Wann darf der Leiterquerschnitt kleiner sein, als von der Absicherung vorgegeben?

Hallo,

ich habe eine Fragen zu Kabelquerschnitten:

Oftmals sind innerhalb von Ger=E4ten, die an einer herk=F6mmlichen Schuko- Steckdose betrieben werden die Leitungsquerschnitte geringer ausgef=FChrt als durch die Absicherung n=F6tig w=E4re. Dies betrifft ja teilweise auch die Zuleitung (z.B. Rasierer-Zuleitung 0,75 mm=B2 an 16 A LSS). Welche Vorraussetungen m=FCssen gegeben sein, damit eine Leitung mit einem geringeren Querschnitt dimensioniert werden darf, als die Leitungsschutzma=DFnahme davor verlangt?

Beispiel: In ein Ger=E4t mit Schuko-Stecker soll eine zus=E4tzliche Kontrollleuchte eingebaut werden. Ist es nun erforderlich von einem Verteilpunkt bis zur Kontrollleuchte 1,5mm=B2 vorzusehen, obwohl Prinzipbedingt kein h=F6herer Strom zu erwartet ist, der die Leitung =FCberlasten kann. Innerhalb der Leuchte wird der Querschnitt ja auch irgendwann kleiner.

Wie sind hier die Grenzen definiert?

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eTOM
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eTOMschrieb: "

Für den Querschnitt der Zuleitung ist der Bemessungsstrom des Gerätes maßgebend. Bei Mindestquerschnitten < 0,5mm2 ist die Leitungslänge auf

2m beschränkt DIN EN 60335-1 (VDE 0700 Teil 1).

Dirk

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Dirk Ruth

Dann muss davor nur ein Kurzschlussschutz sein und dahinter der Überlastschutz. So jedenfalls bei der Installation.

Nein.

Genau deshalb. Dann darf man es machen.

Kurzschlussschutz übernimmt nach wie vor die 16-A-Sicherung in der Installation.

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Werner Holtfreter

Jetzt habe ich wieder zwei Antworten bekommen, die zwei widerspr=FCchliche Fakten beschreiben und mich weiter verwirren....

  1. F=FCr den Fall der Kontrollleuchte schreibt Werner Holtfrete, dass ich mit reduziertem Querschnitt arbeiten darf, aber

  1. Du bist verpflichtet eine Sicherung einzuplanen, wenn

- der Querschnitt sich =E4ndert (Frank Burmeister)

Die Aussage...

...scheint ja nicht generell zu g=FCltig zu sein.

F=FCr den Fall der Zuleitung hat Dirk Ruth eine sch=F6ne Quelle angegeben. Kann mir f=FCr Werners Aussage auch jemand eine Literaturstelle nennen?

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eTOM

eTOM schrieb:

Das ist immer der gleiche Scheiß, dass die Leute nicht zwischen Leitungsschutz und Geräteschutz unterscheiden können und alles in einen Topf werfen ...

Beim Leitungsschutz geht es darum, dass Deine fest installierte Leitung eines besonderen Schutzes bedarf, da sie halt weder leicht auszutauschen sind noch Du Dir einen Überblick über ev. Schäden machen kannst. Auf Geräteebene sieht das aber ganz anders aus, da wird so dimensioniert, wie es der Bemessungsstrom verlangt.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

"Gerd Kluger" schrieb

Und beim Leitungsschutz muss zwischen Schutz bei Überlast und bei Kurzschluss unterschieden werden. Der darf auch getrennt erfolgen, der Kurzschlussschutz muss am Anfang der Leitung sein, der Überlastschutz darf auch dahinter kommen. Die dazu nötigen Rechnungen hat mein äußerst fähiger Lehrer an der Meisterschule uns allerdings unterschlagen, wenn dazu mal jemand mal nen Link hat, würde ich mich gerne wieterbilden. Dabei ging es doch auch um Stromintegrale, I²t Werte und so, hab ich recht?

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Carsten Kreft

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Carsten Kreft schrieb:

Ja, genau: Die Leistung ist P = R*I^2, und die Arbeit folglich W = P*t = R*I^2*t. Der Überstromstromschutz darf nur soviel I^2*t durchlassen, daß dadurch die Leitertemperatur nicht auf unzulässig hohe Werte (> 95°C, IIRC) ansteigt, weil sonst nämlich die Isolierung im Eimer ist. Wieviel das genau ist, hängt von der Anfangstemperatur vor dem Kurzschluß ab und ist natürlich proportional zum Querschnitt, weil die Wärmekapazität des Leiters proportional zum Querschnitt ist.

