine neue Zuleitung zum alten Verteiler gezogen.) Dass das bei einer so alten Anlagen technisch gesehen nur mäßig sinnvoll ist, hat Klaus ja schon ausgeführt.

Siehe oben.

Ja und ja. Wegen der technischen (Detail-)Fragen der/ein Elektriker oder meinetwegen auch die örtliche Innung, für die rechtlichen Fragen zu den (Folge-)Kosten der Verbraucherschutz.

HTH,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Am 02.07.2023 um 11:47 schrieb Sebastian Suchanek:

Gestatte mir folgende Ergänzung: Diese Kabelverlegung muss vom Energieversorger genehmigt werden, da sie nach Fertigstellung verplombt wird.

und der Energieversorger.

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Heinz Tauer

Am 02.07.23 um 12:49 schrieb Heinz Tauer:

Tja...

Verplompt wird nur der Hausanschluß und der Zählerkasten. Und das Kabel dazwischen hat üblicherweise so kurz wie möglich zu sein.

Aber dann ist es eine Frage der TAB des EVU oder des Netzbetreibers oder? Wenn da z.b. drin stände das die nach Zähler folgende Anlage dem Stand der Technik entsprechen muß dann ist alles neu zu machen.

Würde mich wundern wenn es nicht drin stünde.

Der Verbraucherschutz hat da m.E. nix bei zu suchen. Außer man wollte den (Miß)brauchen um gegen die (sinnvolle) Pflicht die ganze Anlage erneuern zu müssen klagen. K.A. ob die so was mit machten...

Bye/ /Kay

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Kay Martinen

Hallo zusammen,

aktueller Stand sieht so aus:

Eine Verlegung eines geeigneten Kabels zum bisherigen Hauptanschluss (bei mir also unterm Dach) scheint akzeptiert zu werden, also vom Keller (neu) bis unters Dach (alt).

Wäre mir sehr recht, dann bleibt die Installation wie sie ist und das Kabel kann ich selber legen. Bedeutet zwar Aufwand, aber zumindest überschaubar.

Mal sehen, wie es weitergeht :-)

Jörg

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Jörg Barres

Am 03.07.2023 um 17:42 schrieb Jörg Barres: ...

Wir hatten so eine ähnliche Situation Mitte der 1990er.

Früher vom Mast TN-C ins Haus - Giebel/Dachgeschoss. Umstellung auf Erdkabel TN-C im Keller durch den VNB. Die HV mit Zähler war hier[tm] aber schon immer im Erdgeschoss.

Ich würde dir nur empfehlen, den Anschluss im Haus so verlegen zu lassen, das "irgendwann" bei Bedarf die HV in EG oder Keller wandern _kann_, ohne dass alle Wände wieder aufgestemmt werden müssen, so ein Kabel (bei uns IIRC 4x25mm² Al) ist doch nicht ganz so dünn). Erdung und Potenzialausgleich dabei mit im Auge behalten.

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Thomas Einzel

Sebastian Suchanek schrieb:

Die Verwirrung wird kaum abnehmen. Bei "ortsveränderlichen Geräten" war Rot für den Schutzleiter vorgesehen.

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Rolf Bombach

Rolf Bombach schrieb am 03.07.2023 um 23:09:

Diese Aussage ist falsch. Schutzleitungssystem gibt es in D ab 1965 und Gelb/Grün war von Anfang an der SL

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Friedrich Karl Siebert

snipped-for-privacy@traicon.net (Jörg Barres) schrieb:

Wurde im letzten Jahrtausend in meinem Elternhaus so gemacht. Durch einen ungenutzten Kamin (wie intelligent auch immer das war), und dann dorthin, wo die Freileitung reinkam. Die Hausinstallation hatte keinen interessiert.

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Siegfrid Breuer

Und was ist dann das, was mein Vater 1961 im ganzen Haus installiert hat und was in Blatzheim: Fachkunde für Elektriker beschrieben ist? Die Ausgabe meines Vaters ist die sechste Auflage von 1953.

Das Patent auf den Schutzkontaktstecker ist von 1930.

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Axel Berger

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