Hallo NGs!
Balkonkraftwerke sind ja aktuell in aller Munde. Auf den ersten Blick wirkt das auch alles ziemlich einfach, auf den zweiten Blick tun sich bei mir aber doch noch ein paar Fragen auf. Google hat mir zwar ein paar WWW-Fundstücke ausgespuckt, die behaupten, dass man die 600W Obergrenze (demnächst hoffentlich
800W...) auf mehrere kleinere Teilanlagen aufteilen dürfe, aber ich konnte nirgends so wirklich eindeutig herauslesen, worauf sich diese 600-W-Obergrenze bezieht. Gilt die pro (natürlicher) Person, pro Haushalt, pro Wohneinheit, pro Stromzähler des EVUs...? Das muss ja alles nicht unbedingt deckungsgleich sein.Oder etwas konkreter gefragt: als Wochenendpendler habe ich einen Erst- und einen Zweitwohnsitz. Darf ich an jedem der beiden Orte eine Anlage mit je 600W installieren und betreiben? (Und dabei natürlich noch die Vergünstigungen der bürokratischen Vereinfachungen genießen.)
TIA,
Sebastian
PS: XP dsie & dsrm, f'up2 dsrm (bei Bedarf gerne anpassen...)