zu ersetzen. Er beruft sich dabei auf das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende - Messstellenbetriebsgesetz".
eine "intelligente Messeinrichtung" installiert werden soll, die neben dem Stromverbrauch auch weitere Verbrauchsdetails
Bei Verbrauchsstellen < 6.000 kWh/Jahr kann eine "moderne Messeinrichtung" installiert werden. Diese moderne-, unterscheidet
r eine
rden.
Meine Frage:
------------- Wie kann man bei einem Stromverbrauch von nur 3.000 kWh/Jahr dem Einbau
widersprechen?
g"
sstrom bezahlen.
In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten, Klaus Beutel
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A
Axel Berger
d
auch schon nicht). Sieh Dir als erstes einmal die angebotenen
Wenn sich das lohnt, solltest Du die Neukundenbedingungen erreichen
Regionalversorger. Die anderen haben keine Kraftwerke, keine Netze, nur
ine
gs
r mich ist das nichts, auch wenn die Zeiten, in denen ein treuer
sind.
W
Werner Holtfreter
Interessiert mich auch. Aber ich meine, du bist in de.soc.recht.misc besser aufgehoben.
Fullquote, X-Post, Umleitung gesetzt.
M
Martin Gerdes
Klaus Beutel schrieb:
Soll vorkommen.
Das ist bekannt. Vom Betriebsstrom wirst Du vermutlich nicht arm werden
elektrotechnisches Problem ist das ja nicht. Ich fuppe mal.
M
Marcel Mueller
Wer erhebt die 20? denn? Der Energieversorger?
anzubieten, kannst Du dagegen nichts machen, nur eben den Anbieter
keiner mehr ein.
Das ist das kleinere Problem.
Marcel
K
Kay Martinen
Aber hier im Norden ist die Schleswig-Holstein Netz AG der
Ich dachte das sei inzwischen Bundesweit so. Deshalb nehm/nahm ich an
sie ja vermutlich auch in Rechnung stellt.
teureren Strom vermutlich...
wohl nicht die Richtige Adresse.
Kunden nicht immer nur zum Energie sparen auffordern sondern auch die Mittel dazu bereit stellen - in Form von Validen Echtzeitdaten direkt
immer viel wichtiger als obiges. DAS sind Dienstleister!1elf
Solange ersteres nicht mal option ist und zweitens Pflicht werden soll
Kay
H
horst.d.winzler
Am 08.01.2018 um 03:21 schrieb Kay Martinen:
Netzanbieter. Bezahlen darf das aber der Kunde. Dieser Sachverhalt
funktionierenden Markt sind selten von Vorteil.
Man sollte es versuchen. Sicherlich ohne Erfolg? Aber dem Netzbetreiber wird signalisiert, das Entscheidungen nach "Gutsherrenart" immerhin Kritik hervorruft. Wer etwas nicht versucht, hat bereits verloren.
Nachteile entstehen.
ein Beispiel.
Das bei dieser Option gegen die informationelle Selbstbestimmung
werden. Ob das nicht auch Nachteilig sein kann, sei mal dahingestellt?
H
Heinrich Pfeifer
Am 07.01.2018 um 16:30 schrieb Klaus Beutel:
Ferraris nicht ganz ohne Verlustleistung auskommt. Welche dieser Erbsen
Ich habe letztes Jahr auch einen Elektronischen bekommen. Der hat den
wegen PV-Anlage.
T
Thorsten Böttcher
Ich habe vorletztes Jahr (oder schon davor?) einen elektronischen bekommen.
Warum ist mir schleierhaft.
K
Kay Martinen
wenn im Haus nichts gebraucht wird und die PV volle Leistung liefert.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit will sich der Versorger den als Zukunftsoption frei halten. Wenn der nicht allein, sondern mit mehreren in einer Anlage sitzt dann ist es sicher einfacher die alle mit einem
Wenn er allein steht kommt vielleicht irgendwann einer und baut einen
Kay
B
Bernd
Am 08.01.2018 um 09:58 schrieb horst.d.winzler: (...)
(...)
Du meinst das mit den 'intelligenten' oder 'modernen' Messeinrichtungen aus der Ferne Dein Stromanschluss abgeschaltet werden kann?
(~100A) zum schalten?
Bernd
M
Marcel Mueller
Das wird mit der DSVGO dieses Jahr nochmal interessant.
man dazu niemand. Und da Strom als Grundversorgung zu betrachten ist,
Marcel
H
horst.d.winzler
Am 08.01.2018 um 19:52 schrieb Bernd:
formatting link
im Ermessen des Netzbetreibers ob er diese Option eingebaut haben will.
