Dach-PV-Anlage und gemeinschaftliche Gebauedeversorgung

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So soll man künftig Solarstrome vom "eigenen Dach" einfach nutzen können:

Der am Gebäude produzierte Solarstrom wird an die teilnehmenden Verbraucher im Gebäude verteilt, ohne Durchleitung über ein öffentliches Stromnetz. Wer welche Menge Solarstrom bekommt, legt ein zu vereinbarender Aufteilungsschlüssel fest, wobei auch der Netzbetreiber und der Betreiber der PV-Anlage einbezogen werden.

Ein innovatives Messkonzept soll sicherstellen, dass jeder genauso viel Strom erhält, wie ihm zusteht. Ein intelligentes Messsystem misst alle

15 Minuten die Stromerzeugung und den Stromverbrauch, die erzeugte Menge an Solarstrom wird gemäß dem Aufteilungsschlüssel verteilt.

Reicht der Solarstrom mal nicht, beziehen die Verbraucher zusätzlich benötigten Strom von ihrem regulären Stromlieferanten, den sie frei wählen können. Wird mehr Solarstrom erzeugt als im Gebäude benötigt wird, kommt es zur Einspeisung des überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz und Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wie würde das technisch realisiert?

Ich könnte mir Vorstellen:

- Der Versorgungsnetzbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler für das ganze Haus.

- An der PV-Anlage gibt es eine Intelligente Messeinrichtung als Erzeugungszähler.

- Vor jeder Unterverteilung jedes (teilnehmenden) Verbrauchers gibt es ebenfalls eine Intelligente Messeinrichtung (zusätzlich zum Zähler des Versorgungsnetzbetreibers?).

- Die PV-Anlage speisst zwischen dem Zweirichtungszähler des Versorgungsnetzbetreibers und den Unterverteilungen ein.

Letztlich ist das doch wieder eine spezielle Abrechnung (im

15-Minuten-Raster). Rein physikalisch gesehen wird das komplette Gebäude über die PV-Anlage versorgt, wenn sie mindestens die Leistung erzeugt, die im Gebäude in Summe benötigt wird.

Selbst wenn Verbaucher A sein Solar-Strom-Kontingent schon ausgeschöpft hat oder gar nicht an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilnimmt wird er technisch gesehen Solar-Strom bekommen (etwa wenn sonst gerade fast niemand im Gebäude Strom benötigt). In diesem Fall wird aber so abgerechnet, als wäre der Solar-Strom komplett ins öffentliche Netz eingespeist worden und Verbraucher A hätte sich aus dem Netz versorgt.

Da sehe ich einen ersten Denkfehler bei mir: In diesem Fall - Nicht-Teilnehmer bekommt technisch gesehen PV-Strom - würde der Zweirichtungszähler auch keine bzw. weniger Einspeisung ins Netz sehen.

Habe ich weitere Denkfehler drinnen? cu. Juergen

Reply to
Juergen
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Ist doch egal. Der Einzelverbrauch wird gemessen, die PV-Erzeugung auch. Der zustehende Anteil an der PV-Erzeugung wird von dem Einzelverbrauch abgezogen und der Rest nach den Konditionen des von dem Einzelnen gewählten Stromlieferanten abgerechnet. Sollte der Einzelverbrauch dabei negativ werden, gibt es halt entsprechende Einspeisevergütung.

Dabei kann es natürlich passieren, das der Einzelne Strom nach Konditionen eines Versorgers bezahlen muß, den dieser Versorger nicht geliefert hat. Und auch kein anderer. Technisch egal, rechtlich wahrscheinlich nicht machbar.

Reply to
Martin D. Bartsch

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