Stecker für Lichterkette

May 05, 2015 24 Replies

Ich habe hier eine Lichterkette auf eBay gekauft die aus Hongkong


zugelassen werden. Was sagt ihr dazu?



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Am 05.05.2015 um 18:37 schrieb Werner Holtfreter:

Ich sage dazu die Wahrscheinlichkeit dass das Ding eine CE-Kennzeichnung

Herstellers, keine Zertifizierung.

Technisch gesehen, ist es halt die China-Klasse. Die nehmen das nicht so genau. Ich habe allerdings auch schon vergleichbares wenn nicht gar

durchsichtig-silbrige Kabel.

Marcel

Marcel Mueller schrieb:

Warum eigentlich?

es in D nicht gewerblich vertreiben darfst.

Asien ist Rechtsraum der EU?

Es haftet der, der es in der EU in den Verkehr bringt, also unser OP, wenn er es weiterverkauft.

Stimmt, aber der Verkehrbringer in der EU ist verantwortlich.

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mal nach A12/0748/14 Wenn es nicht die selbe Kette ist, die da vom Markt genommen wurde, ist sie zumindest genauso mangelhaft.

Oliver

Ne, ist nicht das selbe. Meine Kette hat 100 Lichter, die amtlich beanstandete 210.

On 06.05.15 10.46, Harald Klotz wrote: [Keine CE-Kennung]

minimalen Streitwertes nicht weit kommen.

Er darf es auch nicht selbst nutzen.

Aber auch dann, wenn er nicht kommerziell handelt. Ware ohne CE bekommt

mit dem Zoll rein bekommen.

Marcel

Und das steht bitte wo?

Gerd

vorzulegen." [...] "Fehlt die erforderliche Kennzeichnung und kann auch auf dem nachfolgend

der EU in Verkehr gebracht werden."

Sicherheit Berlin

Korrekt, aber Import *ist* in Verkehrbringen in der EU.

Marcel

Ich denke nicht. Aber der Verkauf des Asiaten an dich ist verboten, denn *der* bringt das Produkt ja auf den EU-Markt.

erlaubt sein, denn da spielt sich alles auf einem fremden Markt ab.

Nicht in den Verkehr gebracht werden ist richtig.

Der Rest in dem Text ist zu allgemein, als dass man ihn irgendwie auf

Das betrachte ich als Unsinn. In Verkehr bringen ist erst der weitere Verkauf.

der EU geeignet aufzubereiten.

Warum sollte das zwingend im Ausland geschehen?

Dem Asiaten kannst du es mit EU Recht nicht verbieten.

oder sie ist es nicht.

aufbereitet werden?

dadurch kein Besitzerwechsel stattfindet.

Geschenk geschickt bekommst, sollte es kein Problem geben. Ich habe

Chinese als "Geschenk" deklariert.

Werner Holtfreter schrieb:

Unsinn in diesem Zusammenhang, der Zoll kann dem Asiaten nichts verbieten.

Der Privatkauf in Asien?

Hause schickst, unterliegst du m.E. den Vorschriften nicht. Ob das der Zollbeamte dann auch so sieht, steht auf einem anderen Blatt.

Verkehr und unterliegt den EU-Richtlinien. In diesem Fall zum Schutz der Arbeitnehmer.

Werner Holtfreter schrieb:

Falsch! Nur der 2. Teil des Satzes ist richtig.

Du wllst also ernthaft behaupten, dass man keine Ware in die EU importieren darf, welcher erst innherhlab der EU passend hergerichtet wird?

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