Fragen zu einer PV Anlage

Hallo, vorweg: Ich bin einfacher Elektrotechniker-Meister, der vornehmlich Anlagen für kleine und mittlere Gewerbekunden installiert. Ich mache Telefonanlagen, Netzwerke, Energieverteilung, Licht und kleinere Steuerungen. Das reicht mir, im Bereich PV bin ich nicht tätig und will es auch gar nicht werden.

Zur Situation: Ein Bestandskunde hat zwei Solaranlagen mit je 30kW errichten lassen. Diese sollen ins Netz einspeisen, im Gebäude existieren zwei Firmen mit je einem eigenen Trafo, einmal Mittelspannungsmessung, einmal Niederspannungsmessung. Im Gebäude befinden sich viele Produktionsanlagen, teilweise simple Steuerungen, teilweise SPS mit Mess- und Regeltechnik, viele FUs (mit max.

90kW Leistung). Die Anlagen sind auf dem ausgedehnten Flachdach auf Aluminiumgerüsten montiert. Das Gebäude verfügt über keinen Blitzschutz - weder äußeren noch inneren. Auf dem Flachdach existieren einige Aufbauten (Klimageräte, Abluftventilatoren), die aber - soweit ich das erkenne - nur über den PE der Versorgungsleitung geerdet sind, aber keinen Anschluss an die Potischiene haben. Das Gebäude selber ist relativ exponiert, es liegt auf einem Sattel und ist dort das zweithöchste Gebäude. Es existieren wohl Banderder ringsum, die aber leider nicht in Beton eingebettet sind, sondern lediglich in einer Schotterschicht liegen. Diese Banderder habe ich noch nicht messen können - ich vermute aber, dass die nicht mehr so dolle sind. (Verzinkter Stahl im Schotter, zudem TN-C-S System, also fließt auch Strom über die Erder.)

Zu den Fragen: Die Firma, die die Solarzellen montiert hat, möchte gerne "eine Erde". Sollte es tatsächlich reichen, einen 16mm² massiv von den Gerüsten zur Potischiene zu legen? Die Anlage ist mehrere hundert m² groß, sie ist verteilt auf der ca. 60m x

40m großen Dachfläche.

Ist ein Blitzschutz auf dem Dach micht ratsam? Ist ein "innerer Blitzschutz" (Überspannungsschutz) zumindest an den NSHV, wo eingespeist wird, nicht dringend zu empfehlen? Die PV Anlage selber ist versichert.

Die Anlagen sollen in je eine NSHV je einer der beiden im Gebäude ansässigen Firmen einspeisen. Dies soll wohl nötig sein, da bei nur einer Einspeisung die Anlage als EInzelanlage mit dann 60kW gewertet würde, was wohl weniger Vergütung und zusätzliche Technik (Trenner) bedeuten würde. Die Einspeisung in die NSHV mit Mittelspannungsmessung ist technisch unproblematisch (der Netzbetreiber ersetzt - zusätzlich zum Einspeisezähler - den vorhandenen Zähler durch einen Zweirichtungszähler) nur hat keiner der beteiligten Installateure daran gedacht, den Inhaber der NSHV vorher zu fragen. Hier soll dann der Solaranlagenbetreiber mit dem Firmeninhaber einen Vertrag machen, so dass die Vergütung, die ja dem Eigentümer der NSHV (und des Zählers) gutgeschrieben wird, an den Solarbetreiber abgeführt wird. Die andere 30kW Anlage soll in die NSHV der zweiten im Gebäude ansässigen Firma eingespeist werden. Hier besteht aber eine Niederspannungsmessung in einer Kompakttrafostation auf der Straße, der Netzbetreiber fordert hier, dass VOR dem Messwandler eingespeist wird, da - im Gegensatz zu der Mittelspannungsmessung - ja technisch die Möglichkeit besteht, im Vorzähler-Bereich einzuspeisen. Faktisch bedeutet dies, dass ein zusätzliches Kabel zur Trafostation gezogen werden muss und man dort einen zusätzlichen Abgang mit ungemessenem Strom erstellt.

Sollte hier jemand eine intelligentere Möglichkeit sehen, die Einspeisung kostengünstig zu realisieren- her damit. Gelten denn zwei 30kW Anlagen, die über je einen Einspeisezähler in den selben "Hausanschluss" einspeisen, auch wieder als _eine_ Anlage? Wenn nciht, könnte man die Niederspannungsmessung aus der Trafostation in die Firma herein verlagern, so dass man dort bequem in den ungezählten Bereich einspeisen könnte.

