Frage zum 96h-Zähler

Hallo Experten,

in unserer Schützenhalle haben wir einen Drehstromzähler mit 96h-Messung. Weil wir erhöhte Verbräuche haben (eine hohe Nachzahlung war fällig) haben wir uns von der RWE die ausgelesenen Daten des 96h-Zählers geben lassen. Es sind einige sehr hohe Werte in den 4 Tages Zyklen dabei. Nun meine Frage: Wie lange muß eine Verbracuhsspitze anstehen, damit der Zähler diesen als "hohen" Wert speichert? Reicht es, dass ein erhöhter Wert über 1 sec. vorhanden war, um als Peak genannt zu werden, oder muss ein Spitzenwert über mehrere Stunden angestanden haben?

Ich kann zum Auswerten die vorhandenen 4 Tageswerte derzeit nicht richtig in ihrer Aussage deuten.

Kann mir jemand eine Erklärung geben?

Herzlichen Dank im voraus für die Mühen.

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Franke

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Dietmar Franke
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über 96 Stunden wrd gemittelt. Wieviel kWh werden pro Jahr abgenommen ?

MfG

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Bernd Löffler

Hallo,

wir haben p.a. ca. 35000 kWh

MfG

"Bernd Löffler" schrieb im Newsbeitrag news:f2m9qn$gk1$03$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

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Dietmar Franke

Hallo Dietmar

Dietmar Franke schrieb:

Jede Stunde wird ein Leistungswert berechnet und gespeichert. Zur Berechnung wird die Arbeit der letzten 96h durch 96 geteilt.

Bei einem VN-Betreiber gefunden:

Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 12.500 kWh ist das EVU berechtigt bzw. auf Antrag des Kunden verpflichtet, neben dem Verbrauch (kWh) zusätzlich die innerhalb einer gleitenden 96-stündigen Messperiode in Anspruch genommene Leistung zu ermitteln und abzurechnen (96-h-Tarif). Dabei werden die in jeder

96-h-Periode verbrauchten kWh vom Zähler im 60-Minuten-Takt fortschreitend gemessen und als Leistungswerte angezeigt.

Die höchste im Abrechnungszeitraum aufgetretene Anzahl von Leistungswerten gilt als Jahresverrechnungsleistung. Der Einfachtarif mit 96-h-Leistungsmessung hat die Preisbestandteile:

? Verbrauchspreis (Cent/kWh)

? Jahresgrundpreis (?/Jahr) und

? Leistungspreis (?/Lw und Jahr

Nix mit Peak. So wie ich das bei den zitiern Bedingungen verstehe, wird auch nicht das Maximum zur Verrechnung benutzt, sondern der Leistungswert, der am häufigsten vorkommt. Ob das aber generell so ist, weiß ich nicht, möglicherweise ist das auch irgendwo geregelt, beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz.

Gruß Jürgen

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Jürgen Kraus

"Dietmar Franke" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Hallo Dietmar,

der 96-h-Zähler funktioniert ähnlich wie ein Schieberegister mit 96 Speichern (plus einem Speicher für den Maximalwert - Summe dieser 96 Werte) auf der Grundlage von Stundenverbräuchen. Nach jeder Stunde werden die 96 Werte um eine Position verschoben und der aktuelle Verbrauchswert aufgenommen. Dabei wird die Summe der 96 Werte mit dem MaxSummWert verglichen. Ist sie höher als die bisherige, wird der MaxSummWert mit dem neuen Wert überschrieben.

Kompliziert beschrieben? Also ein Beispiel. Wir betrachten den Zeitpunkt ab Zählereinbau. Die 96 Speicher stehen auf Null. MaxSumm ist ebenfalls auf Null.

Nach der 1. Stunde. Verbrauch 1. Stunde 100 kWh. Register 95 nach 96, Register 94 nach 95,...1 nach 2 - aktueller Messwert nach Register 1. Registerinhalte: 100,0,0,0,....0 Summe = 100 - Vergleich 100 größer MaxSumm? Ja - MaxSumm wird 100

Nach der 2. Stunde. Verbrauch 2. Stunde 100 kWh. Register 95 nach 96, Register 94 nach 95,...1 nach 2 - aktueller Messwert nach Register 1. Registerinhalte: 100,100,0,0,....0 Summe = 200 Vergleich 200 größer MaxSumm? Ja - MaxSumm wird 200

jede weitere Stunde liefert 100 kWh Registerinhalte: 100,100,100,100,....100 MaxSum 9.600

