Windkraft - thermische Energiespeicher

"Roland Damm" schrieb im Newsbeitrag news:4b3be459$0$7633$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Bau mal ein Gerät mit den Flugeigenschaften von einem Vogel und laß 100000 Geräte in einem Schwarm koordiniert fliegen. Und danach transportiere mit diesen Geräten aufgeteilt die Traglast von z.B. einer '747.

Machbar?

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JCH
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Volker Staben schrieb:

Falsche Frage. Es geht hier nicht um Produkt A oder B, sondern nur um ein Einziges, nämlich Strom. Gehst du zum Fischverkäufer, wenn du Strom haben willst? Oder gehst du in den Laden, in dem du kriegst, was du willst?

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Christoph Müller

Volker Staben schrieb:

Wie viele Haare hast du auf dem Kopf? Hast du Bartwuchs? Wenn ja, um wie viele Haare geht es? Lohnt sich eine Schere oder brauchst du einen Rasierapparat? ...

Blöde Fragen kann man immer stellen...

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Christoph Müller

Volker Staben schrieb:

Da wird in erster Linie Zukunft gehandelt. Gegenwart eher weniger. Ist somit aus technischer Sicht kein guter Regelkreis.

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Christoph Müller

Helmut Hullen schrieb:

Wird nicht bestritten.

Wird auch nicht bestritten. Komischerweise wird im Zusammenhang mit den Kleineinspeisern gerne so getan, als ob es mit diesem Strom ganz plötzlich gar keine Durchleitungskosten mehr gäbe. Der Einspeisepreis wird mit dem Einspeisepreis der Großkraftwerke in die Höchstspannungsebene 1:1 verglichen, was ich allerdings für unzulässig halte. Andere Spannungsebene -> anderer Preis. Wäre es anders, will ich meinen Strom ab sofort für 6 ct/kWh haben. Das dürfte etwa der Abgabepreis der Großkraftwerke sein.

Selbst wenn man es sich wünscht, bekommt man nicht immer eindeutige und klare Antworten. Wäre es so, könnten wir uns die meisten Entscheidungsträger ganz einfach sparen. Manche kommen mit unscharfen Begriffen klar. Anderen fliegen damit sämtliche Sicherungen, weil sie sowas nicht verkraften. Wenn sie nicht schon mindestens 6 Wochen vor dem Tanken auf den Cent genau wissen, was ihnen die nächste Tankfüllung kosten wird, drohen sie schon ein Fall für den Psychiater zu werden. Leute gibt's die gibt's gar nicht.

Also lässt sich das Problem lösen. Darauf kommt's an.

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Christoph Müller

JCH schrieb:

Aber viele Kleine mit der gleichen Leistung, die genauso koordiniert werden können, nicht? Warum nicht?

Und?

Und was, wenn nicht?

Und? Warum sollte das mit massenhaft Kleinanlagen denn nicht auch möglich sein? ASTROHS IST doch ein Regler, dessen erste Aufgabe nun mal das Regeln ist.

Und?

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Christoph Müller

Aber die Differenz zwischen Abgabepreis Großkraftwerk und dem Endkundenpreis besteht nicht nur aus den Kosten der Höchstspannungsebene. Dies macht bestenfalls 1 ct/kWh aus. Du kannst also den Strom aus dem lokalen Netz statt für 20 ct/kWh für 19 ct/kWh bekommen. Den Rest musst Du trotzdem zahlen.

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Emil Naepflein

Der Parameter der geregelt wird ist aber nicht die Frequenz und die Spannung, sondern der Preis. Und wer auf einen bestimmten Preis reagiert ist rein chaotisch.

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Emil Naepflein

Christoph Müller schrieb:

Du hast ja auch gefragt, wer oder was wirtschaftlich sein soll, und nicht, wer oder was ein Interesse an der Wirtschaftlichkeit von irgendwas haben soll. Keine sachlichen Argumente mehr?

Gruss, Matthias Dingeldein

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Matthias Dingeldein

Emil Naepflein schrieb:

Habe grade meine Stromrechnung angesehen - die Abgabenlast beträgt rund

5,5 ct/kWh. Dann will ich meinen Strom eben für 9,5 ct/kWh haben. OHNE großartige Verhandlungen, sondern einfach, weil das mit der typischen Großkraftwerksrechnerei nur fair wäre.
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Christoph Müller

Emil Naepflein schrieb:

Du scheinst ASTROHS für ein ziemlich primitives System zu halten. Soo primitiv, wie du es einschätzt, ist es allerdings nicht.

