Dimensionierung Doppel-T-Träger

Moin,

hab von Mechanik nicht allzuviel Ahnung, daher mal die Frage, welchen Trägertyp ich für folgende Situation benötige:

Der Träger soll ca. 5m überspannen und dabei an jedem beliebigen Punkt 0,5 (oder 1t) tragen können. Das ganze ist gedacht für 'ne Laufkatze von 'nem Flaschenzug. Welche Trägergröße braucht man da nun, damit einem das ganze nicht irgendwann auf'n Kopp fällt?

MfG, Thorben Gruhl

-- (Mailadresse muss ggf. entspamschutzt werden)

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Thorben Gruhl
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Thorben Gruhl verfasste am 06.04.2006 22:40:

Guter Rat: Finger weg! Wer ohne Sachkunde ein Hebezeug baut, steht mit einem Bein vor Gericht. Weiterer Rat: Hebezeuge sind nicht nach dem Mechanik-Lehrbuch auszulegen, sondern zwingend nach DIN 15018. Eine Tatsache, die leider auch in vielen Konstruktionsbüros unbekannt ist. Und da ich keine Lust habe, ggf. in Verantwortung genommen zu werden, mache ich keine online-Dimensionierung deines Trägers.

Joachim

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Joachim Schmid

...und ganz abgesehen davon, der weitere Lastabtrag wäre nachzuweisen. Auch hierzu kenne ich schöne Bauschäden (u. a. thermischer Zwang mit Rißschäden im Mauerwerk bei straff eingemauerten Auflagern). In jedem Fall sollte ein Tragwerksplaner mit Ortskenntnissen hier walten.

Gruß, Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar

Wohin soll die Rechnung für die Auslegung gemäß DIN 15018 geschickt werden?

Michael Dahms

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Michael Dahms

In keinem. So etwas steht nicht in einem Gesetz. Eine Norm ist so etwas wie ein "Gesetz".

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Kai Doerner

In keinem.

Solange nix passiert interessiert es auch niemand.

Wenn etwas passiert, wirds herb, speziell in Verbindung mit Personenschaden.

Zuerst schaut der Staatsanwalt drauf und lässt klären, ob das Konstrukt nach den Regeln der Kunst (-> DIN) ausgelegt war. Und wehe die Berechnungen zum Thema sind nicht mehr greifbar, dann gehen ein paar Monatsgehälter extra an einen Sachverständigen.

Sollte der Richter eine "nicht explizit positive" Sichtweise haben, stehen die Anwälte der Versicherungen auf dem Tablett und strengen zu allem Überdruss noch eine Privatklage an. Wenn sie das nicht sowieso tun.

So etwas bindet dich genausogut wie ein Gesetz.

Grüße Günter

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Günter Schütz

ACK. Und auf einem Gebiet, das schon so lange und so intensiv von Fachleuten (Berufsgenossenschaften, TÜV...) bearbeitet wird und das so eindeutig reglementiert ist (DIN-Normen, BG-Richtlinien, EU-Maschinenrichtlinie, ...) --und das von der Vorprüfung über Herstellung, Bauprüfung bis zum Betrieb-- wie Hebezeuge wird es schwerfallen (no Pun intended), sich vor Gericht rauszureden.

E=m*g*h = 1/2*m*v^2 und p=m*v nicht zu vergessen. Da sind 1000 kg im freien Fall schon ganz ordentlich.

Gruß

Manuel

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Manuel Graune

D.h. aber, dass eine Auslegung nach Lehrbuch auch richtig sein kann, oder?

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Michael

Am Sat, 08 Apr 2006 10:02:30 +0200 schrieb Michael:

Dem Lehrbuch fehlen aber z.B. schon Angaben über die nötigen Sicherheiten, welche Lastfälle _wirklich_ für ein Hebewerkzeug anzunehmen sind, was für zusätzliche Beiwerte man annehmen muss etc.

Nur mal so als Anfang: Die Norm umfasst eigentlich drei Normen (DIN 15018-1 bis -3), die erste alleine hat 23 Seiten. Lastannahmen gibt es mehr als ein Dutzend. Die Lehrbücher, die ich kenne, gehen kaum über die einfache Balkentheorie hinaus.

