Schutzleiter und Betriebsstrom

Hallo NG,

wegen der Formulierung einer Prüfungsfrage folgende Frage:

kann oder darf der Schutzleiter keinen Betriebsstrom führen?

Ich meine mich zu erinnern, daß der PE keinen Betriebsstrom führen darf, ich weiß aber nicht mehr, wo das festgelegt ist.

Wer kann helfen?

Jürgen

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Jürgen Spelter
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Hallo,.

das fällt schon unter Mißbrauch der deutschen Sprache und erinnert mich an meine Gesellenprüfung damals ...

"Es ist nicht erlaubt, die Anzahl der Drähte am Schalbrett zu verändern ... " aber es fehlte ein Draht zur Erststellung einer Sparwechselschaltung ...

mfG Ingenieurbüro Baumann

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Leo Baumann

"Leo Baumann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

Ist in Wirklichkeit noch schlimmer:

Vor einem Jahr hieß die "richtige" Antwort: der PE kann betriebsmäßig grundsätzlich keinen Strom führen.

In diesem Jahr war eine Antwort: der PE darf betriebsmäßig keinen Strom führen, diese Antwort war aber falsch.

Die Antwort: der grüngelbe Leiter darf als PE oder PEN verwendet werden war letztes Jahr falsch und ist dieses Jahr richtig.

Ist schon ein Hammer!

Jürgen

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Jürgen Spelter

Hallo,

die ingenieurwissenschaftlich richtige Antwort lautet:

Der PE darf im FEHLERFALL einen Kleineren als den Betriebsstrom, den Betriebsstrom oder einen größeren Strom als den Betriebsstrom führen, was dann zur Abschaltung führt ...

Den Betriebsstrom selbst darf er nicht führen ...

mfG Ingenieurbüro Baumann

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snipped-for-privacy@leobaumann.de

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Leo Baumann

Solchen Prüfern gehört stantepede die Lizenz entzogen! Sie schaden dem Ansehen der Zunft und filtern gute Leute raus, denen bloß viehische die Schläue fehlt.

Glaser

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Franz Glaser (KN)

"Leo Baumann" schrieb:

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Wass d'n jetzt?

Felix

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Felix Holdener

"Jürgen Spelter" schrieb:

Au weia, da sind meist Griffelspitzer am Werk.:-(

Er darf nicht, einen Nennableitstrom aber schon.

Sollte in VDE 0100 Teil 540 stehen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Jürgen Spelter" schrieb:

Das hängt von der Netzform ab: Im TN-C-System führt er Betriebsstrom (und muß das natürlich können), im TN-S-System darf er keinen Betriebsstrom führen (muß es aber können, darf also nicht einfach abrauchen).

Es sollte (wegen der Gerichtsfestigkeit) aus der Aufgabenstellung eindeutig hervorgehen, welche Netzform vorliegt, und ob es sich um einen PE-Leiter im TN-S-System handelt oder um einen PEN-Leiter im TN-C-System. Die dürften sich u. a. auch noch durch die Kennzeichnung und die Isolationsnotwendigkeit unterscheiden.

Prüfungsfragen sind ein trauriges Thema ...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hallo, bei der gewählten Formulierung wird der Betrag des Stromes, was aus dem Zusammenhang hervorgeht, angesprochen. Schließlich gibt es mehrere Fehlermöglichkeiten, auch Doppelfehler.

Es ist keine amtliche Formulierung der Antwort, sondern eine gut überlegte technische Antwort.

mfG Ingenieurbüro Baumann

"Felix Holdener" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Reply to
Leo Baumann

Zusatz,

gäb es Bauamt für Elektrotechnik, wären wir alle schon tot, dann würden die Gesetzte jeden Tag anders lauten.

mfG Leo Baumann

Reply to
Leo Baumann

Erweiterung,

oder jeder E-Techniker hätte ein menschliches Gegenüber, welches genau das Gegenteil behauptet (das ist dann die E-Politik)

mfG Baumann

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Leo Baumann

Folgerung,

diese E-Politiker sitzen dann Abends beim Bier in der Ratsstube oder Paralmentskantine und sagen stolz so was wie:" Na, wie waren wir heute ?" oder " Denen haben wir es aber wieder gezeigt !"

mfG not-germany-Baumann

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Leo Baumann

Das würde mich interessieren, was ist richtig? Zu meiner Zeit als Installateur galt in der CH: der 0-Leiter kann(je nach EW und in Altbauten) zur Erdung verwendet werden(Brücke in der Steckdose/Gerät), der Erdleiter darf nicht als

0-Leiter verwendet werden. Mit anderen Worten, der grüngelbe Leiter(damals rotgelb) darf nicht für die Kombination 0-, Erdleiter(PEN heisst der wohl heute) verwendet werden.

