Ganz einfach, Pech gehabt. Die Automobilindustrie macht sich das Leben in der Hinsicht ganz einfach. In den Verträgen steht sinngemäß: "Unsere Werksnormen sind Bestandteil des Vertrages....". Wenn eine Einigung auf ein anderes Produkt möglich ist .... siehe Vertrag. Selbst wenn das Prg Eplan angewendet werden soll, heißt es noch lange nicht, dass ich beim Plan nur die Formulare ändern muss. Gerade bei VW geht das nicht. Sie haben eigene Schaltzeichen, die nicht der IEC oder DIN entsprechen. Es gibt eine Anlagen und Ortsaufteilung, Standardschaltungen, die so aufzubauen sind etc.. Ein weiteres Problem kann die Freigabeliste der Artikel darstellen. Der eine fordert Interbus der andere Profibus.... Und damit fällt dann das Kopieren und fertig.
Aus Sicht des Kunden ist es eigentlich verständlich. Sie wollen eine "einheitlichen" Aufbau der Pläne und der Komponenten, um die Stillstandzeiten zu verringern. Sie sind außerdem frei wer Änderungen an der Maschine macht, weil der sich dem beugen muss.
Meiner Erfahrung nach ist es im Bereich Software noch schlimmer. Der eine sagt, keine Schrittkette und der andere sagt z.B. nur Kette mit Graph 7. Oder gibt eine Struktur vor. Bei den großen müssen schon sehr gute Argumente aufgefahren werden um eine Freigabe für die nicht gewünschte Lösung zu bekommen.
Gruß Heinz