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Christoph Müller

Helmut Hullen schrieb:

Siehe:

Die Fernmeldefreiheit gilt als "polizeifestes" Grundrecht, in das zur Gefahrenabwehr nur aufgrund des zu Art. 10 GG erlassenen Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - G

10) von den dort aufgeführten staatlichen Stellen eingegriffen werden darf. Entsprechend ist in den Polizeigesetzen eine ausdrückliche Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses nicht vorgesehen (Ausnahme: Polizeirecht des Landes Niedersachsen, in § 10 Nds. SOG,NI).

Und wen interessierts was zB Telekom macht? Offensichtlich keinen. Von Strafe habe ich bisher noch nichts gehört. Solche Abhöraktionen wie bei Telekom kann ohne Wissen der Unternehmensgottheiten nicht durchgeführt werden. Eine schriftliche Anweisung mit Unterschrift, wie es unsere Rechtsprechung gerne hätte, wird man lange suche können. Sollte es tatsächlich sowas geben, war der Manager eine Fehlbesetzung ;-)

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horst-d.winzler

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Roland Damm schrieb:

Du hast es nicht verstanden: Er kann es sich leisten, keinen Strom anzubieten, er hat keine Kontrahierungspflicht. Das Problem ist nicht, ob es Strom auf der Leitung gibt (wird es natürlich), sondern, ob den jemand zu einem "Tarif" (also einem öffentlich-rechtluch regulierten Preis) entnehmen *darf*. Dazu braucht er nämlich einen Kontrahenten, also jemanden, der ihm diesen Strom zu Tarifbedingungen anbietet. Irgendein Netzbetreiber *könnte* das vielleicht, aber er *muß* es nicht. Der Witz bei der Regulierung besteht darin, daß es für den regulierten Monopolisten einen Kontrahierungszwang gibt: Er *darf* nicht nur den Tarifpreis kassieren, er *muß* dazu auch (nach Möglichkeit: Havarien lassen sich nicht gesetzlich verbieten) anbieten. Im Strom,handelssystem gibt es einfach keinen Tarifanbieter, weil das System unreguliert (das ist ein juristischer Begriff und hat nichts mit Regelungstechnik zu tun) ist und alle nur ums Goldene Kalb tanzen.

Im Grunde geht es darum, ja.

Na, wie schon? Sei mal Politiker und trete den Damen und Herren niedergelassenen Agraringenieuren auf die Füße, dann bist Du die längste Zeit Politiker gewesen.

Weil ASTROHS eine rein profitorientierte Veranstaltung wäre. Unter Wettbewerbsbedingungen würde kein privater Anbieter den Agrarsektor subventionieren, sondern natürlich die Rendite maximieren, also nicht mit niedrigeren Margen verkaufen.

Der Kapitalist investiert im wesentlichen immer so, daß er risikoadjustiert überall dieselbe Rendite erzielt. Notwendigerweise müssen dann auf dem platten Land wegen der geringeren Auslastung die Netzkosten höher als in Ballungszentren sein. Da werden keine Kröten geschluckt, da bleiben die Investitionen einfach aus. Subventionen fließen ohne Staatsmacht nicht.

Wie ist es derzeit? Derzeit sind die meisten Energieunternehmen Staatsbetriebe bzw. stehen unter maßgeblichem staatlichen Einfluß (militärindustrieller Komplex, schon gehört?) und schneiden natürlich ihre Netze und Tarifgebiete deswegen geflissentlich so zu, daß es zur erwünschten Agrar-Quersubventionierung kommt. (Wer genehmigt denn sowas? Ach so, richtig, der Staat.)

Begrenzt?

Wer zahlt?

Sei mal in der nächsten Zeit ein bißchen vorsichtig und vermeide die Begegnung mit rustikalen Gestalten. Die könnten Dein Posting nämlich gelesen und verstanden haben und Dich wiedererkennen, und das hätte dann negative gesundheitliche Folgen für Dich. Du hast gerade vorgeschlagen, eine der versteckten Agrarsubventionen zu streichen: Deine "Aussiedlerhöfe" (deren Bewohner sich auch bedanken werden) sind nämlich ganze Dörfer, praktisch alles außerhalb von Städten.

Dein Vorschlag ist vergleichsweise so weise wie die Idee, die Theater könnten doch von Eintrittsgeldern leben, und es sei ohnehin nicht einzusehen, der Haute-Volée ihr Kulturvergnügen mit irgendwas um die

100 Euro/Theaterplatz und Vorstellung vom Geld des gemeinen Volks zu subventionieren, das eigentlich lieber Kindergartenplätze und ÖPNV-Freifahrten hätte.

