Sonderfaelle Balkonkraftwerk

Hallo NGs!

Balkonkraftwerke sind ja aktuell in aller Munde. Auf den ersten Blick wirkt das auch alles ziemlich einfach, auf den zweiten Blick tun sich bei mir aber doch noch ein paar Fragen auf. Google hat mir zwar ein paar WWW-Fundstücke ausgespuckt, die behaupten, dass man die 600W Obergrenze (demnächst hoffentlich

800W...) auf mehrere kleinere Teilanlagen aufteilen dürfe, aber ich konnte nirgends so wirklich eindeutig herauslesen, worauf sich diese 600-W-Obergrenze bezieht. Gilt die pro (natürlicher) Person, pro Haushalt, pro Wohneinheit, pro Stromzähler des EVUs...? Das muss ja alles nicht unbedingt deckungsgleich sein.

Oder etwas konkreter gefragt: als Wochenendpendler habe ich einen Erst- und einen Zweitwohnsitz. Darf ich an jedem der beiden Orte eine Anlage mit je 600W installieren und betreiben? (Und dabei natürlich noch die Vergünstigungen der bürokratischen Vereinfachungen genießen.)

TIA,

Sebastian

PS: XP dsie & dsrm, f'up2 dsrm (bei Bedarf gerne anpassen...)

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Sebastian Suchanek
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Das sollte doch recht einfach erschließbar sein. Da es bei der "Grenze" um elektrische Sicherheit geht, bezieht sich das wohl auf Stromzählerkreise. Einfach mal nachlesen warum das 600 bzw. 800 Watt sind.

Siehe oben.

fup angepasst.

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Andreas Neumann

Mit Vernunft und Sachverstand hast Du natürlich recht. Demnach dürfen es auch dreimal 600 W sein (je Phase eine) oder sogar zehn und mehr (jeweils einzeln abgesicherte Kreise). Ist das so, wenn Beamte, Verwalter und Juristen ins Spiel kommen?

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Axel Berger

Ich würde naiverweise davon ausgehen, daß es um die Einspeisung zum EVU geht, also 600W in Summe für einen Hausanschluss oder vermutlich (Mehrfamilienhaus) eher 600W pro Zähler.

Die 600W-Grenzs ist ja unabhängig von der Installation und gilt auch für den Fall, daß das BKW mit einer eigenen Leitung und eigenen Sicherung fest angeschlossen ist.

cu Michael

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Michael Schwingen

Wenn ich es richtig verstanden habe geht es vor allem in das ungeprüfte Einstöpseln in eine beliebige Streckdose. Wenn weiter hinten im Kreis mehrere starke Verbraucher sitzen, dann können die die Summe aus Photostrom und der Absicherung ziehen und das fleißt durch die eine Leitung vom Einspeisepunkt aus. Diese Leitung kann also bis zu 600 W über die Absicherung hinaus überlastet werden.

Ja zur Vereinfachung, denn eben das ist nicht vorgeschrieben.

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Axel Berger

Am 09.07.2023 um 09:12 schrieb Sebastian Suchanek:

Letztendlich je Zähler, da man das oft 1:1 mit Wohnung gleichsetzt. Sollten mehrere Wohnungen nur eine Zähler haben, bleibt es - AFAIK - bei

1x steckerfertige PV Anlage je Zähler.

Ich finde das _so_ auch nicht sinnvoll, aber ich habe mir das nicht ausgedacht, da das bei Argument _rechnerisch_ bei Drehstromzählern 1x je Außenleiter gelten würde - oder für eine 1,8kW Drehstrom WR. Es bleibt aber bei derzeit 600W hinter dem Zähler.

Wenn du jeweils einen Zähler hast: AFAIK je eine.

Mir sind keine Vergünstigungen bekannt, ggf. meinst du die 0% Umsatzsteuer, du müsste für beide Fälle zutreffen, ich bin aber weder Jurist noch Steuerberater.

nochmals xpost und f'up2, da ich de.soc.recht.misc nicht abonniert habe

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Thomas Einzel

Am Sun, 09 Jul 2023 16:11:21 +0200 schrieb Axel Berger

snipped-for-privacy@Berger-Odenthal.De zum Thema "Re: Sonderfaelle Balkonkraftwerk":

Diese Argument zieht allerdings nur je Stromkreis an einem Leistungsschutzschalter. Das sind maximal 2,6 A, die die Sicherung nicht sieht. Fließen die 2,6 A über den LS "rückwärts" (weil gerade absolut keine Verbraucher vorhanden sind) und danach in einem abgesicherten Stromkreis auf der gleiche Phase gibt es das Problem nicht.

Jetzt könnte man größer denken: Großes Mietshaus mit ein paar Dutzend BKW aber auch Wohnungen ohne. Möglicherweise fließen dann hausintern schon mal 30 Ampere oder so die die Hauptsicherung nicht sieht.

Stimmt. Technisch gibt es dafür aber gar keinen Grund.

Mit einer überlichen Leitung an einem 16A-LS kann sicher viel mehr sicher eingespeisst werden als die hoffentlich bald erlaubten 800 Watt. Schätze grob das 3-fache.

cu. Juergen

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Juergen

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