Am Sonntag, 21. Oktober 2012 18:30:56 UTC+2 schrieb Kurt Harders:
Bei Drehstrom 5-adrig natürlich. Der Schutzleiter darf separat geführt werden, muss dann allerdings bestimmte Bedingungen erfordern (bei Stromkrei sen mit 1,5 bzw. 2,5mm2 muss der separate Schutzleiter bei geschützter Ve rlegung, d.h. in Rohr oder NYM-J 1x, mindestens 2,5mm2, bei ungeschützter Verlegung (Aderleitung mit Nagelschellen oder in Putz) 4mm2 haben). Allerd ings ist das bei einer neu verlegten Leitung mMn. nicht anzuwenden, da dies e einen Schutzleiter zu enthalten hat (in AT mMn Vorschrift, in DE dringend empfohlen). Dieser soll bewirken, dass im Falle einer angebohrten Leitung der FI auslöst.
Bei Wechselstrom wird die Sache deutlich komplizierter, da gehe ich mal nic ht genauer drauf ein.
Das hängt vom jeweiligen Herd ab. Früher konnte man Herde oft im Stern oder im Dreieck anschließen, heute ist eigentlich nur noch Stern üblich. Das muß aber auf dem Herd draufstehen.
Den Schutzleiter kann man eigentlich schon separat führen, nur verstehe ich Dein Problem nicht? Wenn an der Dose nur 4 Adern rauskommen dann wird das wohl ein PEN sein und kein PE.
Vielleicht solltest Du doch lieber einen Fachmann ranlassen.
Der Fachmann hat eine Steigeleitung aus dem Keller in die Wohnung verlegt, bei der er 4x10mm² verwendet und mit 63A abgesichert hat. Ich fand das bei einem Durchlaufherhitzer und der restlichen Wohnung grenzwertig und habe den Bauherren darauf hingewiesen. Ausserdem hätte ich auf getrennten Adern für PE und N bestanden. Stand der Information (Stadtwerke) und jetzige Umsetzung: Es wird mit 4x16mm² verkabelt und mit 63A abgesichert. PE und N werden in der Wohnung "getrennt".
Ersteres klingt zulässig, wenn der Zählerkasten oben in der Wohnung liegt. Ob man 16 mm^2 braucht kann ich ohne weitere Infos nicht beurteilen. Kommt die Zuleitung denn auch mit 16 mm^2?
Welchen Querschnitt du brauchst, das hängt auch von der Verlegeart ab - ob z.B. direkt eingeputzt oder in der Wärmedämmung der Ständerbauwände.
63A reicht für eine Wohnung, denn 63A reichen auch für ein Dreifamilienhaus mit Nachtspeicherheizung, ebenfalls elektr. Warmwasserbereitung und kleiner Werkstatt (mit großem Schweißgerät) .
Und 10qmm reichen für 63A, vgl. bspw.
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Die Aufteilung von PE und N muss - technisch - spätestens vor dem FI passieren. Wo und wie sie rechtlich passieren soll(te), weiß ich nicht.
Die Gleichzeitigkeit von Nachtspeicheraufladung und Schweissgerät dürfte gegen 0 gehen... Bei Durchlauferhitzer und Elektroherd sieht das etwas anders aus, hier kann man durchaus eine hohe Gleichzeitigkeit ansetzen und damit eine höhere Strombelastung annehmen.
Für eine mehradrige Leitung (3 bel. Adern) in fester Verlegung (C) sind dort 61A angegeben.
Das sagen die TAB des Netzbetreibers. Im spätesten Fall aber dort, wo der Querschnitt 10mm2 Cu oder 16mm2 Al unterschreitet. Schön ist es aber, di e PEN-Aufteilung so früh wie möglich zu machen.
Zeitgemäß würde ich das nicht nennen, die Auftrennung von PE und N sollte schon im Keller erfolgen, das freut z.B. die, die Kabelfernsehen am PC schauen.
Wie jetzt, für den in Deinem ursprünglichen Artikel zugrunde gelegten Herd wurde eine mit 63A abgesicherte Leitung verlegt? Was ist das für ein Herd? Willst Du Elefanten am Stück grillen?
Ogottchen... Ich zitiere mal sinngemäß: Zur Vermeidung von Ausgleichsströmen wird in "Gebäuden mit vernetzten Einrichtungen der Informationstechnologie" dr ingendst angeraten, für alle Verbraucheranlagen eine gemeinsame PEN-Aufte ilung vorzusehen und den PEN nicht bis in den jeweiligen Endstromkreisverte iler zu führen. Manche VNBs wollen die PEN-Aufteilung schon im HAK haben, andere im unteren Anschlussraum des Zählerkastens.
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