Der Überstromschutz hingegen muß I^2 auf einen Wert begrenzen, bei dem dauerhaft eine Höchsttemperatur der Leiter (ca. 60 °C) nicht überschritten wird. Das hängt von der Umgebungstemperatur (Häufung!) und dem Wärmeübergangswiderstand (Verlegebedingungen) der Leitung ab, dafür gibt es dann einen Haufen schlaue Tabellen mit Pi-mal-Daumen-Werten.

Da der Grenzwert der Durchlaßenergie I^2*t von der Temperaturvorgeschichte der Leitung abhängt (sie "verträgt" mehr, wenn sie vorher kalt ist, als wenn sie schon eine Grenztemperatur von 60 °C erreicht hat), ist es schlau, deren thermisches Verhalten in einem Analogmodell nachzubilden. Und genau das tut ein üblicher LSS: Je nach Charakteristik hat dessen thermisch getriggerter Auslöser eine thermische Zeitkonstante, die der der zu schützenden Leitung entspricht, daher "weiß" er immer, wie warm die Leitung schon ist. Nur bei der Schnellauslösung klappt das nicht so recht, daher muß die auf die zulässige Durchlaßenergie im ungünstigsten Fall ausgelegt werden.

Und wenn Du mal Langeweile hast, dann rechnest Du aus, welche Temperaturänderungen Leiter von 1,5 und 2,5 mm^2 erfahren, wenn sie mit Kurzschlußströmen von 80, 150, 500 und 1000 A beaufschlagt werden, die nach 50 ms abgeschaltet werden, und überlegst, was das bedeutet, wenn die Leitung bereits vor Fehlereintritt 60 °C hatte.

Anschließend ist Dir klar, wie die Tabellenwerte zustandekommen und warum man Leitungen nicht über Kamine und Heizungsrohre verlegt.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

^^^^^^^^^^^^^^^^^ daher Fullquote

Nur ein Hinweis noch: Die zulässigen Leiter- bzw. Isolierstofftemperaturen gelten für dauerhafte Belastung. Erst bei dauerhafter Überschreitung wird die Isolation geschädigt. Für eine kurze Temperaturspitze im Kurzschlussfall wird man wohl höher gehen dürfen.

Übrigens spielt die Verlegeart nur über die Starttemperatur eine Rolle, nicht aber für zusätzliche Erwärmung im Kurzschlussfall. Grund: In den paar Millisekunden wird keine Beharrungstemperatur erreicht.
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Werner Holtfreter

Genau, und innerhalb der Gl=FChlampe werden die Querschnitte nochmal d e u t l i c h kleiner. :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Jetzt wei=DF ich viel =FCber Temperaturen in/um Leiter, aber meine Frage h=E4tte ich gerne noch beantwortet ;-)

F=FCr den Fall der Zuleitung hat Dirk Ruth eine sch=F6ne Quelle angegeben. Kann mir f=FCr Werners Aussage auch jemand eine Literaturstelle nennen?

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eTOM

eTOM schrieb:

Vor der Harmonisierung fanden sich die Mindest-Leiterquerschnitte f=FCr Leitungen unter: DIN VDE 0100 Teil 523(6.81)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzlerschrieb: "

Das ist aber schon lange her. Heute ist IMHO dafür gültig:

VDE 0298 Teil 3 1983-08 DIN VDE 0298-3; DIN 57298-3 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen - Allgemeines für Leitungen

Zitat: (1 Anwendungsbereich Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm gilt für die Verwendung von isolierten Starkstromleitungen.)

------------------------------ VDE 0298 Teil 4 2003-08 DIN VDE 0298-4 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen

-Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen

Zitat: (1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Strombelastbarkeit von isolierten Starkstromleitungen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0250 (VDE 0250), Normen der Reihe DIN VDE 0281 (VDE 0281), Normen der Reihe DIN VDE 0282 (VDE 0282) und Normen der Reihe DIN EN 60702 (VDE 0284). Sie gilt ebenfalls für Kabel nach DIN VDE 0276-603 (VDE 0276 Teil 603), DIN VDE 0276-604 (VDE 0276 Teil 604), DIN VDE 0262 (VDE 0262) und nach DIN VDE 0266 (VDE 0266) bei Verlegung in und an Gebäuden.)

Damit kommen beide Normen für diesen Fall nicht zur Anwendung.

Die von mir im letzten Beitrag angegebene Norm DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) Punkt 25.8 bezog sich auf Leiter von Netzanschlussleitungen, da der OP geschrieben hatte:

Dirk

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Dirk Ruth

| Welche Vorraussetungen müssen gegeben sein, damit eine Leitung mit | einem geringeren Querschnitt dimensioniert werden darf, als die | Leitungsschutzmaßnahme davor verlangt?

