Techniker? Meister?

hallo alle zusammen,

ich habe eine frage auf die es unzählige antworten zu geben scheint?! darf ein staatlich geprüfter elektrotechniker für dritte z.B. haushaltsgeräte reparieren, lampen anbauen oder zu technischen geräten beraten?

der meister darf das, aber darf der techniker das seitens VDE und anderer einrichtungen auch? wie weit ist der elektrotechniker befugt installationen und reparaturen auszuführen?

vielen dan für eure antworten schon einmal vorweg-ich bin gespannt! gruß trenga-fan

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Trenga-Fan
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Hallo, Trenga-Fan,

Du (mueller.u) meintest am 22.01.05:

Die Technikerprüfung ist (m.W. seit etwa 1 Jahr) der Meisterprüfung gleichgestellt.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Wie verhält sich dies eigendlich mit Ingeneurs-Titeln...wird theoretisches Wissen einer praktischen Ausbildung gleichgesetzt? Ist zwar albern...aber kann ja sein....

Dirk

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Dirk Bossenz

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@helmut.hullen.de...

Wo ist das hieb- und stichfest hinterlegt?

Gruß Frank

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Frank Maier

IMHO nirgendwo. Techniker is was völlig Anderes als Meister, da in der Technikerausbildung afaik kein Teil mit Ausbildung und kein kaufmännscher Teil drin. somit sollte es nicht dem großen Befähigungsnachweis gleichgestellt sein. Gruß Christoph

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Christoph Hensel

Hallo, Frank,

Du (frankmaier) meintest am 24.01.05:

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Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

HHullen snipped-for-privacy@BTX.dtag.de (Helmut Hullen) schrieb:

Hallo Helmut, kann aber in anderen Bundesländer unter Umständen anders sein als bei uns im Saarland. Als ich z.B. meine Meisterprüfung im Saarland 1986 abgelegt hatte, galt die auch gleichzeitig als mittlerer Bildungsabschluß und Zugang zur Uni, aber nur zum Studium im Fachbereich.. Das war aber auch in anderen Bundesländern anders.

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Hans-Werner Guthörl

Hallo, Hans-Werner,

Du (elomeist) meintest am 24.01.05:

Hast Du den Text durchgelesen?

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

In NRW kann man wohl seit Anfang letzten Jahres mit dem staatl. Techniker sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und so auch einen Betrieb führen.

Uwe

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Uwe Lederer

Hallo,

Christoph Hensel schrieb:

Auch in der Technikerschule ist ein kaufmännischer Teil vorhanden. Dieser ist allerdings nicht sehr umfangreich, da er nicht auf eine selbsständige Betriebsführung zielt, sondern auf Betriebwirtschaftliches handeln. Die Ausbilderprüfung (AdA) ist beim Techniker auch nicht zwingend erforderlich, Mitarbeiterführung ist jedoch Ausbildungsinhalt.

Der Techniker ist dem Meistertitel nicht automatisch als gleichwertig anerkannt. Es gibt jedoch die theoretische Möglichkeit der Anerkennung durch die IHK. Dann wohl abhängig von Berufserfahrung usw.

mfg Björn Schrader

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Bjoern Schrader

Hallo Bjoern,

Eine Anerkennungen sind für eine Eintragung nach §7(2) HWO auch gar nicht notwendig.

Das ist eine andere Baustelle.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

"Dirk Bossenz" schrieb im Newsbeitrag news:ct0nbi$f0o$ snipped-for-privacy@news.manner.de...

Meines wissens nur wenn man auch Handwerkliche Ausbildung besitzt. Ist bei mir so. Habe Elektroinstallateur gelernt 3,5jahre und dann Ingenieur gemacht. das wurde ohne Probleme dem Meister gleichgesetzt. Wenn man Lehrling ausbilden möchte muss man noch diese Ausbilderscheine haben.

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Jens Orf

"Uwe Lederer" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

Und weiß jemand wie das sich in Bayern verhält?

Frank

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Frank Maier

Hallo, Frank,

Du (frankmaier) meintest am 25.01.05:

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Damit begann der Unfug. Im Link wird auf ein Bundesgesetz hingewiesen.

Und in jedem anderen Bundesland auch.

Ja nun - selbst Bayern gehört gelegentlich zu dem Gebiet, in dem das oben zitierte Bundesgesetz gilt.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag ... Hallo Helmut,stimmt natürlich, das kommt vom schnellen drüberfliegen....

danke Dir recht narrisch,

Gruß Frank

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Frank Maier

Hallo Uli, Fan der Trenga,

Das ist kein elektrotechnisches Problem, sondern eines der Handwerksordnung des jeweiligen Landes und dessen praktische Auslegung.

Die VDE regelt keine Berufsausübung, das machen Berufsverbände und die Auftraggeber.

Genauso wie oben.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

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