Fundsache Easy Glider electric wem gehört er ???

Hallo

Vielleicht kennt ja jemand das Modell und dessen Besitzer.

wird gerade bei Ebay verscheuert.

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Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs
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Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Die Dreistigkeit mancher Leute kennt wirklich keine Grenzen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck kritzelte:

Ja. Auf die Idee das bei Ebay anzubieten...tsts. Wobei mich wirklich mal die Rechtslage interessieren würde. Hätte er das beim Fundbüro abgeben sollen? Oder ist das so wie Strandgut ;-)

Gruss, Andreas

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Andreas Meissner

Fundbüro, Polizei, nächster Modellbauverein... Es ist nicht sein Eigentum, und daher darf er es auch nicht einfach verkaufen. Ich würde sagen, daß der tatsächliche Eigentümer ihn wegen Diebstahl anzeigen kann.

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Rolf Magnus

Rolf Magnus schrieb am 27 Sep 2006:

Wenn es euch denn so sehr stört, wieso ist noch keiner auf diese Seite gelatscht?

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Anstatt sich hier groß aufzuregen, hätte man da schon längstens etwas in die Wege leiten können!

Spart euch die Mühe mit dem melden. Ich habe das Formular gerade eben ausgefüllt an Ebay geschickt.

Allerdings sollte man aufpassen, daß der Verkäufer den Artikel nicht gleich wieder anbietet, diesmal mit einem "geschickteren" Text. Also Augen aufhalten und auf das Foto mit dem Modell achten.

-=( Rainer )=-

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Rainer Wahl

Ne Menge Arbeit, die der sich da aufhalsen soll.

Keiner weiß aber, ob er schon was unternommen hat. Wenns ein Wildflieger war, findet der den nie. Und wenns einer war, dann hat der Pech gehabt. Oder würdest du jemanden als Dieb bezeichnen, der plötzlich mit deinem Modell auftaucht, dass dir weggeflogen ist. Und wenn nicht "Dieb", als was dann? Schließlich ist das Modell wegggeflogen, weil du einen Fehler gemacht hast. Sonst wärs ja nicht passiert.

Das glaub ich wohl eher nicht. Ein Finder von Verlorenem ist kein Dieb. Der Eigentümer müsste nachweisen, dass es sein Eigentum ist. Dann muss der Finder ihm das zurückgeben. Das war's.

Tschü Günther

-- Senderpultbausätze bei

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frisch für Cockpit SX und MX-22

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Günther Grund

Hallo Günther

Günther Grund schrieb:

Halt Fundsachen werden im Fundbüro 6 bis 12 Monate Aufbewahrt. Und erst dann freigegeben. Versteigert usw.

Das ist eine Unterschlagung einer Fundsache, und nicht einfacher Diebstahl. Klar muß der Eigentümer das nachweisen, aber zugegeben das ihm der Flieger nicht gehört hat der Finder ja schon.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Rainer

Rainer Wahl schrieb:

Bist aber spät dran, habe das schon der Bekanntgabe hier gemacht. Hat auch seinen besonderen Grund.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Er soll nicht zu allen gehen, sondern wenigstens zu einem davon.

Was ist, wenn du dein Handy irgendwo vergisst? Darf der Finder es dann behalten, verkaufen oder gar damit einfach so rumtelefonieren? Ist das dann auch einfach Pech?

Ja, und? Wenn du dein Auto mit steckendem Zündschlüssel irgendwo abstellst, darf ich auch nicht einfach damit wegfahren und es dann verkaufen. Das hat mit dem Fehler nichts zu tun.

Ja. Was der Finder aber nicht darf, ist, es einfach zu verkaufen.

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Rolf Magnus

Hallo Rolf,

Rolf Magnus schrieb:

Wegen Unterschlagung. Das wird WIMRE härter bestraft, dafür kann der Erwerber Eigentum an dem Teil erwerben.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Rainer,

Rainer Wahl schrieb:

Auf die Idee, es ebay zu melden, bin ich gar nicht gekommen. Und bei der Staatsanwaltschaft rechnete ich mir keine großen Chancen aus.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Versteigert wird's nur, wenn der Finder keinen Anspruch drauf erhebt. Die Zeit ist aber vom Sommer her definitiv noch nicht rum.

