Labor, Notdusche, E-Installation

Hallo,

folgendes Problem: Ein Raum soll zum Labor "ertüchtigt" werden. Erstmal soweit i.O., der Raum bekommt eine kleine Unterverteilung, alle Steckdosenkreise bekommen FI's. Steckdosen nahe an Labortischen etc. werden in IPX4 ausgeführt. Damit sollte keine Gefährdung auftreten, falls doch mal jemand ein flüssige Probe im Raum verteilt. Oder? Jetzt wollen die "Labordesigner" direkt an die Tür eine Notdusche installieren, einfach einen Duschkopf ohne jegliche Kabine etc.. "Machen wir immer so..." Sollen Sie auch, nach TRGS 526 Laboratorien. Da wären nun aber Steckdosen, Lichtschalter und so Sachen. Erhebt die Notdusche den Raum nun zum Duschraum (mit der entsprechenden Bereichseinteilung)? Klingt komisch ... aber andererseits ist der Gedanke, dass da irgendwann irgendjemand direkt am Lichtschalter (not-)duschen könnte, auch nicht so beruhigend. Auch ein Argument zum Thema: Die Notdusche wird ja nicht regelmäßig, "betriebsgemäß", benutzt. Aber ich meine, man sollte durch das Benutzen einer Notdusche nicht evtl. interessante neue Probleme bekommen.

Eure Meinung?

Gibt's für Labore, Notduschen spezielle DIN VDE Vorschriften? Falls ja, welche?

MfG Andreas

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Andreas Poprawa
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Wenn Sie mal nachlesen wollen: Die Antwort finden Sie in 'de' Ausgabe

13-14/2006

Bereichseinteilung von Notduschen im Chemielabor DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701), DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5) und DIN EN 60335-2-7 (VDE 0700-7)

Fragestellung In einem Chemielabor befinden sich so genannte Notduschen. Sie werden frei im Raum installiert (Bild - siehe de 13-14/2006). Sollte ein Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen, kann er sich sofort abduschen. Die Notduschen werden in der Nähe der Gefahrenbereiche montiert und sind durch keine Wände oder Kabinen getrennt. Wie man auf den Fotos erkennen kann, befinden sich in der Nähe der Dusche Schalter und Kabelkanal mit Steckdosen.

1) Wie ist der Schutzbereich der Notduschen zu definieren. Kann dieser Bereich genauso wie ein Badezimmer betrachtet werden? 2) In welcher Vorschrift steht geschrieben, dass 240-V-Betriebsmittel in der Nähe der Notdusche installiert werden können? 3) Müssen die Steckdosen in der Nähe der Notdusche über RCD abgesichert werden?

M. K., Hamburg

Die Antwort finden Sie in 'de' Ausgabe 13-14/2006

"Andreas Poprawa" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

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Friedhelm Feldhues

Friedhelm Feldhues schrieb:

Danke! BTW: Es scheint auch einen Nachtrag zum Artikel in der 'de' Datenbank 'Praxisprobleme' zu geben. ... muss ich mir beides besorgen.

MfG Andreas

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Andreas Poprawa

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