Stecker für Lichterkette

Ich habe hier eine Lichterkette auf eBay gekauft die aus Hongkong

zugelassen werden. Was sagt ihr dazu?

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Hans Müller
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Am 05.05.2015 um 18:37 schrieb Werner Holtfreter:

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Hans Müller

Ich sage dazu die Wahrscheinlichkeit dass das Ding eine CE-Kennzeichnung

Herstellers, keine Zertifizierung.

Technisch gesehen, ist es halt die China-Klasse. Die nehmen das nicht so genau. Ich habe allerdings auch schon vergleichbares wenn nicht gar

durchsichtig-silbrige Kabel.

Marcel

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Marcel Mueller

Marcel Mueller schrieb:

Warum eigentlich?

es in D nicht gewerblich vertreiben darfst.

Asien ist Rechtsraum der EU?

Es haftet der, der es in der EU in den Verkehr bringt, also unser OP, wenn er es weiterverkauft.

Stimmt, aber der Verkehrbringer in der EU ist verantwortlich.

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Harald Klotz

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mal nach A12/0748/14 Wenn es nicht die selbe Kette ist, die da vom Markt genommen wurde, ist sie zumindest genauso mangelhaft.

Oliver

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Oliver Reinhold

Ne, ist nicht das selbe. Meine Kette hat 100 Lichter, die amtlich beanstandete 210.

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Hans Müller

On 06.05.15 10.46, Harald Klotz wrote: [Keine CE-Kennung]

minimalen Streitwertes nicht weit kommen.

Er darf es auch nicht selbst nutzen.

Aber auch dann, wenn er nicht kommerziell handelt. Ware ohne CE bekommt

mit dem Zoll rein bekommen.

Marcel

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Marcel Mueller

vorzulegen." [...] "Fehlt die erforderliche Kennzeichnung und kann auch auf dem nachfolgend

der EU in Verkehr gebracht werden."

Sicherheit Berlin

Korrekt, aber Import *ist* in Verkehrbringen in der EU.

Marcel

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Marcel Mueller

Ich denke nicht. Aber der Verkauf des Asiaten an dich ist verboten, denn *der* bringt das Produkt ja auf den EU-Markt.

erlaubt sein, denn da spielt sich alles auf einem fremden Markt ab.

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Werner Holtfreter

Nicht in den Verkehr gebracht werden ist richtig.

Der Rest in dem Text ist zu allgemein, als dass man ihn irgendwie auf

Das betrachte ich als Unsinn. In Verkehr bringen ist erst der weitere Verkauf.

der EU geeignet aufzubereiten.

Warum sollte das zwingend im Ausland geschehen?

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Harald Klotz

Dem Asiaten kannst du es mit EU Recht nicht verbieten.

oder sie ist es nicht.

aufbereitet werden?

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Harald Klotz

dadurch kein Besitzerwechsel stattfindet.

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Hans Müller

Geschenk geschickt bekommst, sollte es kein Problem geben. Ich habe

Chinese als "Geschenk" deklariert.

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Werner Holtfreter

Werner Holtfreter schrieb:

Unsinn in diesem Zusammenhang, der Zoll kann dem Asiaten nichts verbieten.

Der Privatkauf in Asien?

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Harald Klotz

Hause schickst, unterliegst du m.E. den Vorschriften nicht. Ob das der Zollbeamte dann auch so sieht, steht auf einem anderen Blatt.

Verkehr und unterliegt den EU-Richtlinien. In diesem Fall zum Schutz der Arbeitnehmer.

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Werner Holtfreter

Werner Holtfreter schrieb:

Falsch! Nur der 2. Teil des Satzes ist richtig.

Du wllst also ernthaft behaupten, dass man keine Ware in die EU importieren darf, welcher erst innherhlab der EU passend hergerichtet wird?

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Harald Klotz

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