Diese? Kann ich leider nicht ohne größere Recherche beantworten - dadurch erschwert, dass die VDE-Vorschriften nicht frei sind. Also nur aus dunkler Erinnerung: Es hängt ab natürlich von einem maximalen Strom des Gerätes, evtl. Eurostecker(?), einer maximalen Zuleitungslänge und wohl auch von der Geräteart (beweglich, handgeführt oder so in der Art).

Solche Teile wie Tischsteckdosen oder Verlängerungen müssen selbstverständlich für 16 A ausgelegt sein.

Es gibt für viele Gerätegruppen (Messgeräte, Telekommunikationsgeräte, Rechentechnik...) aber auch oft für konkrete einzelne Geräte jeweils unterschiedliche Normen, die zu beachten sind. Eine pauschale Quelle kann man also nicht nennen.

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Werner Holtfreter

Werner Holtfreterschrieb: " [...]

Nein, müssen sie nicht.

Dirk

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Dirk Ruth

Wie ist dann die Sicherheit gewährleistet, falls nicht gerade unüblicherweise eine Sicherung in der Tischsteckdose eingebaut ist?

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Werner Holtfreter

Einfach lesen, was drauf steht. Und wenn 10A draufsteht, oder 2000W, dann ist sie ebend nicht für 16A zugelassen. Wie ist denn die Sicherheit gewähleistet, wenn du einen Reifen auf deine Felge aufziehen willst? Du schaust in der Zulassung nach, ob er für dein Auto zugelassen ist. Ist doch im Grunde ganz einfach.

Man darf halt nun mal nicht - selbst wenn man das theoretisch könnte - alles in jedes hineinstecken. Das wäre dann keine sachgemäße Anwendung mehr.

Dirk

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Dirk Ruth

Habe ich noch nie gesehen! Ich halte es auch für völlig ausgeschlossen, dass man das dem Benutzer zutraut, bzw. das es zulässig ist in dieser Weise die Sicherheit vom Benutzer abhängig zu machen - bei dem sonst hierzulande ausufernden Sicherheitsdenken.

Ausnahmen bestehen bei aufrollbaren Verlängerungen, die aufgerollt logischerweise nicht voll belastbar sind. Aber vermutlich ist dafür inzwischen längst ein Thermoschalter vorgeschrieben.

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Werner Holtfreter

Ja da habe ich auch erst gestaunt, dass man uns sowas zutraut. Dann ist mir aber eingefallen, dass wir ja inzwischen in der EU leben, und das es möglicherweise außerhalb Deutschlands noch Menschen gibt, denen man möglichweise mehr zutraut als uns (s. Verkehrsschilder außerhalb DE). Da inzwischen vieles harmonisiert wird, wird uns möglicherweise auch mehr Selbstverantwortung zugestanden (äh, ich meine aufgebürdet) (s. viele neue Kreisverkehre in DE).

Gesehen hast du die aber bestimmt auch schon. Liegen praktisch in jedem Baumarkt in der Wühlkiste.

Google "tischsteckdose 10A" direkt der erste Treffer.

Dirk

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Dirk Ruth

Muss ich mal drauf achten. Falls ich was finde, gibts ein Telefonat mit dem Gewerbeaufsichtsamt.

Erstaunlich. Würde mich interessieren, ob auch auf dem Gerät nur

10 A steht, die Beschreibung also zutreffend ist. Auf meinen Billig-Leisten steht entweder nichts oder 16 A oder 10/16 A. Keine Ahnung, was 10/16 A bedeutet. Gleichstrom nur 10 A?
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Werner Holtfreter

Wenn es geprüft ist und den Normen enspricht, ist dagegen kaum etwas einzuwenden.

Vermutlich. DIN VDE 0620-1 Punkt 8, behandelt Aufschriften auf Mehrfachsteckdosen. DIN VDE 0625-1 DIN EN 60320-1 Punkt 8, behandelt Aufschriften auf Gerätesteckvorichtungen allgemein. Da steht aber nichts von Angaben in Klammern.

Ich wäre nur vorsichtig, wenn draufsteht 250/125V - 10/16A ;-))

Und immer darauf achten, dass ihr die Temperatur zu Hause dauerhaft nicht über 25°C dreht! "... für den Gebrauch bei Umgebungstemperaturen, die üblicherweise 25 °C nicht übersteigen, jedoch gelegentlich 35 °C erreichen"

Dirk

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Dirk Ruth

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