Du schriebst, Du habest das bereits gemeldet. Ebay oder Anzeige?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hat er schon. Und nun? Darf er's verkaufen.

Ja, wenn ich's bereits abgeschrieben habe.

Nein. Es geht nur um die Sache.

Wieso Pech? Das wäre als wenn jemand von meinem Konto unbefugt Geld abheben würde. Hat doch nichts mit einer Fundsache zu tun.

Habs ja auch nicht verloren. Komischers Beispiel.

Was soll er denn damit machen? Oben hast du geschrieben, er solle _wenigstens_ in einem Verein (hab ich mir mal ausgesucht) nachfragen. Gut, die vermissen das Modell nicht. Und nun? Darf ers behalten, nur ankucken oder wieder zurücklegen? Vielleicht hat der Besitzer die Schnauze voll gehabt vom Fliegen und hats hingelegt, genau wie du, wenn du deinen alten Rechner zum Müll bringst, und weil er noch wie neu aussieht, nicht in die Tonne schmeißt, sondern ordentlich daneben stellst, damit sie jemand anderer noch verwenden kann. Der gehört dir doch auch und du forderst sogar zum gewünschten Diebstahl auf.

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Günther Grund

Friedhelm Hinrichs schrieb am 27 Sep 2006:

Was heißt spät dran? Ich wohne nicht in meinem PC und lese News nicht in Realtime. Und woher sollte ich wissen, daß du das schon Ebay gemeldet hast, wenn du es nicht mit dazu schreibst?

Na dann ist ja gut.

-=( Rainer )=-

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Rainer Wahl

Hallo Günther,

Günther Grund schrieb:

Jepp, der kann sowas nicht.

Nein, darf er nicht. Fundbüro, melden oder abgeben, Frist abwarten, übereignen lassen, verkaufen. Anders läufts nicht. Wowereit.

Du mußt's ja dicke haben. Einem unserer Jugendlichen haben sie den Flieger unterschlagen, den erst ein kräftiger Sturm aus dem Baumwipfel zu holen in der Lage war. Das fand der überhaupt nicht lustig.

Siehe oben.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Im übrigen ist es rechtlich durchaus nicht einwandfrei, beispielsweise Sperrmüll mitzunehmen, den man noch brauchen kann. Nur wird da keiner etwas unternehmen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

ich mach mal die Ingrid:

Martin Schoenbeck schrieb:

Da das nur für den gutgläubigen Erwerber gilt, fällt Letzteres in diesem Fall wohl auch aus.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Aus Wiki ...

"Entscheidend für die Strafbarkeit ist insoweit eine subjektive Zueignungsabsicht (das ist jedoch umstritten). (z. B. Einstecken einer gefundenen Geldbörse, der Täter könnte sie zum Fundbüro bringen wollen - dann wäre der subjektive Tatbestand nicht erfüllt, der Täter ist dann nicht strafbar - oder sie behalten wollen, dann ist sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt, der Täter ist somit strafbar). Auf der anderen Seite wird vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes."

Erledigt.

Tschü Günther

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Günther Grund

Würde mich sehr wundern, wenn das was hilft - bei meinem Laptop vor 6 Monaten haben die nichts getan ...

Marc

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Marc Heusser

Da muss das sogar hin.

Dahin nicht - wäre zwar logisch, aber da hat's so wenig zu suchen, wie im Keller des Finders. Wobei natürlich ein Hinweis "hab' ich gefunden, ist im Fundbüro" nicht schaden kann.

Wenn er's ordentlich abgegeben/gemeldet hätte, wäre es nach einem halben Jahr tatsächlich sein Eigentum, wenn's keiner abholt.

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Jens Peter Lindemann

Marc Heusser schrieb am 27 Sep 2006:

Heute kam eine Standard-EMail von Ebay an. Darin steht das sie erst etwas tun können, wenn die Polizei den Artikel als Diebesgut festgestellt hat. Kann ich einerseits sogar nachvollziehen, andererseits ist bis dahin die Auktion längstens vorbei und Ebay braucht dann sowieso nichts mehr zu tun.

Mit anderen Worten, es ist so wie du sagst.

Solange niemand den Verkäufer anzeigt wegen Hehlerei (?) oder was auch immer, kommen alle ungeschoren aus der Auktion raus.

-=( Rainer )=-

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Rainer Wahl

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