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[Bitte Crosspost drinlassen]Moin,
ich hatte im Juni bei Lidl billig ein kleines Stecker-Überspannungsschutzgerät gekauft, mit einem Steckdosenausgang und ein paar Steckbuchsen für Kommunikationselektronik. Das hat zwei Kontrollampen, eine, die anzeigt, daß Netzspannung vorhanden ist, und eine, die anzeigt, daß der Überspannungsschutz betriebsbereit ist. Daran hatte ich meinen IT-Krempel angeschlossen. In der Betriebsanleitung steht, daß man das Gerät wegschmeißen kann, wenn die Überspannungskontrollampe nicht mehr leuchtet. Und genau das ist mir heute aufgefallen, daß sie das nicht mehr tut.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es ist eine Überspannung aufgetreten, und das Gerät hat brav seinen Dienst getan und meine Hardware gerettet (oder auch nicht, wenn sie es sowieso überlebt hätte).
- Das Gerät ist grundlos kaputtgegangen. (Theoretisch sind 3 Jahre Garantie auf dem Ding.)
Ich habe dann mal beim EVU angerufen und gefragt, ob es in der letzten Zeit eine Überspannung gegeben hätte. Antwort: Jawohl, es seien Kabelarbeiten durchgeführt worden, dabei könne es zu Überspannungen kommen. Frage von mir, ob mir das EVU nun ein neues Überspannungsschutzgerät spendiert. - Das hinge davon ab, ob der Fehler zufällig aufgetreten oder schuldhaft verursacht worden sei (auf Deutsch gesagt, ob das EVU jemanden findet, dem sie den Schaden in die Schuhe schieben können). Ich solle mich an die Versicherungsabteilung wenden.
(Beim Hersteller hatte ich wegen der Garantie noch niemanden erreicht.)
Nun gibt es drei Möglichkeiten, warum ein Überspannungsschutzgerät die Grätsche macht:
- Der Anwender bearbeitet es mit einem Hammer oder sonst unsachgemäß
- Es hat eine herstellungsbedingte Macke.
- Es tritt eine Überspannung auf.
Kann sich das E-Werk "einfach so" aus der Verantwortung stehlen, nach der Devise "*achselzuck* - können wir nichts für"?
(In technischer Hinsicht frage ich mich gerade, wie nützlich ein Überspannungsschutzgerät ist, daß *einen* Überspannungsimpuls abfängt. Annehmen würde ich nämlich, daß die bei Fehlern immer serienweise auftreten, also ein paar hintereinander. Und was nützt es dann, wenn sich das Gerät bei Impuls 1 pflichtschuldigst opfert und Impulse 2 und
3 dann doch die Schutzobjekte killen?) Übrigens hat es bei mir kein Ansprechen eines LSS gegeben, daran könnte ich mich erinnern. Wann genau das Lämpchen ausgegangen ist, weiß ich natürlich nicht.Gruß aus Bremen Ralf