HOAI fiktive Frage

Aug 30, 2004 5 Replies

Wer kann zu folgender Konstellation einen Tip geben, oder ist ggf. bereits mit solch einer Situation konfrontiert gewesen:



B erstellt für befreundeten A eine Tragwerksplanung. Es wird ein Pauschalpreis deutlich unter HOAI Mindestsatz vertraglich vereinbart. Es kommt npch während der Erstellungsphase zum Bruch der Freundschaft. A verwendet die Tragwerksplanung von B im Genehmigungsverfahren. B fordert in der Schlußrechnung ein Honorar nach HOAI Sätzen.


Nun meine Fragen:



Darf B trotz Vertrag noch nach HOAI abrechnen, oder muss er dies vieleicht sogar, muß A die Rechnung akzeptieren?



Ist der Vertrag ggf. nichtig und es wird gar keine Vergütung fällig?


Gruß mw



Da sollten sich die Leute in de.soc.recht.misc eher auskennen. Ich leite mal um.

Michael Dahms

(...)

... oder die in de.sci.architektur.

Was ich für meinen Hinweis natürlich zweckmäßigerweise ignoriert habe.

Gruß,

Michael

Mario Weckop schrieb:

Hierfür gibt es bereits BGH und OLG Urteile.

Entscheidend ist ob der Auftraggeber Laie (schutzwürdig) oder Profi (nicht schutzwürdig) ist.

Bei einem Profi ist in der Regel eine nachträgliche Erhöhung auf den Mindestsatz zulässig da eine Unterschreitung desselben nicht zulässig ist.

Wenn die Mail Adrsse stimmt schau mal rein.

Jürgen

"Mario Weckop" schrieb im Newsbeitrag news:cguhd8$m0r$06$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

ggf.

ein

vereinbart. Es

Freundschaft. A

B fordert

dies

fällig?

Die Zeitschrift IBR und die Online-Datenbank des Verlages liefern hierzu eine Reihe Urteile.

Gruß, Alfred

Jürgen Brandt schrieb:

...

Klar stimmt die Mailadresse, und dein PDF hat meine Fragen weitgehend beantwortet.

Besten Dank dafür.

Gruß mw

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