Ob Agrarsubventionen sein /müssen/? Ja natürlich /müssen/ die sein, die Damen und Herren Abgeordneten wollen doch wiedergewählt werden. Dachtest Du etwa, sowas ginge nach rationalen Erwägungen?

Das war offenbar den ASTROHlogen so klar, daß sie es nichtmal im entferntesten erwähnten - Zyniker könnten meinen, daß sie das Problem gar nicht erkannt hatten.

Haaallooo! Es geht nicht darum, ob /jeder/ Tarifkunde wäre. Es geht darum, ob jemand denn überhaupt Tarifkunde /sein könnte/. Dafür braucht er nämlich einen Tarif/anbieter/.

Das ist inwiefern anders als heute?

Nun lies doch mal richtig: Es geht nicht um Bürger-, sondern um Grund- und Menschenrechte, und zwar um das Recht auf Eigentum - des Stromproduzenten. Vom Grundsatz her wird der nämlich durch eine Regulierung enteignet, und das darf nach Art. 14 III nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Diese Entschädigung besteht darin, daß er einen Vorteil durch die Erlaubnis eines (sonst dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen widersprechenden) Gebietsmonopols erhält und zudem dem Tarifkunden die Verpflichtung auferkegt wird, mit dem subventionierten Produkt nicht gegen den Lieferanten zu spekulieren. Ohne diese Konzession wird sich niemand finden, der freiwillig verbindlich Lieferzusagen zu Tarifpreisen macht, und den Entschädigungsanspruch zu mißachten, entspräche einer Verletzung des Rechts aus Eigentum und würde damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus den Angeln heben.

Aber den ASTROHlogen war das ja längst alles klar...

Nein. Das ist durch das Kunsturhebergesetz abgesichert. Welches seinerseits das Recht auf (geistiges) Eigentum schützt.

Geeenau - ent oder weder. Und für "ent" braucht der "nur" noch einen Anbieter.

Das nennt man dann nicht "Tarif". Der Begriff Tarif hat eine eindeutig definierte Bedeutung im Sinne von "Taxe", nämlich ein regulierter (=staatlich genehmigter) Preis.

Das ist aus bekannten Gründen die einzige Möglichkeit (mit Ausnahme der gesetzlichen Regeln wie WKK, Biokraftstoff, PV usw.).

Wozu also den ASTROHlogie? Es gibt schlicht nichts zu regeln: Jeder kann aus dem Tarif heraus und Eigenerzeugung betreiben und mit gleichberechtigtem Netzzugang an jedermann verkaufen, er erhält i. a. dafür den Marktpreis. es ist schlicht unwahr, daß das aufgrund von Regelungsdefiziten nicht passiert: Es passiert einfach deswegen nicht, weil es unwirtschaftlich ist (für den Betreiber, Christoph - das ist halt der einzige, für den der Begriff einen Sinn hat) und bleibt (und das ist auch gut so, weil dann die Investitionen in ökologisch sinnvolle Projekte fließen).

Daß es Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich einer gerechteren Sanktionierung von Umweltbelastungen gibt (der frz. Verfassungsrat hat bekanntlich gerade das scheinheilige CO2-Reduktionsgesetz der Regierung abgeschossen), steht außer Frage, hat aber mit spinnerten ASTROHlogen-Ideen nichts zu tun.

(Die Anhänger von regenerativen Ideen möchten bitte bemerken, daß Stromeinsparungen und Photovoltaik etc. die CO2-Emission nicht reduziert: Die ist vorab durch die Zertifikate-Ausgabe festgelegt, eine Einsparung führt lediglich zum Weiterverkauf der Zertifikate mit der Folge sinkender Börsenpreise, nicht zu einer Emissionsreduktion.)

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Hmm, mein Haus ist kein entlegenes Geh=F6ft, sondern ein Haus in einem Neubaugebiet. Und ich musste folgendes zahlen:

a) Meines Wissens im Rahmen der Bauplatz Erschlie=DFungskosten anteilig die Kabelverlegung im Baugebiet vom Ortsnetztrafo und bis zum Grundst=FCck mit allem was dazugeh=F6rt

b) Beim Hausbau den Hausanschlu=DF und Kabelverlegung auf dem Grundst=FCck

c) Bei der Z=E4hler Inbetriebnahme einen pauschalen Investitionszuschu=DF, welcher u.a. die Kosten f=FCr einen Anteil am Ortsnetztrafo abdeckt (m=FCsste jetzt nachlesen, was darin alles enthalten ist)

Da k=F6nnte ich mir schon die Frage stellen, wie hoch die Netzkosten wirklich w=E4ren, wenn ich meine Nachbarn direkt mit meinem Photovoltaikstrom versorgen w=FCrde.

