lastabtragende Verbindungsmittel innerhal b hinterlüfteter Vorhangfassaden

Genaugenommen geht es um die bei Beachtung der VOB/C erforderlichen Verbindungsmittel für lastabtragende Holzrahmen um Holz-Aluminium-Fenster innerhalb einer hinterlüfteten Vorhangfassade (Titanzink auf OSB mit KVH-UK vor Luftschicht und Mineralfaserdämmstoff).

Die Holz-Alu-Fenster werden innerhalb der Dämmebene relativ weit aussen vor den tragenden Wänden sitzen und deshalb vierseitig in einen Massivholz(KVH)-Rahmen eingestellt und darin verschraubt. Die KVH-Rahmens sollen mit Stahlwinkeln an der Massivwand verdübelt werden. Ein statischer Nachweis für die ausgeschriebenen verzinkten Stahlwinkel und ein passendes Dübelsystem wurde bereits geführt. Die spätere Blechverkleidung und die vereinbarten Andichtungen der Rahmen an den Rohbau stellen zuverlässig die dauerhafte Ableitung von Niederschlagswasser und Kondensat sicher.

Nun die Frage des Fensterlieferanten (Tischler) dazu: "Müssen die nach dem Einbau nicht mehr zugänglichen Bauteile in Vorhangfassaden nicht durchweg aus nichtrostenden Stählen hergestellt sein? Sicher bin ich mir da aber nicht, ich habe nur noch nie ... "

DIN 18351 sagt nun in

- Punkt 3.2.2: "Für Verbindungen dürfen nur korrosionsbeständige Stoffe verwendet werden ..." Dafür reicht nach meinem Verständnis eine Feuerverzinkung allemal aus.

- Punkt 3.3.5: "Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen der Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55928-8 genügen."

Diese DIN habe ich gerade heute natürlich zufällig nicht zur Hand und Google verweist überwiegend auf farbbeschichtete Bauteile aus Stahlblech, meist im Zusammenhang von Sandwichkonstruktionen bzw. -paneelen.

Hat irgendjemand sachdienliche Hinweise zu den konkret genannten Normen oder kennt andere für diesen Fall anwendbare anerkannte Regeln der Technik?

Reply to
Rolf Sonofthies
Loading thread data ...

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.