X-No-Archive: Yes
begin quoting, Ralf Schmode schrieb:
Nö, klappt nicht.
Bei näherem Hinsehen war das aber nicht selbstverständlich. Es befanden sich die beiden Trafos AT01 (das ist der, der brannte) und AT02 im ungestörten Leistungsbetrieb mit voller Last parallelgeschaltet. Beide Trafos sind oberspannungsseitig jeweils mit den zugeordneten Leistungsschaltern AC01 und AC02 mit dem Netz verbunden und unterspannungsseitig mit den Generatorschaltern AQ01 und AQ01 mit dem Generator. Bei Fehlereintritt wurde der Differentialschutz von AT01 angeregt und löste (korrekterweise) AC01 aus, aber *fälschlicherweise!* (oder?) AQ02 - dadurch wurde der Fehler über AQ01 weiter vom Generator gespeist! (Und zwar bis zum Abschluß der Entregung des Generators, maW wurde der Brand noch minutenlang mit einer elektrischen Leistung im GW-Bereich angeheizt.) Schon das verstehe ich eigentlich nicht - wäre einfach nur der Trafo mit AC01 und AQ01 aus dem Netz herausgeschaltet und dann 3BC auf BT 11 und 4BD auf BT 12 umgeschaltet worden, dann hätte der Reaktor mit reduzierter Leistung über AT02 weiterlaufen können, und die RESA hätte unterbleiben können.
Das sieht aus, als wenn die Steuerleitungen von AQ01 und AQ02 vertauscht gewesen wären - eigentlich undenkbar. Ich habe Vattenfall angeschrieben und um Auskunft gebeten.
Ah so ...
<http://dejure.org/gesetze/StGB/312.html
Das ist halt die Frage, wer "Hersteller" ist ...
Möglich.
Nach Durchsicht der Berichte: Das Prozeßrechnersystem war falsch ausgelegt und nicht hinreichend getestet.
Es lagen wohl eine Reihe technischer Mängel (ggf. fehlerhafter Netzschutz, fehlerhafte Prozeßrechner, falsche Auslegung der Lüftungsanlage, die bei Feststellung von außen eingedrungenen Brandgases auf "Entrauchen" schaltete und dabei noch mehr Qualm ansaugte) sowie organisatorische Mängel vor, die beispielsweise zur unvorschriftsmäßigen Druckentlastung mit unnötigem Absenken des Flüssigkeitsspiegels im Reaktor geführt haben. Das ist in kerntechnischen Anlagen überhaupt nicht witzig.
Das sind alles mal mindestens OWis, und § 327 I 1. StGB gibt es auch noch.
Darauf würde ich nicht wetten wollen.
http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/154192vatt/Bergbau_und_Kraftwerke/P02113839.pdf
Gruß aus Bremen Ralf
begin quoting, Ralf Schmode schrieb:
Bei näherem Hinsehen war das aber nicht selbstverständlich. Es befanden sich die beiden Trafos AT01 (das ist der, der brannte) und AT02 im ungestörten Leistungsbetrieb mit voller Last parallelgeschaltet. Beide Trafos sind oberspannungsseitig jeweils mit den zugeordneten Leistungsschaltern AC01 und AC02 mit dem Netz verbunden und unterspannungsseitig mit den Generatorschaltern AQ01 und AQ01 mit dem Generator. Bei Fehlereintritt wurde der Differentialschutz von AT01 angeregt und löste (korrekterweise) AC01 aus, aber *fälschlicherweise!* (oder?) AQ02 - dadurch wurde der Fehler über AQ01 weiter vom Generator gespeist! (Und zwar bis zum Abschluß der Entregung des Generators, maW wurde der Brand noch minutenlang mit einer elektrischen Leistung im GW-Bereich angeheizt.) Schon das verstehe ich eigentlich nicht - wäre einfach nur der Trafo mit AC01 und AQ01 aus dem Netz herausgeschaltet und dann 3BC auf BT 11 und 4BD auf BT 12 umgeschaltet worden, dann hätte der Reaktor mit reduzierter Leistung über AT02 weiterlaufen können, und die RESA hätte unterbleiben können.
Das sieht aus, als wenn die Steuerleitungen von AQ01 und AQ02 vertauscht gewesen wären - eigentlich undenkbar. Ich habe Vattenfall angeschrieben und um Auskunft gebeten.
Ah so ...
<http://dejure.org/gesetze/StGB/312.html
Das ist halt die Frage, wer "Hersteller" ist ...
Möglich.
Nach Durchsicht der Berichte: Das Prozeßrechnersystem war falsch ausgelegt und nicht hinreichend getestet.
Es lagen wohl eine Reihe technischer Mängel (ggf. fehlerhafter Netzschutz, fehlerhafte Prozeßrechner, falsche Auslegung der Lüftungsanlage, die bei Feststellung von außen eingedrungenen Brandgases auf "Entrauchen" schaltete und dabei noch mehr Qualm ansaugte) sowie organisatorische Mängel vor, die beispielsweise zur unvorschriftsmäßigen Druckentlastung mit unnötigem Absenken des Flüssigkeitsspiegels im Reaktor geführt haben. Das ist in kerntechnischen Anlagen überhaupt nicht witzig.
Das sind alles mal mindestens OWis, und § 327 I 1. StGB gibt es auch noch.
Darauf würde ich nicht wetten wollen.
http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/154192vatt/Bergbau_und_Kraftwerke/P02113839.pdf
Gruß aus Bremen Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
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adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
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