Potente Erfrierung

Servus Günther! :-)

Günther Grund schrieb:

Anscheinend. Eigentlich sollte die Bewertung auf dem Fuße folgen, und da ich meist Käufer bin, bin ich der, dessen schnelle Bezahlung auch gleich bewertet werden sollte. Hier geht?s nämlich drum, dass zwei verschiedene Dinge bewertet werden müssen: Die Bezahlung und die Ware.

Händler, die ihre Bewertung erst dann machen, wenn sie zuerst bewertet wurden und ihr Urteil über den Käufer von dessen Bewertung abhängig machen - Naja, reden wir nicht mehr drüber.

Ja, von den Gehäuseabmessungen. Schon wieder Porto gespart ;-)

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll
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Hallo Rüdiger,

"Ruediger Zoll" schrieb ...

Nimm's mir nicht übel, aber ich les da ein wenig Trotz heraus. ;0) Statt vom Händler zu reden, lass uns lieber Verkäufer sagen.

Für mich stellt sich nicht die Frage, wer zuerst bewertet, sondern was bei ebay im Mittelpunkt steht. Ohne Ware, keine Angebote Ohne Ware, keine Kundschaft Ohne Ware, kein Geldfluss Ohne Ware, kein ebay

Für mich steht die Ware im Mittelpunkt, denn kein Verkäufer würde die Ware rausrücken, wenn er mit der Bezahlung nicht zufrieden wäre. Bekommt der Käufer/Kunde die Ware, ist das schon DAS Zeichen dafür, dass der Verkäufer mit der Bezahlung zufrieden war. Also spricht nichts dagegen, später eine gute Bewertung abzugeben. Oder anderer Schauplatz - Trödelmarkt: Kein Verkäufer würde seinem Kollegen sagen: "Kuck mal, der da. Der hat sofort und passend bezahlt. Weitersagen." Das wird wohl eher andersrum laufen. Der Käufer erzählt weiter, das man bei dem Verkäufer gute Ware bekommt. Das spricht sich dann rum und ist aus meiner Sicht vorrangig zu betrachten.

Deswegen meine ich, ist es wichtiger zuerst die Ware zu beurteilen, weil an einer Bezahlung nichts weiter zu beurteilen ist, als der Eingang.

Ich verkaufe zwar vorwiegend, halte mich aber auch als Käufer an meine Prinzipien wie eben geschildert. Der Verkäufer kann von mir erwarten, dass ich seinen Artikel zuerst bewerte. Wegen meiner leichten Schuseligkeit kommt es vor, dass ich mal eine Bewertung vergesse. Dann entschuldige ich mich dafür und hatte für einen kurzen Moment deshalb ein schlechtes Gewissen.

Tschü, mein Guter Günther

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Günther Grund

Hallo Günther "Günther Grund" schrieb

zeigen. Der

Angeboten!

verständigen

Nein noch viel Besser ist es sich mal an den Zoll (nicht Ruediger Zoll ) zu wenden. Bei Ebay tritt der Pultbauer als Privatperson auf. Ist aber offensichtlich ein Gewerblicher Anbieter so wie er seine Auktionen darstellt. Die haben da beim Zoll immer ein offenes Ohr für evtl. Schwarzarbeiter. Für dich wäre hier das Zollamt Hausanschrift : Mehringdamm 129c

10965 Berlin Postanschrift :Postfach 61 02 74 10924 Berlin Telefon : 030/74307-0 030/74307-1500 mailto: snipped-for-privacy@hzab.bfinv.de zuständig.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Mag ja sein, daß die sich dann örtlich, keinesfalls aber sachlich für zuständig erkennen. Zuständig ist ggf. das Finanzamt. Von mir bekäme der allerdings eine teure Abmahnung.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Friedhelm,

"Friedhelm Hinrichs" schrieb ...

Der Ansatz ist nicht schlecht. Nur was hat das mit dem Zoll zu tun? Da er neue Artikel herstellt und vertreibt müsste er sich als Gewerblicher zu erkennen geben. Dafür interessiert sich das FA.

