Hallo!
>
> Ich kaufte mir gestern eine Steckdosenleiste mit eigenem An-Aus-Schalter.
> Die Verpackung weist lediglich "Steckdose mit Kindersicherung" aus. Aber
> kann dieser Kippschalter auch einen Schutz gegen Überspannung oder gar
> Blitzschlag gewährleisten?
Was ist an dem Kippschalter so besonders, daß er dich zu dieser seltsamen Vermutung verleitet?
Ich habe aber anlaß zur Vermutung, daß irgendeine Komponente Deiner Installation dich in die Lage versetzt Postings 3 Tage in die Zukunft abzusetzen.
Dann ist das gute Stueck mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gemeingefaehrlich, sprich in Deutschland fuer den Verkauf an Privatpersonen nicht zugelassen. Anderenfalls waere mindestens noch das eine oder andere Pruefsiegel drauf.
Natuerlich nicht. Wie kommst du zu dieser Vermutung? Warum sollte eine Steckdosenleiste Ueberspannungsschutz bieten, wenn das nicht mal auf der Verpackung steht?
Wenn überhaupt, dann kann er das nur, wenn er ausgeschaltet ist. Allerdings dürften solche Schalter im billigen Fall nur einpolig schalten, also nur eine der beiden Leitungen unterbrechen. Das reicht, damit ein Verbraucher nicht mehr funktioniert, es reicht aber nicht unbedingt, daß der Verbraucher keine Überspannung über die andere noch durchgeschaltete Verbindung bekommt.
Ich würde sagen, die Warscheinlichkeit, daß ein Verbraucher einen Blitzschaden abbekommt ist bei ausgeschalteter Steckdosenleiste nur
60% derjeniger bei eingeschalteter solcher. 50%, weil eine der beiden Leitungen unterbrochen ist, Korrekturpeilung, weil der Funken auch über den ausgeschalteten Kontakt überspringen kann.
Wenn überhaupt, kann man sowieso nur sehr schwammige Warscheinlichkeitsaussagen machen, denn Hochspannung verhält sich meistens so, wie man es auf den ersten oder auch zweiten Blick als unlogisch bezeichnen würde. So einfache Regeln wie 'der Schalter ist offen also fließt da kein Strom' gibts bei Blitz und Hochspannung und Hauselektrik eben nicht mehr.
Hi, Wieso ist etwas gemeingefaehrlich, wenn es zB kein VDE-Zeichen hat? Wird es nicht erst durch Fehler oder Falschkonstruktion gefaehrlich ? Noch brauchen wir das VDE-Zeichen nicht, wenn es der VDE auch gern so h=E4tte, weil es Kohle bringt. NB.Das Geraetesicherheitsgesetz gilt nur fuer -Technische Betriebsmittel-. Nicht fuer Privat.
Jetzt hab ich nur ein Problem: Du schreibst : gemeingefaehrlich,nicht fuer Privatpersonnen. Bitte, fuer wen dann ? Darf man damit Bueromaedchen killen oder Lehrlinge umbringen oder Beamte aufwecken ?
Hi, Wieso ist etwas gemeingefaehrlich, wenn es zB kein VDE-Zeichen hat? Wird es nicht erst durch Fehler oder Falschkonstruktion gefaehrlich ? Noch brauchen wir das VDE-Zeichen nicht, wenn es der VDE auch gern so h=E4tte, weil es Kohle bringt. NB.Das Geraetesicherheitsgesetz gilt nur fuer -Technische Betriebsmittel-. Nicht fuer Privat.
Jetzt hab ich nur ein Problem: Du schreibst : gemeingefaehrlich,nicht fuer Privatpersonnen. Bitte, fuer wen dann ? Darf man damit Bueromaedchen killen oder Lehrlinge umbringen oder Beamte aufwecken ?
Am Tue, 5 Apr 2005 19:12:01 +0200 schrieb Lutz in de.etc.haushalt,de.sci.ing.elektrotechnik,de.sci.physik:
Gute Frage.. Ist halt die Ueberlegung, ob diese Leistug im AUS Zustand wirklich nur den Strom bis zu dem Schalter durchlaesst, oder ob vielleicht Kriechstroeme doch was schrotten koennen.
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