Ernst

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Ernst Keller

"Dieter Wiedmann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@t-online.de...

Klar, aber Ableitstrom ist kein Betriebsstrom...

haste nen Text dazu?

Jürgen

Reply to
Jürgen Spelter

"Ralf Kusmierz" schrieb im Newsbeitrag news:e0tf4h$92e$ snipped-for-privacy@online.de...

Klar hängt das von der Netzform ab. Im TN-C Netz heißt er ja auch PEN und kann und darf Betriebsstrom führen.

Es geht um den reinen PE im TN-C-S System in der Zuleitung zu einem Elektrogerät.

Jürgen

Reply to
Jürgen Spelter

"Jürgen Spelter" schrieb:

Nicht griffbereit. Ists denn so weit bis zur nächsten Auslegestelle?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Jürgen Spelter" schrieb:

Eben das muß aus der Formulierung der Frage aber auch eindeutig hervorgehen.

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf Kusmierz

schrieb:

Nein darf er nicht, darum heißt das Teil ja auch Sschutzleiter. Bei Elektroinstallationen mit FI-Schutzschalter, fliegt dir ansonsten dieser. Er löst nämlich aus, wenn sich die Ströme im Schutzschalter der (den) Phase(n) und dem Nullleiter nicht zu 0 addieren.

gruß Michael

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aix-akt

Häh!? Du widersprichst Dir gerade selbst, wie soviele in diesem Thread.

Ganz egal, was die Prüfungsfragensteller abfragen,

seit 12.1965 gilt in Deutschland: (siehe VDE-Vorschriftenreihe zur "Neuen Aderkennzeichnung" Ausgabe 1966)

a) Schutzleiter zwingend grün-gelb b) Nulleiter zwingend grün-gelb c) Mittelleiter hellbau, wenn Leitung hellbaue Ader enthält d) Potentialausgleichsleiter darf grün-gelb isoliert sein (oder ist blank)

Umgekehrt: a) grün-gelb Ader darf nur für Schutzleiter, Nulleiter oder Potentialausgleichsleiter oder Haupterdungsleiter verwendet werden. Ein andere Verwendung ist nicht zulässig.

b) hellbau Ader muss als Mittelleiter verwendet werden, wenn ein solcher in einer Leitung benötigt wird.

c) wird kein Mittelleiter benötigt darf die hellblaue Ader auch für andere Zwecke, nicht jedoch die unter a) genannten verwendet werden.

seit 05.1973 gilt (VDE 0100)

Mindestquerschnitt für den Nulleiter 10 mm² Cu oder 16 mm² Al

seit etwa 1983 heißt der Mittelleiter im Wechselspannungsnetzen offiziell Neutralleiter und der Nulleiter wird PEN-Leiter genannt.

seit 01.1997 (VDE 0100)

erhält der Nulleiter zusätzlich zu seiner nachwievor zwingend grün-gelben durchgängigen Isolierung an den Klemmstellen eine hellblaue Markierung

tb

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Thomas Berding

Am 2006-04-04 schrieb Jürgen Spelter:

Nun, ich habe vorsichtshalber noch mal in einem Tabellenbuch nachgeschlagen: Ein Schutzleiter darf in einem TN-C Netz auch zur Nullung verwendet werden, woraus sich unter ungünstigen Umständen (einphasige Belastung) ergeben kann, dass der Schutzleiter (als PEN benutzt) auch Betriebsstrom führen kann, er sollte es aber nach Möglichkeit nicht, da ein TN-C Netz nur dann eingesetzt werden soll, wenn sichergestellt ist, dass im Normalbetrieb die Ströme des PEN vernachlässigbar klein sind.

Somit kann und darf ein Schutzleiter in bestimmten Fällen Betriebsstrom führen.

Wenn ein Schutzleiter nicht zur Nullung verwendet wird (wie im TN-S Netz, IT Netz oder TT Netz), darf er keinen Betriebsstrom führen.

Reply to
Juergen Bors

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