Hallo,
nu habt ihr es ganz amtlich. Hab heute die Mail von der RegTP bekommen (kurz vor meiner Anfrage hier gestellt) Ich werde über meine Baufortschritte berichten.
Gruß
Stephan
Sehr geehrter Herr Kade,
es ist richtig, dass Funkanlagen vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer keiner Baumusterprüfung mehr unterzogen werden müssen. Die Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikatonsendeinrichtungen finden sich im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Sie finden das Gesetz unter
Die Frequenznutzungsbestimmungen für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen finden sich in der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen)". Diese Allgemeinzuteilung findet sich ebenfalls unter
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Woditschka, Reg TP 225-8