Der kommt sich ganz besonders schlau vor. Er meint, wenn er verschiedene Möglichkeiten nutzt um an Geld ranzukommen oder Kosten zu sparen, die er bei anderen nicht beobachtet, dann wären die blöd. Dass er aber gegen Richtlinien und Gesetze verstößt, merkt er nicht, weil er zu selbst blöd ist sich sowas vorzustellen. Seit der ersten Auktion baut der Mist. Die Hälfte seiner Bewertungen sind auf betrügerische Weise zustande gekommen. Diese sibille1969 ist er wahrscheinlich selbst. Weil die ihm bei seinen Betrügereien geholfen hat, wurde die auch gesperrt. Hoffentlich nicht auch nur für 2 Wochen.

Tschü Günther

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Günther Grund

Und was machst du als Verkaeufer, wenn der Kaeufer danach bloed macht? Kommt nicht selten vor.

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Peter Stegemann

Hallo Peter,

"Peter Stegemann" schrieb ...

Sehr abwegig, das. Nenn mir einen Grund warum er das machen sollte. Er hat doch sein Geld.

Habe ich noch nie erlebt. Deshalb mach ich das doch so und nicht anders. Bring mal eine Episode. Aber bitte keine hypothetischen Annahmen.

Tschü Günther

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Günther Grund

"Peter Stegemann" schrieb ...

Huch, kleine Leseschwäche bei mir. War ja garnicht für mich bestimmt.

Tschü Günther

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Günther Grund

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Ist schon der Zoll für zuständig sieh mal hier

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kommen dann bei bedarf bei dir zu Hause vorbei. Diese Internetadresse
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findest du dann in schönen großen Lettern auf den Einsatzwagen.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Es ist aber keine Schwarzarbeit. Und deshalb ist _nicht_ der Zoll zuständig.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Günther "Günther Grund" schrieb

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Glaub mir die Jungs und Frauen haben Zeit und Geduld . Waren mal bei uns in der Nachbarschaft. Mußten doch tatsächlich einen zweiten Bulli kommen lasen nachdem der Eine schwer beladen abfuhr. Leid tat mir damals die Mutter, die mit über 70 Jahren mit ansehen mußte wie ihre ganze Wohnung auf den Kopf gestellt wurde, weil Sohnemann Schieße gebaut hat.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Doch wenn du ein Gewerbe betreibst ohne Dieses anzumelden

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Gesetzes Grundlagen gibt es hier

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Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Tatsächlich steht das da so, wie Du es hier behauptet hast.

Und wenn Du das dann auch mal liest, wirst Du feststellen, daß es nur für Dienst- und Werkleistungen gilt. Selbst bei einer Fertigung auf Bestellung handelt es sich hier wohl kaum um Werkverträge.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

ja vor allen wenn man dann alles liest Zitat. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt "Schwarzarbeit" u.a. in den folgenden Fällen vor:

a.. Ein Beschäftigungsverhältnis wird unter Missachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten ausgeübt, b.. ein Bezieher von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, ggf. Arbeitslosengeld II) nimmt eine Beschäftigung auf, ohne dies dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen, c.. ein Gewerbe wird ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt, Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Servus Peter! ;-)

Peter Stegemann schrieb:

Das hak´ ich ab. Soviel Mann bin ich schon. Man kann sich nicht gegen alles versichern, schon garnicht, wenn man sich mit unsportlichen absichern will. Pfui!

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Eben. Da muß man eigentlich falsch verstehen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Günther,

Hm .. als ich letzthin einen neuen und aktuellen Synthiempfänger zum Preis inklusive Märchensteuer unter meinem EK ohne Steuer verscheppert habe, konnte der Käufer ja nix dafür, daß kein weiterer Käufer ihn hochgetrieben hat. Also bin ich unzufrieden, ob des flotten Geldeingangs war aber trotzdem eine gute Bewertung fällig.

Was mich dabei aber weit mehr noch stört, ist die Ebay-Akzise, die demnächst nochmals kräftig angezogen wird. Meine Verkäufe dort bringen der Elektrobucht mehr Geld als mir ...

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Dann solltest du dein Geld in eBay-Aktien anlegen, statt in Ware :-)

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Peter Stegemann

Da solltest du aber nicht mit der Bezahlung, sondern mit deinem Einstiegsgebot unzufrieden sein.

Gut so :)

Ist halt immer dasselbe. Wenn irgendwo Geld rauszuholen ist, wird das auch getan. Unabhängig davon, wieviel Geld man daurch schon eingenommen hat.

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Rolf Magnus

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