Hi Fans,
hier wurde ja schon ausgiebig über "Stromzähler" und ihre "Nacheichung" gepostet.
Wie sieht es aber bei einem eigenen Zähler aus, wenn die Eichdauer abgelaufen ist.
Im Einspeisevertrag steht sinngemäß:
Bei Bedarf kann das EVU eine Zählerprüfung verlangen. Im Fehlerfall sind die Kosten zu tragen, auf fehlerhafte Messungen zurückzuführende Vergütungen sind zurückzuzahlen.
So getrachtet, könnte man meinen, wenn man einen eigenen Zähler hat, kann das ins Geld gehen.....
Stellt das EVU den Zähler, zahlt man zwar Miete, hat aber ein deutlich geringeres Risiko.
Wer hat Erfahrungen mit dem Thema?
mfg Wilfried