"Roland Damm" schrieb im Newsbeitrag news:443ab18b$0$11079$ snipped-for-privacy@newsread4.arcor-online.net... etwas widersprüchlich
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Also liegt der Steg nicht auf Gleilagern, sondern ist mindestens konstruktiv einseitig fest. Dann muss man sich um die Strömung und den Wind kümmern und nicht um die lächerlichen Bremskräfte durch Fußgänger.
Sind die wirklich so lächerlich? Besser ist ja immer, man hat für den Sachverständigen eine kleine Berechnung/Abschätzung parat.
(oder nach Architektenmethode:
Mach' die Befestigung stabil genug für das Problem und wenn Du Dir unsicher bist, mach' es eben noch ein bißchen stärker:-) Das sollte dann ja wohl halten!)
Was genaues weiß ich auch nicht, aber aus Erfahrung würde ich folgende Annahmen machen:
- Die Besucher des Stegs werden nicht rennen (da ja irgendwann das Wasser schnell näher kommt), sondern eher gehen.
- Bei etwa 20% Gefälle fällt es einem normalen Menschen schon schwer, vernünftig gegen die Schwerkraft zu bremsen - man muss nur mal hinhören, wie die Leute dann eine solche Straße hinabgehen.
- 20% ~ 11,3° Steigung -> Bremsverzögerung in g ist etwa g x sin(11,3°) ~ 20% von g.
Ich denke, mit einer Annahme von 2 m/s² maximaler horizontaler Beschleunigung bist Du meiner Meinung nach auf dem richtigen Weg.
Das war nicht der Punkt. Bei höherer Reibung und größerer Beschleunigung müssen sie sich noch weiter neigen. Du hast in Deinem Leben schon viele normale Fußgänger gesehen (Hochleistungssportler lassen wir hier mal unberücksichtigt), die loslaufen und stehenbleiben: Was sagt Dir simple Physik ohne Messung über deren Beschleunigung?
wenn ich Dich richtig verstanden habe, handelt es sich um eine schwimmende Konstruktion und von daher nicht um eine Brücke im eigentlichen Sinne. Für solche Bauteile könnte man mal in der EAU nachsehen, ob da Angaben zu Lastannahmen vorhanden sind. Ansonsten würde ich mich an den Brückenbauvorschriften orientieren. Dort gilt seit 2003 der DIN-Fachbericht 101, wonach für eine Fußgängerbrücke 10% der vertikalen Verkehrslast (das sind ca. 5 kN/m2) als Horizontalkraft in Brückenachse anzusetzen sind.
Als Mitarbeiter eines Prüfingenieurs würde ich sagen: mit keinem. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit diese Belastung im Vergleich zu Wellenschlag und Eisdruck (siehe EAU) maßgebend ist.
... und es gibt für Schwimmstege eine Bemessungsrichtlinie eines Bundesministeriums. Darin ist neben o. g. Nachweisen auch die sog. Schwimmstabilität nachzuweisen. Falls keine Boote/Schiffe anlegen, dann entfällt der beliebte Nachweis der Dalben. Falls es sich um eine einfache Fußgängerbrücke handelt, halte ich den Nachweis für horizontale Verkehrslast für überzogen, wenn Eisdruck und Strömung/Wellen berücksichtigt werden. Letztere Lasten sind dominant.
Da gibt es die sog. "DIN-Fachberichte". Ich habe hier ein Buch "Brücken aus Stahlbeton und Spannbeton" (von Holst), das aus diesen DIN-Fachberichten (101) zitiert. Auf S. 69 Kap. 1.5.2 heisst es, daß bei Fußgängerbrücken zur Stabilisierung des Bauwerks in Längsrichtung 10% der Gesamtverkehrslast als Horizontalkraft anzusetzen sind. Diese Horizontallast ist an der OK Belag anzusetzen. Wenn auf die Fußgängerbrücke ein Dienstfahrzeug anzusetzen ist, müssen
60% der Vertikallast dieses Dienstfahrzeuges als H-Last angesetzt werden. Diese H-Lasten wirken gleichzeitig mit den vertikalen Verkehrslasten.
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