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Martin Kobil

Dann erzähle doch mal wie mit Astrohs die Frequenz und Spannung geregelt wird.

Aber mitte nicht mit irgendwelchem BlaBla sondern mit technischen Details.

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Emil Naepflein

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Sollte es einen zwingenden Grund geben, dass es auch Tarifanbieter geben muss, dann geht das auch mit ASTROHS. Die Daten laufen alle in der DLS zusammen. Mit etwas Statistik kann man daraus auch Tarifverträge stricken. Im Großen passiert ja im Grunde genommen nichts Anderes. Und auch da legt man sich mit diesen Tarifen gerne auf die sichere Seite und verlangt deshalb "etwas" mehr, als man im Schnitt selbst dafür zu bezahlen hat. Das bedeutet für die Kundschaft draußen, dass man mit festen Tarifen i.d.R. schlechter fahren wird als mit ASTROHS, das sie ja rein an den realen Verhältnissen orientiert. Eben OHNE diese vorsichtige Statistik mit ihren Angstzuschlägen, die aus gut nachvollziehbaren Gründen auf den statistisch ermittelten Durchschnittspreis draufgepackt werden müssen.

Wenn du das ASTROHS zum Vorwurf machen willst, dann kann das offenbar mit dem aktuellen Tarifsystem NICHT der Fall sein. Sonst könnte die Profitorientierung schließlich kein Vorwurf werden. Stellt sich also die Frage, wie sich ein NICHT profitorientierter Tarifvertrag über längere Zeit überhaupt halten lässt. Womit werden dann die Fehlbeträge bezahlt, wenn nicht aus Subventionen oder Extraabgaben?

Keine Renditemaximierung mehr?

Wo ein Wille, da auch ein Weg. Es gibt viele Möglichkeiten, wie man so lange Leitungen bezahlen kann. Kann über Durchleitungskosten erledigt werden. Man kann auch die Leitung selber zahlen und den Strom zu den ganz normalen Preisen haben. Man kann sich die Leitungen vom Staat schenken lassen, wenn es dafür entsprechende Programme gibt. ... Wie auch immer. Wo ein Wille, da auch ein Weg. Wer daran interessiert ist, zahlt auch was. Das unterscheidet Lippenbekenntnisse von echtem Interesse.

Da ein ASTROHS-Anbieter ein relatives Monopol haben dürfte, wäre es sinnvoll, die Handelsspanne einer gewissen öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Was für die Netzpflege und Verwaltung ausgegeben werden muss, sollte gut kontrollierbar sein. Die Gewinne auch.

Wer echtes Interesse dran hat. Welches auch immer.

Ist dem Staat möglich, variable Preise zu erlauben (genehmigen), wenn sich dahinter eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage befindet?

Mit deiner Argumentation wäre die Umschaltung zwischen HT und NT doch gar nicht genehmigungsfähig, weil sich der Preis in Abhängigkeit von irgendwas ändert.

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Christoph Müller

Emil Naepflein schrieb:

Das ist was für Fachleute und wird deshalb auf profi.astrail.de geregelt.

Ich verschenke nicht alles.

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Christoph Müller

"Emil Naepflein" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Modell-Rechnung:

Gemessen an einem 800MW-Block kann ein 20kW-Block 0,0025% bewegen. Oder

40000 20kW-Einheiten müßten gleichzeitig in die gleiche Richtung 'koordiniert' gefahren werden.
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JCH

JCH schrieb:

Wenn 10% laufen, stehen also 4 Mio Anlagen zu rund 5 kW je Stück zur Verfügung. Entspricht dann einem 20.000-MW-Block. Das dürfte reichen.

Reply to
Christoph Müller

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Christoph Müller schrieb:

Das ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung.

Ist es ja auch nicht: Der Tarif beinhaltet eine Agrarsubvention. Und ja, nebenbei haben regulierte Preise auch eine soziale Funktion: Grundlage der Tarifgenehmigung ist nämlich nicht der Marktpreis, sondern die Kostensituation, da kann der behördliche Prüfer Goldgräberphantasien durchaus auch kappen.

Die Tarifgenehmigung berücksichtigt bei den Kosten einen angemessenen Gewinn. Das sind alles justiziable Fakten. Und bevor Du endlos dummschwätzt, mach Dich doch endlich mal vorher sachkundig, dann wirkst Du nicht ständig so oberpeinlich.

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf . K u s m i e r z

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