Letzte Frage: Eine der NSHV befindet sich in einem eigenen Raum. Dort wurden die beiden Einspeisezähler durch den Soalr-Experten montiert. Nun wäre es ja so, dass beim Abschalten des Leistungsschalters der NSHV der ganze Raum spannungsfrei wäre - bis auf den einen Zähler, der dort montiert wurde, aber an die NSHV der Nachbarfirma angeschlossen wurde. Ist es nicht so, dass der komplette Raum der NSHV spannungsfrei sein muss, wenn der Liestungsschalter betätigt wurde? Reicht dann ein Warnschild oder muss dieser Zähler schlicht und einfach versetzt werden?

Ceterum censeo: Die Anlage wurde ausschließlich von Firmen errichtet, die nichts anderes als PV-Anlagen machen. Ich selber wurde erst involviert, als die Notwendigkleit einer "Erde auf dem Dach" festgestellt wurde. Für jegliche Planungsfehler, mangelnde Absprache und so weiter also bitte nicht mich verantwortlich machen. Momentan dümpelt die Anlage im Leerlauf vor sich hin, da sich der Netzbetreiber m.E. zu recht weigert, sie anzuschließen.

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Carsten Kreft
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Carsten Kreft schrieb:

Hallo,

bei einer PV Anlage die hier vor kurzen auf einem Puldach errichtet wurde fielen mir zusätzliche Blitzableiter auf als senkrechte Stäbe zwischen den Solarpanelen. Diese Blitzableiter sind etwa 1,5 m hoch und in regelmässigen Abständen angebracht. Nach dem Blitzkugelmodel dürften die Panele vollständig im Schutzraum dieser Blitzableiter liegen. Höhe und Abstand der Stäbe zueinander sind also so gewählt das die "Blitzkugel" beim Abrollen über das Dach nur die Spitzen der Blitzableiter berührt aber nicht die Solarpanele.

Bye

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Uwe Hercksen

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Uwe Hercksen schrieb:

Bei 1,5 m Höhe kannst Du das Blitzkugelmodell (für welches Schutzniveau bitte? Es gibt drei zur Auswahl) gleich mal voll vergessen, das ist einfach nur Augenwischerei. Der Blitzkanal wird von der ersten Einschlagstelle problemlos vom Wind und den Magnetkräften immer gerne mal für ein paar Meter "verweht", soviel muß man vom theoretischen Schutzraum auf jeden Fall abziehen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

"Ralf . K u s m i e r z" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.uni-berlin.de...

Hi, das Wort "Augenwischerei" ist etwas ungenau, besser wäre "Potemkin-Dorf" oder "sieht gut aus" :-) Bei solchen Anlagen fehlt den Prüfern der lokalen Entitäten meist jedwede Erfahrung, die sind also mit Eye-Goodies wie netten Stangen und trittfesten Stromschienen mit fetten, mennigerot lackierten Überwurfmuttern leicht zu überzeugen, daß "alles nötige" geschah. Auch wenn die Installation eher gegen Luftlandeübungen der Drogenfahnder wirkt. Hauptsache, das Typenschild oder die Installateurwerbung ist vom Parkplatz aus zu sehen, vielleicht erspart das sogar den Klettertermin :-)) immerhin hilfts der lokalen Wirtschaft. Man darf eben nicht allzu weit außerhalb des Dunstkreises des zuständigen Landratsamtes gehen bei der Preisermittlung. Sind alles Wähler...und Gewählte.

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gUnther nanonüm

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Hallo,

die 1,5 m waren jetzt nach Gedächtnis und Augenmaß, kann auch etwas mehr gewesen sein. Wenn es für die kleinste Blitzkugel reicht dann auch für die grösseren zwei. Die senkrechten Stäbe müssen halt genügend hoch sein und genügend dicht stehen.

Bye

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Uwe Hercksen

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Uwe Hercksen schrieb:

Vielleicht doch /deutlich/ mehr?

wäre das eine Dimensionierung für erhöhte Anforderungen (Treibstoff- und Munitionslager usw.), die an sich eher unüblich ist.

Jo, und mit einem vernünftigen Sicherehitsabstand zwischen der theoretischen Grenze des Schutzraums und dem Schutzobjekt (wobei man da in der Praxis natürlich Kompromisse macht: Was tut's schon, wenn die Blitzkugel eine harte Dacheindeckung gerade mal berührt...).

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

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