ab wieviel kW ist der Stern-Dreieck-Anlauf (oder anderes=20 Anlassverfahren) f=FCr einen Drehstromasynchron-Motor vorgeschrieben?=20 Und vor allem durch welche VDE. Oder regelt dies, dass jeweilige EVU in=20 den TAB?
Ich habe n=E4mlich per Google mehrere Werte gefunden. Begonnen mit 2,2kW bis 5,5kW. Aber nirgens einen Verwei=DF woher die Werte stammen.
Er ist überhaupt nicht "vorgeschrieben". Weil ich mich totlachen würde über eine "Vorschrift".
Ich betreibe laufend Aufzüge, die 8 Tonnen Kies hochheben, mit einem Dahlandermotor. Den gibts nicht mit Stern-Dreieck, weil der Aufzug wieder schnell hinunterfahren soll.
So ein Motor hat 28kW oder gar 32kW. Und diesen Motor knalle ich aufs Netz ohne schlechtes Gewissen. Da gibts auch keinen Sanftanlauf, denn der würde den Aufzug nicht lupfen.
Was soll's auch. Wenn daneben ein Motor mit 150kW im Stern los- läuft, dann holt der viel mehr Ampere aus die Versorgung heraus als der Aufzug ohne Stern.
Und kümmert sich einen feuchten Kehricht um Vorschriften. Und jetzt kommt die Grobheit: sollte der Mischer einmal im vollen Zustand stehen geblieben sein, alldieweil ein Netzausfall war oder weil irgendein Tölpel den Deckel geöffnet hat und die Sicherheitsschalter angesprochen haben, dann muß ich den Mischer ohne Stern-Dreieck - Anlauf DIREKT aufs Netz schnalzen. Weil er im Stern das Ding nicht zum Laufen kriegen würde sondern elendiglich brummen und den Motorschutz auslösen.
Da werden dann die Lampen kurz etwas dunkel. Und hoffentlich haben die Computer eine UPS. Und hoffentlich sind die Sicherungen "etwas" überdimensioniert. Der Motorschutzschalter sollte dafür auch ausgerüstet sein, mit Kaltleiterüberwachung. Und das muß schnell gehen, sonst wird der Beton im Mischer hart denn dann hilft auch kein Direktanlauf mehr sondern nur mehr der Preßlufthammer.
Und der Polier auf der Brücken- oder Staudammbaustelle wartet und wartet und wartet ...
Am 02.08.2003 schriebst du ( snipped-for-privacy@invalid-meg-glaser.com):
Dann lache dich bitte tot. In Wohngebieten sind die Forderungen durchaus anders wie in Industriegebieten. Zwar steht da nicht unbedingt, dass ein Stern-/Dreieck Schaltungen vorgeschrieben sind, aber eben geeignete Einrichtungen vorzusehen sind, die die Anlaufströme begrenzen.
Lacher. Mein Arbeitgeber schaltet 200 kW/0,6 kV Motoren direkt ein. Und? Da flackert nichts und stört auch niemanden, denn die drei 10 kV Trafos, die bis 8 solcher Motoren speisen stehen 100 m weg und außer einer Heizung hängt da nicht viel mehr dran (ein bischen Steuerspannung über Trafos und somit natürlich die SPS). Nur: Es dürfen keine zwei solcher Motoren gleichzeitig eingeschaltet werden, aber eben auch nur, damit im Extremfall die Lastschalter nicht fliegen...
Man kann durchaus Absprachen mit dem EVU machen, damit einiges möglich ist, aber dann ist auch entsprechender Aufwand (eigener Trafo) nötig, um die anderen nicht zu stören. Ich würde mich zumindest schon beschweren, wenn bei mir das Licht flackert, weil Nachbars seinen Aufzug verpfuscht gebaut hat. Ich kenne duchaus Lastenaufzüge, die Anlaufwiderstände besitzen, moderne besitzen auch einen FU. Bei richtiger Dimmensionierung geht (fast) alles.
(1) Durch den Anlauf von Motoren dürfen keine störenden Spannungsänderungen im
Netz verursacht werden. Diese Bedingung ist bei gelegentlich anlaufenden Motoren im
allgemeinen dann erfüllt, wenn
- Wechselstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1,7 kVA oder
- Drehstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 5,2 kVA oder
- bei höheren Scheinleistungen Motoren mit einem Anzugsstrom von nicht mehr als
60A
eingesetzt werden.
(2) Bei Motoren mit gelegentlichem Anlauf und mit höheren Anzugsströmen als
60 A
vereinbart der Planer oder Errichter mit dem VNB die notwendigen Maßnahmen zur
Vermeidung störender Spannungsänderungen, sofern nicht durch eine Untersuchung
gemäß Abschnitt 10.1 (3) eine Unbedenklichkeit bezüglich möglicher störender
Netzrückwirkungen nachgewiesen wurde.
(3) Bei Motoren, die störende Netzrückwirkungen durch schweren Anlauf, häufiges
Schalten oder schwankende Stromaufnahme verursachen können, z. B. Aufzüge,
Sägegatter und Cutter mit einem Anzugsstrom von mehr als 30 A, vereinbart der Planer
oder Errichter mit dem VNB die für die Reduzierung der Netzrückwirkungen
notwendigen Maßnahmen*).
*) Siehe "Richtlinie für den Anschluß von Aufzugsanlagen an das Niederspannungsnetz des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU)", herausgegeben von VDEW/VDMA, die sinngemäß
auch für die Beurteilung des Anschlusses anderer Motoren mit schwerem bzw. häufigem Anlauf
angewendet werden können."
Beachte bitte, dass hier die SCHEINleistung angegeben ist, also nicht die Nennleistung (=abgegebene Leistung). Du musst also noch durch eta teilen bzw. den Nennstrom mit Nennspannung und 1,73 multiplizieren.
"Michael Kauffmann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@koben.de...
Wer rede hier von Gegensatz? - Ich sach doch: TAB gibt Scheinleistung an: U
I * 1,73 Auf dem Motor ist die Nennleistung des Motors angegeben, das ist die abgegebene (mech.) Leistung an der Welle: U * I * 1,73 * cos(phi) * eta
Wirkungsgrad. Definiert als eta = P(ab) / P(zu)
Um die Scheinleistung aus U und I zu berechnen brauch ich keinen cos(phi). - Wie gesagt: U * I * 1,73 Wobei 1,73 die Näherung für "Quadratwurzel aus 3" ist.
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