Nach der 97. Stunde. Verbrauch 97. Stunde 50 kWh. Register 95 nach 96, Register 94 nach 95,...1 nach 2 - aktueller Messwert nach Register 1. Registerinhalte: 50,100,100,100,....100 Summe = 9.550 - Vergleich 9.550 größer MaxSumm? Nein MaxSumm bleibt 9.600

Nach der 98. Stunde. Verbrauch 98. Stunde 120 kWh. Registerinhalte: 120,50,100,100,....100 Summe = 9.570 - Vergleich 9.570 größer MaxSumm? Nein MaxSumm bleibt 9.600

Man kann also nur die letzten 96 Stundenverbräuche bei der Auslesung sehen und den Maximalwert. Diesen Maximalwert nennt man Leistungswert (Lw) und hat so richtig nur ganz entfernt etwas mit Leistung zu tun (z.B. 1/4-h-Leistung). Er stellt die höchste Summe zusammenhängender 96-Stundenverbrauchswerte dar (gleitender Summenwert). Zusätzlich wird natürlich wie bei jedem Zähler der Gesamtverbrauch gemessen.

Das ist die Situation bei einem 1-Tarif-Zähler. Bei einem 2-Tarif-Zähler geht es ähnlich. Durch die HT-/NT-Umschaltung wird der Gesamtverbrauch auf zwei Rollenwerke (oder eletronische Speicher) verteilt. Die Besonderheit ist, dass die Stundenwerte der NT-Zeit nicht in die Summenbildung einbezogen werden.

Ich hoffe, meine Erklärungen waren verständlich.

Gruß Klaus

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Klaus "Perry" Pago

Dietmar Franke schrieb:

Interessant, wofür brauchts in einer Schützenhalle soviel Strom? Das is doch in erster Linie ein großer leerer Raum, oder? Auf der -einen Seite mit Tischchen und am anderen Ende eine stabile Wand.

Was brauchts da?

- Licht

- mehr Licht

- kleine Motörchen für die Scheibenzuganlage

Hm, achja gibts da eine Lüftungsanlage zur Absaugung? Dann kann ich mir den Verbrauch vorstellen.

Kristian, noch nie in einer drinnen gewesen

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Kristian Neitsch

Grob geschätzt:

20m breit, 40m lang = 800m² 800m² * 300lx = 240000lm Macht bei Wirkungsgrad 50% 480000lm. Also ca. 100 Lampen a 58W, wenns denn Leuchtstoff ist. In etwa 7kW Systemleistung. Bei Glühlampen das 2-3fache. Dann die Be- und Entlüftung. Vielleicht nochmal 5kW bei Volllast? Dann evtl. Küche und Heißwasser? Da kann schon was zusammen kommen. Und wer weiß schon, wie häufig die benutzt wird?
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Carsten Schmitz

Carsten Schmitz schrieb:

Das sollte keine Kritik von mir sein, ich hab mich nur gefragt wie man zu solchen Werten sozusagen "ohne Extras" kommt - und mich total verschätzt. Das Bauchgefühl hat total versagt, hätt ich mal gerechnet.

Wenn der Laden 300 Tage im Jahr 8h läuft bleiben 14-15 kW/h übrig. Da ist man mit Licht und Abzug schon fast ran - erstaunlich wie sich das zusammenläppert.

Naja, einmal zum Deppen gemacht, was solls.

Kristian

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Kristian Neitsch

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Kristian Neitsch schrieb:

Tut mir leid, das gibt Punktabzug - da müssen Sie mindestens 100 Stundenkilometer weit laufen, um die Disqualifikation wieder aufzuheben, und das schaffen Sie erst in einigen Lichtjahren.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Klaus \"Perry\" Pago schrieb:

Mal unabhängig von dem Anliegen des OP: Der 96-h-Tarif ist mal ein schönes Musterbeispiel für eine vollkommen bescheuerte Preisstellung in der Elektrizitätswirtschaft, die mit verursachungsgerechter, nämlich netzlastabhängiger Preisstellung absolut nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.

Das ökonomisch optimale Verhalten eines Verbrauchers mit gegebenem Gesamtverbrauch und disponiblen Lasten (also z. B. wärmetechnische Anwendungen mit Wärme- oder Kältespeichern) wäre es nämlich, konstant Strich in der Abnahme zu fahren und seinen variablen Bedarf über Speicher abzupuffern, dann hat er nämlich das günstigste Verhältnis von Leistungspreis zu Arbeitspreis, und zwar unabhängig von der Lastsituation des Versorgers, also dessen Gestehungskosten.

