kann jemand meine Vermutung bestätigen, dass bereits 1930 in der DIN
1045 eine Vorschrift bezüglich der Querbewehrung von einachsig gespannten Platten enthalten war? Falls ja, wurden (wie heutzutage) 20% der Biegezugbewehrung als Mindestquerschnitt der Querbewehrung gefordert?
Anders gefragt: Kann ich mit Sicherheit davon ausgehen, dass in die betrachtete Decke eine Querbewehrung eingebaut wurde oder muss ich diesen Sachverhalt mit einem Bewehrungssuchgerät (Profometer...) erkunden?
warum sollte es früher anders gewesen sein als heute. Was eingebaut werden muss wird nicht immmer tatsächlich eingebaut. Eine zur Bauzeit geltende Norm ist nur ein Hinweis darauf was eingebaut sein könnte.
Sind Verformungen/Risse ect. erkennbar die darauf schließen lassen dass "die Statik nicht stimmt"? oft ist es einfacher und erkenntnisreicher eine kleine Stelle zu öffnen und dann die vorgefundene Situatuion nach Beurteilung als allgemeingültig zu erklären. Dann gewinnt man auch Erkenntnisse über Betongüte ...
m=FC=DFte Dir der Verein, der die DIN herausgibt, dazu etwas stichhaltig sagen k=F6nnen? Wenn sich hier dazu jemand =E4u=DFert, kann er Probleme haben, wenn die Aussage nicht zutrifft, denn Du schreibst das so:
meine Antwort mu=DF irgendwo im All verschwunden sein, deswegen erneut: Ich kann mir nicht vorstellen, da=DF wir durch Antwort eine Sicherheit bieten k=F6nnen, die Du haben willst:
Andererseits: der Vere> kann jemand meine Vermutung best=E4tigen, dass bereits 1930 in der DIN
"Georg Matejko" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...
Vorschrift bezüglich der Querbewehrung von
20% der Biegezugbewehrung als Mindestquerschnitt der
betrachtete Decke eine Querbewehrung eingebaut wurde oder muss
Diese Sicherheit gibt es nicht. Ich hatte mit einer Schule zu tun, die saniert werden musste (Bauzeit: 60er-Jahre). Bei der Prüfung mittels Bewehrungssuchgerät hat sich gezeigt, dass oft 30% und mehr Bewehrung gefehlt hat (falscher Durchm. usw.), die Bewehrungsabnahmen wurden damals vom Prüfamt für Baustatik durchgeführt und es lagen Abnahmeprotokolle vor.
betrachtete Decke eine Querbewehrung eingebaut wurde oder muss
!!!
Derartiges passiert offenbar gelegentlich auch noch in der Gegenwart. Vor kurzem hatte ich mit mehreren kräftig auskragenden Treppenauflagern zu tun, bei denen mangels weiterer Pläne lediglich die Anschlußbewehrung aber keinerlei eigentliche Podestbewehrung eingebaut worden war.
fachkundige Beteiligte auf der Baustelle:
- ständig anwesender Bauleiter des Generalplaners (Bau.-Ing.), ca. 30 Berufsjahre
- ständig anwesender Bauleiter des Rohbauers (Bau.-Ing.), ca. 10 Berufsjahre
- ständig anwesender Polier des Rohbauers, ca. 15 Berufsjahre
- in Abständen weniger Tage stichprobenartig prüfender Mitarbeiter des Prüfingenieurs für Stahlbetonbau (Bau.-Ing.), ca. 10 Berufsjahre
Aufgefallen ist die fehlende Bewehrung erst mit deutlichem zeitlichen Versatz einem weiteren beteiligten Prüfingenieur (Stahlbau) bei der Prüfung der Auflagerreaktion der Treppe.
Seither leuchten mir Sicherheitsbeiwerte wieder sehr viel mehr ein und ich frage mich, wie oft derartiges passiert ohne bemerkt zu werden.
So etwas habe ich mehrfach erlebt. Einmal habe ich bei einer Bewehrungsabnahme festgestellt, dass die obere (die wichtigste) Bewehrung einer 24 cm dicken Flachdecke über den Stützen
7 cm zu tief angeordnet war (falsche Abstandhalter bestellt) . Bauleiter und Polier hatten die Bewehrung vorher abgenommen, sagten sie. Es gab 2 Möglichkeiten:
- die ganze Bewehrung ausbauen und neu verlegen,
- über den Stützen die Bewehrung in voller Stärke zuzulegen. Beides war teuer, ich habe die 2 Möglichkeit angeordnet (Zeitdruck).
