Neue Stromzähler

Jan 07, 2018 37 Replies

Situation



---------


zu ersetzen. Er beruft sich dabei auf das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende - Messstellenbetriebsgesetz".


eine "intelligente Messeinrichtung" installiert werden soll, die neben dem Stromverbrauch auch weitere Verbrauchsdetails



Bei Verbrauchsstellen < 6.000 kWh/Jahr kann eine "moderne Messeinrichtung" installiert werden. Diese moderne-, unterscheidet


r eine



rden.



Meine Frage:



------------- Wie kann man bei einem Stromverbrauch von nur 3.000 kWh/Jahr dem Einbau



widersprechen?



g"



sstrom bezahlen.



In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten, Klaus Beutel


d

auch schon nicht). Sieh Dir als erstes einmal die angebotenen

Wenn sich das lohnt, solltest Du die Neukundenbedingungen erreichen

Regionalversorger. Die anderen haben keine Kraftwerke, keine Netze, nur

ine

gs

r mich ist das nichts, auch wenn die Zeiten, in denen ein treuer

sind.

Interessiert mich auch. Aber ich meine, du bist in de.soc.recht.misc besser aufgehoben.

Fullquote, X-Post, Umleitung gesetzt.

Klaus Beutel schrieb:

Soll vorkommen.

Das ist bekannt. Vom Betriebsstrom wirst Du vermutlich nicht arm werden

elektrotechnisches Problem ist das ja nicht. Ich fuppe mal.

Wer erhebt die 20? denn? Der Energieversorger?

anzubieten, kannst Du dagegen nichts machen, nur eben den Anbieter

keiner mehr ein.

Das ist das kleinere Problem.

Marcel

Aber hier im Norden ist die Schleswig-Holstein Netz AG der

Ich dachte das sei inzwischen Bundesweit so. Deshalb nehm/nahm ich an

sie ja vermutlich auch in Rechnung stellt.

teureren Strom vermutlich...

wohl nicht die Richtige Adresse.

Kunden nicht immer nur zum Energie sparen auffordern sondern auch die Mittel dazu bereit stellen - in Form von Validen Echtzeitdaten direkt

immer viel wichtiger als obiges. DAS sind Dienstleister!1elf

Solange ersteres nicht mal option ist und zweitens Pflicht werden soll

Kay

Am 08.01.2018 um 03:21 schrieb Kay Martinen:

Netzanbieter. Bezahlen darf das aber der Kunde. Dieser Sachverhalt

funktionierenden Markt sind selten von Vorteil.

Man sollte es versuchen. Sicherlich ohne Erfolg? Aber dem Netzbetreiber wird signalisiert, das Entscheidungen nach "Gutsherrenart" immerhin Kritik hervorruft. Wer etwas nicht versucht, hat bereits verloren.

Nachteile entstehen.

ein Beispiel.

Das bei dieser Option gegen die informationelle Selbstbestimmung

werden. Ob das nicht auch Nachteilig sein kann, sei mal dahingestellt?

Am 07.01.2018 um 16:30 schrieb Klaus Beutel:

Ferraris nicht ganz ohne Verlustleistung auskommt. Welche dieser Erbsen

Ich habe letztes Jahr auch einen Elektronischen bekommen. Der hat den

wegen PV-Anlage.

Ich habe vorletztes Jahr (oder schon davor?) einen elektronischen bekommen.

Warum ist mir schleierhaft.

wenn im Haus nichts gebraucht wird und die PV volle Leistung liefert.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit will sich der Versorger den als Zukunftsoption frei halten. Wenn der nicht allein, sondern mit mehreren in einer Anlage sitzt dann ist es sicher einfacher die alle mit einem

Wenn er allein steht kommt vielleicht irgendwann einer und baut einen

Kay

Am 08.01.2018 um 09:58 schrieb horst.d.winzler: (...)

(...)

Du meinst das mit den 'intelligenten' oder 'modernen' Messeinrichtungen aus der Ferne Dein Stromanschluss abgeschaltet werden kann?

(~100A) zum schalten?

Bernd

Das wird mit der DSVGO dieses Jahr nochmal interessant.

man dazu niemand. Und da Strom als Grundversorgung zu betrachten ist,

Marcel

Am 08.01.2018 um 19:52 schrieb Bernd:

formatting link

im Ermessen des Netzbetreibers ob er diese Option eingebaut haben will.