Wenn er einen variablen Verbrauch hat, dann geht über das Jahr nur seine Vier-Tage-Lastspitze in den Leistungspreis ein, und zwar vollkommen unabhängig davon, welche Korrelation sein Verbrauchsgang mit dem Gestehungspreis des Versorgers hat - man kann sich nur an den Kopf fassen, daß so ein Unfug immer noch vermarktet wird.

Immerhin. Wobei Schwachlasttarife generell Unfug sind: Kostenmäßig sinnvoll wären nämlich eigentlich nur Spitzenlasttarife, also solche, die während der Spitzen der Gestehungskosten den Preis prohibitiv hochsetzen, um die Last zu reduzieren bzw. die Gestehungskosten wenigstens verursachungsgerecht weiterzugeben (sonst werden sie nämlich von den anderen Kunden mit "günstigeren" Lastgängen unfreiwillig quersubventioniert). Und das ließe sich mittels der Rundsteuertechnik mit Zwei-Tarif-Zählern auch relativ problemlos realisieren - da fehlt es offenbar noch gewaltig an Marktdruck bzw. staatlicher "Nachhilfe".

Absolut.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Verrechnet? Oder das kW/h? Ja, das Kürzt sich einklich raus, aber ein Verbrauch in Nullzeit kann ich mir schlecht vorstellen. Also eben 15 kW innerhalb einer Stunde.

Kristian

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Kristian Neitsch

Hallo Ralf,

"Ralf Kusmierz" schrieb im Newsbeitrag news:f2ning$vt$ snipped-for-privacy@online.de...

[snip]

Saisonal wirkt das schon wie eine netzlastabhängige Preisstellung, wenn Kunde und EVU zB Winterlasten haben. Aber der Gedanke, der hinter der

96-h-Thematik in den 80er Jahren stand, war die Schaffung von Preisanreizen zur Vergleichmässigung des Lastgangs (Bandlast) und die Verlagerung der Leistungsinanspruchname in lastschwache Zeiten. Das alles hat der 96-h-Tarif erfüllt. Mit Einführung der sogg. Liberalisierung und neuen Energiewirtschaftsgesetzen 1998 und 2005 ist der 96-h-Zähler ein Relikt aus altem und vergangenem Gedankengut und wird mit Abschaffung der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) zum 1.7.2007 ebenfalls verschwinden.

Die Zeiten haben sich gewaltig geändert. EVU oder Stadtwerke, die nicht eigene Kraftwerke betreiben oder aber daran beteiligt sind, müssen sich an den Preisen der EEX in Leipzig und an Regelenergiekosten der Transportnetzbetreiber orientieren. Da diese Gestehungskosten vom Zeitverlauf im 1/4- oder 1/1-Stundenraster schlecht geplant werden können und meistens auch nichts mit der Lastsituation im eigenen Netz zu tun haben, sterben Leistungspreise ebenfalls aus und können sich höchstens noch an den Netzentgelten des Verteilnetzbetreibers orientieren. Diese historisch bedingten Leistungspreisspielchen sind schon lange ab Mittelspannungsebene aufwärts abgeschafft. Bei Industriekunden regiert der Arbeitspreis in Cent/kWh und die Gewinnmargen entstehen nur noch in den Nachkommastellen.

Gruß Klaus

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Klaus "Perry" Pago

Kristian Neitsch schrieb:

Die Faz hat's neulich auch nicht begriffen, deshalb hier nochmal:

------------------------------------ hier eine kleine Anmerkung zur FAZ vom 15.07.2006.

Seite 12, Wirtschaft, Kurze Meldungen, Kraftwerksleistung "...Jahresleistung von 450 MW die Rede..."

Frage an den Redakteur:

Hat Ihr Privatfahrzeug 150 PS pro Woche oder sind die auf das Jahr bezogen?

Tip: Den folgenden Merksatz in der Teeküche aufhängen "Leistung ist Arbeit pro Zeit, P = W / t"

Gilt für Kraftwerke, Autos und sogar für Mitarbeiter :-)

--------------------------------------------

Butzo

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Klaus Butzmann

96 Stunden von Mo-Do, Freitag gehört schon zum lastschwachen Wochenende Vor ca 20 Jahren hat das gepasst, unter 100000 kWh/anno wird man diese alten Varianten wegen der GVV über kurz oder lang ablösen und einfachere Verträge anbieten.