Nun kommt es: die Bewehrungsabnahme war von der Bauaufsicht nicht gefordert, wir haben sie dem Bauherrn empfohlen und er hat sie bestellt. Nach dem Vorfall ist der Bauleiter zum Bauherrn gegangen und hat behauptet, wir würden die Konstruktion unnötig verteuern. Daraufhin hat der Bauherr die Bewehrungsabnahme für die nächsten Bauteile abbestellt. Ich vermute, dass der beanstandete Fehler nicht behoben worden ist.
Es ist immer wieder erschreckend, mit welchem Leichtsinn gelegentlich bei wesentlichen Elementen des Tragsystems oder auch des baulichen Brandschutzes agiert wird - mögen die Sicherheitsbeiwerte groß genug sein!
Danke für die bisherigen Stellungnahmen in dieser NG. Ich habe mittlerweile Bestätigung für meine Annahme, dass Querbewehrung gefordert war.
Ernst Sauer schrieb:
news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...
betrachtete Decke eine Querbewehrung eingebaut wurde oder muss
Meine Fragestellung ("mit Sicherheit") war nicht ideal, das sehe ich ein.
Jedoch möchte ich nicht das Gebäude dekonstruieren, um absolute Sicherheit zu erlangen. Wie so oft, bewegt man sich als Tragwerksplaner im Spannungsfeld zwischen notwendigem Aufwand und Gewinnerzielungsabsicht, wobei man eigene Haftungsrisiken minimieren möchte.
Das konkrete Objekt hat sich seit 1930 als standsicher und gebrauchstauglich erwiesen. Die Originalstatik liegt mir (zumindest auszugsweise, soweit in der Bauakte noch vorhanden) vor. Da bereichsweise mit 200kg/m² Nutzlast gerechnet worden war, stellte ich mir die Frage, ob ich 50kg/m² als Reserve für leichte Trennwände für einen "sauberen Nachweis" der neuen Situation "benutzen" kann, da die Decke ausreichende Querverteilung der Nutzlasten sicher stellt. Dass die Standsicherheit nach Einbau einzelner Leichtbauwände ernsthaft gefährdet sein könnte, hatte ich bereits gedanklich ausgeschlossen. Ich wollte mich nur mit guten Argumenten ausstatten.
Wolfgang Thiessen schrieb: > Es ist immer wieder erschreckend, mit welchem Leichtsinn gelegentlich > bei wesentlichen Elementen des Tragsystems oder auch des baulichen > Brandschutzes agiert wird - mögen die Sicherheitsbeiwerte groß genug sein!
Eure Hinweise auf bauliche Mängel und Überwachungsmängel, denen Ihr im Laufe Eurer Berufspraxis begegnet seid, sind ein Anlass für meine nächste Fragen:
Welche Methodik wendet Ihr an, um Euch bei Bestandsumbauten über Tragfähigkeits- und Gebrauchstauglichkeitsreserven zu vergewissern? Wieviel Aufwand muss man betreiben, um juristisch auf der sicheren Seite zu liegen?
Als Architekt darf ich diese Verantwortung ja an den Tragwerksplaner weitergeben, wenn auch gelegentlich nur im wirtschaftlichen / haftungsrechtlichen Sinne (als heute so geliebter Generalplaner).
Erster Schritt ist der Versuch, die "historische" Genehmigungsstatik und die zugehörigen Ausführungspläne zu bekommen und nachzuvollziehen. Schon das führt insbesondere bei Objekten aus den Vierziger- und Fünfziger-Jahren meist zu gehörigem Frust.
Zweiter Schritt ist in jedem Falle eine gründliche örtliche Prüfung der äußeren Bauteilstärken. Hier findet das Staunen dann seine Fortsetzung.
Als dritter Schritt ließ sich bei meinen bisherigen Objekten das Innenleben der bBauteile immer an Abbruchstellen nach dem Stemmen oder Bohren stichprobenhaft prüfen. Spätestens jetzt wurde eine Umplanung erforderlich.
Das sind jetzt rein empirische Beschreibungen, die aber nicht so weit von den im juristischen Sinne "notwendigen" Schritten entfernt sein dürften.
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