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Björn Schreiber

Ein Lehrbuch gibt in der Regel die aktuellen anerkannten Regeln der Technik nicht wieder. Selbst eine DIN gilt nur im Umfang einer "jederzeit widerlegbaren Vermutung" als anerkannte technische Regel, die bauaufsichtlich eingeführten haben aber dafür nur eine geringe Widerlegungswahrscheinlichkeit.

Aber Herr Kollege, Du kennst doch den Saliger, Hirschfeld, Szabo, ...

Gruß, Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar

Alfred Flaßhaar verfasste am 08.04.2006 11:18:

Ob die der OP anwenden könnte?

Joachim

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Joachim Schmid

Am Sat, 8 Apr 2006 11:18:00 +0200 schrieb Alfred Flaßhaar:

Nicht alle und die auch nur am Rande. ;-)

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Björn Schreiber

Moin,

Michael schrub:

...

Interessant finde ich, dass hier niemand auf die Idee zu kommen scheint, dass da jemand wissen will wie dick der Träger sein muss damit er hält. Statt dessen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass er nicht hält und das klar sein muss, wer nachher daran schuld ist und bezahlt.

Ist es nach Meinung der Bauings heutzutage denn ausgeschlossen, dass man etwas baut was nicht kaputt geht (im Rahmen der normalen Benutzung) so dass man darüber gar nicht erst diskutieren braucht? Wird die normale Nutzung überschritten, dann ist ja wohl immer noch der Schuld, der z.B. an einen 500kg-Kran 5t drangehängt hat.

CU Rollo

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Roland Damm

Roland Damm verfasste am 08.04.2006 23:50:

Es wurde bereits dargelegt, dass eine sachgerechte Antwort zu dieser Frage nicht ganz so einfach ist, wie es scheint.

Ich bezweifle, dass dem OP geholfen wäre, wenn man einen garantiert sicheren, nicht mehr zu diskutierenden HEM 300 empfohlen hätte.

Das wird leider der standardmäßig durchknallende Jurist anders sehen. Ich möchte jedenfalls nicht irgendwann den Ausdruck eines Postings von mir als angeblichen Auslegungsfehler vorgehalten bekommen.

Es steht dir natürlich frei, deinerseits dem OP die erwünschte Auskunft zu geben. Es hat seine Gründe, warum du es auch nicht tust, stimmts?

Joachim

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Joachim Schmid

Mal was anderes... der Hersteller der Laufkatze muss doch in der Betriebsanleitung angeben, wie die Katze zu montieren und der Träger zu dimensionieren ist.

Durch einfaches Lesen der Betriebsanleitung sollte sich die Frage klären, oder?

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Michael

(...)

Nein, die Betriebsanleitung gibt Hinweise u. a. auf die konstruktiv erforderliche Größe des Trägerquerschnittes, damit die Rollen der Katze passen. Den Standsicherheitsnachweis für den Träger und den weiteren Lastabtrag seiner Stützkräfte im Bestandsbauwerk ersetzt die nicht.

Gruß, Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar

das wohl

Die Laufkatze passt auf Träger der Reihe IP...

Aber dimensionieren? In etwas so? "Nehmen sie immer einen Träger XY, egal wie lang er ist und wie er befestigt wird".

Nick

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Nick Müller

Nun, ich kenne zumindest Anbieter, die für Laufkatzen auch Tabellen für Trägerquerschnitt (IPE xxx) bei x Meter Stützabstand angeben, inkl. Berechnungsgrundlage. Ist zumindest ein Ansatz in der Richtung.

HC

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Hans-Christian Grosz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Hans-Christian Grosz schrieb:

Ich wüßte wirklich nicht, was gegen dieses Verfahren sprechen sollte. Die Dimensionierung des Trägers wird garantiert von nichts anderem als der Last und der Stützweite abhängen - die Ergebnisse sollten sich also universell tabelliert für alle vorkommenden Fälle in einfacher Weise auf wenigen Seiten darstellen lassen, alles andere ist nichts anderes als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unterbeschäftige Statiker.

Daß die Lastaufnahme im Bauwerk von diesem individuell abhängig ist, ist klar.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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