MfG

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Bernd Löffler

Klaus Butzmann schrieb:

Ja, ja ist ja gut. Ich sehs ja ein.

Kristian

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Kristian Neitsch

Aber wo liegt denn da der Anreiz? Da ja über 96h gleitend gemittelt wird, habe ich ja den selben Mittelwert, egal ob ich alle 24h genau nur eine Stunde lang 240kW Last habe oder - die selbe Arbeit - gleichmäßig mit 10kW Dauerlast.

Viel interessanter wäre es, mittel TREs variable Tarifinformationen zu übermitteln. Dann wüsste der Abnehmer, was eine kWh aktuell kostet und könnte - sofern vorhanden - entsprechende Verbraucher gezielt preisabhängig schalten. Wobei da die Frage ist, welche Verbraucher dafür überhaupt in Frage kommen. Kannst ja schlecht das Fließband freitags um 9 Uhr anhalten und 120 Mitarbeiter nach Hause schicken, weil der Strom gerade so teuer ist: "Bitte kommen sie am Sonntag morgen um 02:30 Uhr wieder zur Arbeit."

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Carsten Schmitz

"Carsten Schmitz" schrieb im Newsbeitrag news:f2pef8$caj$01$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Hallo Carsten,

Der 96-h-Tarif hat natürlich seine Mängel. Anreize schaffen bedeutet, wenn man sein Verbrauchsverhalten ändert, wird es billiger. Bei deinem Beispiel ist 240kW-Verhalten (wenn technisch möglich) und wechseln zu 10kW-Vehalten gleich teuer - mal abgesehen von der 30kW-Grenze, die den 240er-Kandidaten mit einer 1/4-h-Leistungsmessung mit entsprechend "saftigen" Preisen beglücken kann, die ebenfalls Bestandteil des 96-h-Tarifs sind. Eine Chance zur Lastverlagerung mit Preiseffekten innerhalb einer Woche besteht, wenn das Wochenende arbeitstechnisch nicht zur Verfügung steht, nur in der Verlagerung von selten benötigten Anwendungen von Montag nach Freitag (oder umgekehrt), solange Samstag/Sonntag lastmässig "noch Luft" ist und die Zeit von Fr-Mo sich nicht auswirkt. Wenn also Mo-Do höhere Lw liefert als Di-Fr. Ein Beispiel wäre eine Müllpresse, die nur an einem Tag in der Woche betrieben wird. Für viele EVU bestand darin auch ein Teil ihrer Beratungsleistung, indem schreibende oder registrierende Leistungsmessungen durchgeführt und ausgewertet wurden.

Aber wie schon an anderer Stelle dargelegt: alles Schnee von gestern. Die EVU mit 96-h-Zählern haben übrigends das Problem der Ersatzbeschaffung - die Dinger werden ja schon lange nicht mehr gebaut. Man hilft sich mit frei parametrierbaren elektronischen Messeinrichtungen. Ein weiteres Problem besteht in der Ablesung - diese Zähler benötigen spezielle Auslesegeräte, wenn man nicht über die Tastenfunktion alle Werte einzeln anzeigen und abschreiben will. Da neuerdings viele Unternehmen ihre Zählerablesung für ganz kleines Geld fremdvergeben, ist diese aufwendige Auslesung nicht für diesen Preis zu bekommen. Der 96-h-Zähler stand somit schon lage auf der Abschussliste.

Gruß Klaus

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Klaus "Perry" Pago

Mittlerweile rufen die EVU's die Daten der Zähler (1 und Mehrtarif) sowie (Blind-)Leistungsmesser doch eh nur noch via Remoteleitung ab. Gibts sowas nicht auch für die 96'er? Das würde mich sehr wundern...

Peter

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Peter Kern

Zähler kann man auch nacheichen,soviele fallen wegen Defekte nicht aus und im Zuge der Vertragswechsel hat man genügend gebrauchte Geräte auf Lager für die paar Bestandskunden

MfG

Reply to
Bernd Löffler

Hallo Peter,

technisch ist das sicher auch für 96-h-Zähler möglich. Wir sind hier im Bereich bis 30 kW / kleiner 100.000 kWh/a und einer jährlichen Ablesung von

2 oder 3 Werten. Die Netzbetreiber werden also das Bilanzierungsverfahren Standardlastprofil anwenden. Aus Kostengesichtspunkten besteht dann wenig Interesse, diese Zähler fernauszulesen.

Gruß Klaus

Reply to
Klaus "Perry" Pago

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