Fundsache Easy Glider electric wem gehört er ???

Am 27. September schrieb Martin Schoenbeck:

Ich habe dem Anbieter (offenbar nicht als einziger) gestern eine Mail geschrieben, und er hat daraufhin die Beschreibung ergänzt:

"Da ich schon von mehreren e-bayern angesprochen wurde, möchte ich noch hinzufügen, das ich am Fundort mehrere Zettel mit meinen Daten hinterlassen habe. Des weiteren habe ich mich in der Beschreibung etwas undeutlich ausgedrückt, habe es letzten Sommer gefunden. Es hat sich nie jemand gemeldet und Freunde von mir, die RC Modellsport betreiben, haben sich auch umgehört...da ich keine Verwendung dafür habe, verkaufe ich es."

Sieht mir doch sehr so aus, als wenn man sich ab sofort wieder über etwas Wichtigeres (wie z.B. die richtige Knüppelbelegung) aufregen könnte ;-).

Viele Grüße,

Christian

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Christian Köhn
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Hallo Christian,

Christian Köhn schrieb:

Ich finde es ehrlich gesagt nicht unwichtig, daß Leute gefundene Modelle auch zum Fundbüro tragen. Das ist nämlich der einzige Ort, an dem man eine reelle Chance hat, ein entflogenes Modell auch wiederzufinden. Um Zettel zu lesen, die am Ort des Auffindens hängen, müßte man diesen Ort nämlich erstmal kennen. Und im übrigen kann man hinterher viel erzählen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Am 28. September schrieb Martin Schoenbeck:

Jaaaa. Aber wahrscheinlich hatte er bei seinem Waldspaziergang gerade sein Bürgerliches Gesetzbuch nicht dabei. So etwas kann ja mal vorkommen. Auch hier wusste nicht jeder, wie die Rechtslage ist. Und wenn der Anbieter bewusst betrügen wollte, hätte er sicher gar nicht erst erwähnt, dass er das Modell gefunden hat. Außerdem scheint ihn das Ganze bei einem derzeitigen Höchstgebot von 3,50 Euro (bei Selbstabholung ist auch kein Superpreis zu erwarten) nicht gerade reich zu machen. Da gleich mit Anzeige und Staatsanwalt zu drohen scheint mir etwas übertrieben zu sein.

Viele Grüße,

Christian

Reply to
Christian Köhn

Hallo Christian,

Christian Köhn schrieb:

Macht ja nichts, man kann sich ja nach dem Spaziergang kundig machen.

Die meisten wußten aber, daß man's nicht einfach behalten kann. Oder wußten zumindest, daß sie nichts wußten.

Möglich.

Wer will auch schon ein Modell kaufen, an dem er kein Eigentum erwerben kann. Wo er also damit rechnen muß, daß die Polizei das irgendwann abholt. Außerdem steht das ja noch ein paar Tage drin, der Preis bildet sich ohnehin erst am Schluß.

Du meinst, weil er das jetzt für'n Appel und'n Ei verkauft, ist es für den Eigentümer plötzlich weniger wert?

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo

Christian Köhn schrieb:

Mal gesetzt den Fall du kaufst das Modell, und dann kommt der rechtmäßige Besitzer und sagt das ist mein Modell. Und er kann es dann auch noch Beweisen, holt die Streifenhörnchen und zeigt dich an. Dann kannst du zwar beweisen das du das Modell von xy gekauft hast, raus rücken mußt du es aber trotzdem, wenn sich herausstellt das xy nicht der rechtmäßige Besitzer war. Fazit Kohle weg und einen Haufen Ärger am Hals.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Am 28. September schrieb Martin Schoenbeck:

Wenn man denn weiß, dass man etwas nicht weiß.

Wer die Beschreibung liest und trotzdem bietet, kennt vermutlich ebenfalls nicht die Rechtslage.

Stimmt, aber wie gesagt: Bei Selbstabholung ist da wohl kein Spitzenpreis zu erzielen.

Nein, dass ich das Angebot nicht in Ordnung fand, habe ich ja dadurch gezeigt, dass ich dem Anbieter empfohlen habe, sich über die Rechtslage zu informieren. Ich vermute nur bei ihm keine betrügerischen Absichten sondern Unwissenheit und würde sein Angebot deshalb als eher kleinen Fehler sehen.

Viele Grüße,

Christian

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Christian Köhn

Hallo Christian,

Christian Köhn schrieb:

Unkenntnis der Rechtslage begründet dennoch keine Gutgläubigkeit.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Das war bei meinem Laptop der Fall - ich hab' ihn 3 Stunden nach dem Diebstahl im nationalen Fahndungssystem der Polizei in der Schweiz (RIPOL) mit Foto, Seriennummer etc drin gehabt. Ebay tut dennoch nichts. Auch nicht nach dem Laptop suchen in ihren Angeboten.

Ich kann aus Erfahrung (der Laptop war 2000 Euro wert, 6 Monate altes Mac Powerbook ...) nur eines raten:

Genügend versichern (Achtung: auch der Diebstahl aus dem verschlossenen Auto gilt als einfacher Diebstahl, dh am Bahnhof rumliegen lassen zählt als gleiches Risiko !!!), täglich Backups und nicht unbeaufsichtigt lassen.

Traurig aber wahr. Die Polizei sucht auch bei solchen Dingen nicht. Wenn der Laptop mit Serienummer im Fahndungssystem ist, hilft das nur, wenn zufälligerweise der Dieb aus einem anderen Grund kontrolliert wird, oder man in Diebesgut den Laptop findet.

Das Risiko für Hehler ist leider auf ebay klein.

Marc

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Marc Heusser

Huhu,

Jens Peter Lindemann schrieb:

das ist so der Brauch. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Gruß

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Torsten Becker

Hallo Torsten,

Torsten Becker schrieb:

Ja, sicher. Meinst Du die Fundämter machen das nach Gefühl und Wellenschlag?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Das ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

§ 973

Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

übrigens findet sich weiter vorne im BGB auchdie Anleitung zum Umgang mit Fundsachen: § 965

Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Insgesamt beschäftigen sich 19 Paragraphen des BGB mit Fundsachen, bei Bedarf ist Tante Google gern behilflich...

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Jens Peter Lindemann

Jens Peter Lindemann schrieb:

Danke, das überzeugt mich.

Gruß

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Torsten Becker

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