Lennart Blume war der Meinung:
em
r,
ist
63 A
Nicht in Altbaugegenden im Osten, wo noch nichts gemacht wurde.
GK
Lennart Blume war der Meinung:
em
r,
ist
63 A
Nicht in Altbaugegenden im Osten, wo noch nichts gemacht wurde.
GK
Da ich selbst nicht dort bin, um mir ein Bild zu machen, bin ich auf
Keller neueren Datums zu sein.
U.
Am 05.12.2015 um 21:55 schrieb Ulrich G. Kliegis:
Klingt lustig, so wie du das schreibst. Fast wie "Agenten im Feindlichen Ausland" :-)
Na gut, meinswegen auch Helden der Ausbildung.
N.B. Kennt jemand "Sky High" mit Kurt Russel?
kann weiter gehen.
Kay
X-No-archive: Yes
Am Montag, 23. November 2015 23:04:34 UTC+1 schrieb Harald Hengel:
p sein.
snipped-for-privacy@web.de schrieb:
sein muss?
eigene Leitung, so denn eine entsprechende Anschlussdose existiert.
Marcel
Am 07.12.2015 um 19:52 schrieb Harald Hengel:
Butzo
die 16A-Sicherung, die dort einsam (und in Stellvertretung einer wohl
Drei Bewohner, zum mietrechtlichen Aspekt will ich hier aber nicht
erzeugt, Wohnungsheizung dito). Der Gesamtverbrauch ist sicher niedriger als bei n+x Bewohnern, aber es geht hier ja um I(max).
und Installateure (und dem vereinzelt auch bei Mietern und
U.
Am Tue, 08 Dec 2015 07:55:27 +0100 schrieb Ulrich G. Kliegis:
Selbst wenn: ob die Mieter die Zeit und Kraft haben das im Zweifelsfall durchzuprozessieren?
Lutz
Ich bin gespannt auf die Rechtsgrundlage.
Die Installation muss sicher sein, eindeutig.
Dass die Installation schwach ist, das ist einfach Bestandteil der gemieteten Wohnung.
Aber auch Wohnungen mit Plumpsklo im Hof sind heute nicht Stand der Technik, und durchaus vermietbar.
Ich hatte selbst schon ein Haus gemietet, das mit 10 A zum Nachbarn einphasig verbunden war. Geht gut, man darf halt nicht gleichzeitig staubsaugen und backen.
Ich hatte als Student auch schon Wohnungen angeboten bekommen, die waren kaum besser als Harry Potters Platz unter der Treppe - zum Duschen wurde mir empfohlen, Mitglied im Sportpark ums Eck zu werden. Statt dessen nahm ich ein Zimmer, das ich mit der durchgehend laufenden Kaffeemaschine heizte.
Geht alles, gibt's alles - aber ich denke, ein Anrecht hat man nur auf eine gewisse, erreichbare Mindesttemperatur.
Martin
X-No-archive: Yes
Am Dienstag, 8. Dezember 2015 08:14:50 UTC+1 schrieb Lutz Schulze:
Wenn dies als Mangel der Mietsache angesehen wird, hat der Mieter ein Recht
tallation). Immerhin konnte man einen kleinen Elektroherd und die Waschmasc hine gleichzeitig betreiben. Meine jetzige Wohnung ist Bj. 1929, vor ca. 15
er ausgestattet.
Absicherung.
Im Westen oder im Osten?
Marc
In der ersten Instanz war das Gericht also der Meinung, das sei kein
benennen den Staubsauger.
Damit sollten zumindest 16 A alleine gerade noch reichen. 10 A sind zu wenig.
Dass zwei Instanzen da zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen mag als Hinweis reichen, dass die Lage nicht offensichtlich ist. Mit letzterem Urteil haben die Mieter aber gute Karten - oder der Vermieter muss
Martin
X-No-archive: Yes
Am Dienstag, 8. Dezember 2015 11:47:53 UTC+1 schrieb Marc Haber:
Seit der Wiedervereinigung sind 25 Jahre vergangen.
erbesserungen kann man auch im Osten in den Jahren 1990 bis 2015 erwarten. Ob es eine regional abweichende Rechtssprechung gibt, ist mir nicht bekannt
Und? Deswegen wurden bis zur Wiedervereinigung nicht unterschiedliche Regelwerke und Standards angewendet?
Marc
DIN und TGL waren weitgehend identisch, manche TGL-Regelungen haben noch
Am Mon, 7 Dec 2015 23:39:01 -0800 (PST) schrieb snipped-for-privacy@web.de:
Summe 2 Monatsmieten aufgelaufen sind. Und bis dahin hat er noch das Problem
Es kann also passieren dass er 2 Jahre lang mindert, technisch nichts
das alles vor Gericht ausgeht weiss man erst nach dem Urteil.
Sicher, aber Recht haben und das dann auch durchsetzen sind immer noch zweierlei Dinge.
Lutz
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