Am 08.01.2018 um 19:52 schrieb Bernd:

www02.abb.com/global/atabb/.../0/.../k0163_smartmetering_2012_042012.pdf

Seite 7 linke Spalte unten. Es macht den Eindruck, das sie diese

Am 08.01.2018 um 19:52 schrieb Bernd:

formatting link

nur ungern anzugeben? ;-)

Am 08.01.2018 um 20:53 schrieb horst.d.winzler:

Nun ja, dort steht:

genauigkeit. (...) Das Daten-Gateway (DG) basiert auf dem Konzept der Multi-Utility-Communication-Referenzplattform

zwischen Endkunde und Netzbetreiber. (...) Das DG kann alle erfassten Verrechnungsdaten an den Netzbetreiber

die Visualisierungsdaten zur Anzeige des Ener- gieverbrauchs auf Seiten des Endverbrauchers bereitgestellt: zur Anzeige auf einem Busch- ComfortPanel, einem PC oder ggf. auf dem Display eines mobilen Telefons. Die jeweilige Verbindung

spielsweise Signale zur Tarifumschaltung oder zur Fernabschaltung bei Kundenabmeldungen, werden auch diese vom DG weitergeleitet."

Insbesondere ist bei der Abschalteinrichtung von Daten-Gateway die Rede

Noch ist es also gar nicht mgl. ein Signal zu senden und selbst dann

Bernd

PS: Unbenommen vom obigen denke ich auch das die Smartmeter in erster

die EVU Geld verdienen wenn die Kunden immer mehr sparen?

Am 08.01.2018 um 16:15 schrieb Kay Martinen:

ja. Die Leistung wird als Betrag angezeigt, also ohne Vorzeichen, und die Richtung als Pfeil. Wenn der Pfeil nach links weist, muss ich mir hal tdas Minuszeichen dazu denken.

Nicht nur, aber auch bei voller Einspeisung.

Am 09.01.2018 um 08:42 schrieb Bernd:

angepriesenen ABB Funksteckdosen selektiv einzelne Verbraucher zu

nur dann einschalten zu lassen wenn z.b. Mehr Strom angeboten wird als

mit variablen Tarifeinheiten; ist eine Andere Frage.

Derzeit ist Strom ja eher ein Flatrate-Modell.

Das kann wohl nur dadurch gelingen das die Wandler oder U-I

Umschaltung...? Wenn man schon Last schaltet...

Kunde evtl. wg. Streitigkeiten nicht zahlt reichte ein Befehl und er

NICHT haben?

Mitarbeiter hin schicken. Der Zieht die NH-Sicherungen, entfernt evtl.

Ein Austausch geht gemeinhin immer in beide Richtungen. Eine Sichere

Quittungsgabe kann ich nicht recht glauben.

Oder es ist der Weg vom Internetportal zum Verbraucher damit gemeint. S.u.

schon hat, es diese direkt IM Haus an die jeweiligen Ziele weiter gibt.

vom DG erst (z.B. per GSM) an den Betreiber gesendet werden, dieser sie verarbeitet und der Kunde dann optional per Internet darauf zugreifen

kann schon ermitteln mit welcher Frequenz die aktuellen Verbrauchsdaten

praktisch so gestalten das der Kunde Echtzeit-daten bekommt, der Versorger aber nur im minuten, Stunden oder Tagestakt.

Das will vielleicht der Kunde, der Versorger aber sicher nicht. Also dreht man es kurzerhand um weil man es kann.

Ist nur meine Ansicht wie es laufen wird...YMMV.

wohl auch die Selektive Schaltung nach Kriterien geplant. S.o.

Und man darf nicht vergessen das dieses Dokument von 2010 ist. In den

Darum schrieb ich von "lippenbekenntnissen" hinter denen nicht wirklich

Verbrauch zu sehen.

Kay

Am Mon, 08 Jan 2018 02:23:14 +0100 schrieb Marcel Mueller:

mit dem Netzbetreiber ist. Der Stromlieferant hat da erstmal nichts mit zu tun.

Lennart

Am 07.01.2018 16:30, schrieb Klaus Beutel:

[...]

Netzbetreiber (behauptet der Netzbetreiber).

Der Verbrauch soll wie bisher auch, per Postkarte, Telefon oder Online an den Netzbetreiber und den Stromlieferanten gemeldet werden.

des Messstellenbetriebsgesetzes bei allen Verbrauchern die gleichen

"modern" und bei Verbrauchern >6000 kWh/Jahr "intelligent" und

s nicht ganz klar zu sein.

Leider findet das fup dieses Themas in de.soc.recht.misc bisher keine Beachtung.

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required