Seite 7 linke Spalte unten. Es macht den Eindruck, das sie diese
H
horst.d.winzler
Am 08.01.2018 um 19:52 schrieb Bernd:
formatting link
nur ungern anzugeben? ;-)
B
Bernd
Am 08.01.2018 um 20:53 schrieb horst.d.winzler:
Nun ja, dort steht:
genauigkeit. (...) Das Daten-Gateway (DG) basiert auf dem Konzept der Multi-Utility-Communication-Referenzplattform
zwischen Endkunde und Netzbetreiber. (...) Das DG kann alle erfassten Verrechnungsdaten an den Netzbetreiber
die Visualisierungsdaten zur Anzeige des Ener- gieverbrauchs auf Seiten des Endverbrauchers bereitgestellt: zur Anzeige auf einem Busch- ComfortPanel, einem PC oder ggf. auf dem Display eines mobilen Telefons. Die jeweilige Verbindung
spielsweise Signale zur Tarifumschaltung oder zur Fernabschaltung bei Kundenabmeldungen, werden auch diese vom DG weitergeleitet."
Insbesondere ist bei der Abschalteinrichtung von Daten-Gateway die Rede
Noch ist es also gar nicht mgl. ein Signal zu senden und selbst dann
Bernd
PS: Unbenommen vom obigen denke ich auch das die Smartmeter in erster
die EVU Geld verdienen wenn die Kunden immer mehr sparen?
H
Heinrich Pfeifer
Am 08.01.2018 um 16:15 schrieb Kay Martinen:
ja. Die Leistung wird als Betrag angezeigt, also ohne Vorzeichen, und die Richtung als Pfeil. Wenn der Pfeil nach links weist, muss ich mir hal tdas Minuszeichen dazu denken.
Nicht nur, aber auch bei voller Einspeisung.
K
Kay Martinen
Am 09.01.2018 um 08:42 schrieb Bernd:
angepriesenen ABB Funksteckdosen selektiv einzelne Verbraucher zu
nur dann einschalten zu lassen wenn z.b. Mehr Strom angeboten wird als
mit variablen Tarifeinheiten; ist eine Andere Frage.
Derzeit ist Strom ja eher ein Flatrate-Modell.
Das kann wohl nur dadurch gelingen das die Wandler oder U-I
Umschaltung...? Wenn man schon Last schaltet...
Kunde evtl. wg. Streitigkeiten nicht zahlt reichte ein Befehl und er
NICHT haben?
Mitarbeiter hin schicken. Der Zieht die NH-Sicherungen, entfernt evtl.
Ein Austausch geht gemeinhin immer in beide Richtungen. Eine Sichere
Quittungsgabe kann ich nicht recht glauben.
Oder es ist der Weg vom Internetportal zum Verbraucher damit gemeint. S.u.
schon hat, es diese direkt IM Haus an die jeweiligen Ziele weiter gibt.
vom DG erst (z.B. per GSM) an den Betreiber gesendet werden, dieser sie verarbeitet und der Kunde dann optional per Internet darauf zugreifen
kann schon ermitteln mit welcher Frequenz die aktuellen Verbrauchsdaten
praktisch so gestalten das der Kunde Echtzeit-daten bekommt, der Versorger aber nur im minuten, Stunden oder Tagestakt.
Das will vielleicht der Kunde, der Versorger aber sicher nicht. Also dreht man es kurzerhand um weil man es kann.
Ist nur meine Ansicht wie es laufen wird...YMMV.
wohl auch die Selektive Schaltung nach Kriterien geplant. S.o.
Und man darf nicht vergessen das dieses Dokument von 2010 ist. In den
Darum schrieb ich von "lippenbekenntnissen" hinter denen nicht wirklich
Verbrauch zu sehen.
Kay
L
Lennart Blume
Am Mon, 08 Jan 2018 02:23:14 +0100 schrieb Marcel Mueller:
mit dem Netzbetreiber ist. Der Stromlieferant hat da erstmal nichts mit zu tun.
Lennart
K
Klaus Beutel
Am 07.01.2018 16:30, schrieb Klaus Beutel:
[...]
Netzbetreiber (behauptet der Netzbetreiber).
Der Verbrauch soll wie bisher auch, per Postkarte, Telefon oder Online an den Netzbetreiber und den Stromlieferanten gemeldet werden.
des Messstellenbetriebsgesetzes bei allen Verbrauchern die gleichen
"modern" und bei Verbrauchern >6000 kWh/Jahr "intelligent" und
s nicht ganz klar zu sein.
Leider findet das fup dieses Themas in de.soc.recht.misc bisher keine Beachtung.
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