Wer kann zu folgender Konstellation einen Tip geben, oder ist ggf. bereits mit solch einer Situation konfrontiert gewesen:
B erstellt für befreundeten A eine Tragwerksplanung. Es wird ein Pauschalpreis deutlich unter HOAI Mindestsatz vertraglich vereinbart. Es kommt npch während der Erstellungsphase zum Bruch der Freundschaft. A verwendet die Tragwerksplanung von B im Genehmigungsverfahren. B fordert in der Schlußrechnung ein Honorar nach HOAI Sätzen.
Nun meine Fragen:
Darf B trotz Vertrag noch nach HOAI abrechnen, oder muss er dies vieleicht sogar, muß A die Rechnung akzeptieren?
Ist der Vertrag ggf. nichtig und es wird gar keine Vergütung fällig?
Gruß mw