Modellflug-Versicherung

Hi,

da mir meine Haftpflichtversicherung mitgeteilt hat, dass im normalen Vertrag nur Segelflugmodelle ohne Motor mitversichert sind, muss ich mich wohl nach einer zusätzlichen Versicherung umsehen.

Für eine Pflichtversicherung wirft mir Google ein sehr überschaubares Angebot aus. Erstaunlich, dass selbst große Konzerne wie z.B. Allianz auf das Stichwort Modellflug so gar kein Angebot auf ihrer Webseite haben. Ich habe nur zwei Versicherungen gefunden:

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und

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Um das Modell außerhalb eines Vereinsgeländes zu starten, beträgt der Versicherungsbeitrag 40 (DMO) bzw. 56 (DMFV) Euro.

Wesentliche Unterschiede sind mir nicht aufgefallen.

Habe ich irgendwelche Fallstricke übersehen? Was empfiehlt Ihr als Versicherung?

mfg Matthias

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Matthias Taube
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Doch gibt es auch bei denen, hab mal nachgefragt.

mfG

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Manfred D.

Hallo Matthias,

N=F6, nur eine.

Das sind SIW beides Reseller des Gerling-Konzerns.

Beim DMFV wirst Du Mitglied und kannst z.B. bei Rechtsproblemen=20 nachfragen, Stichwort "L=E4rm am Modellflugplatz" oder "Darf der dortige =

Hausbewohner mich verscheuchen?"

Beim DMO wei=DF ich nur um dessen Existenz.

Der DAeC bietet inzwischen als dritter im Bunde sowas an.

Ich hatte noch keinen Versicherungsfall. Und meine fr=FChere Allianz=20 Hausratsversicherung wurde uns irgendwann mal als soo schmackhaft in=20 neuer Version hingestellt, da=DF ich den "unmotorisierten Modellflg bis=20

5kg" bei drangegeben hatte.

HTH Patrick

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Patrick Kuban

Patrick Kuban schrieb:

Vergiß nicht den IVMEV ;) Die setzen sich besonders für die Wildflieger ein und es gibt ein sehr laienhaftes Magazin. Ist auch Gerling.

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Früher waren sie mal die günstigsten, nun sind sie mit 60EUR wohl die teuersten, oder? Naja, ich wollte es der Vollständigkeit halber mal erwähnen.

Ich hatte einen einzigen Versicherungsfall bisher, da war ich ziemlich unachtsam mit meinem Heli gestartet einem anderen Piloten direkt in die Flugbahn. Haben sie anstandslos bezahlt.

- Oliver

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Oliver Varoß

Ich bin diesen Sommer auch nach ausgiebiger Recherche dem DMO beigetreten. Die Frage ist, ob man als Wildflieger damit nicht nur sein Gewissen beruhigt. Denn man muss immer die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die meisten davon lassen sich leicht einhalten. Was aber ist mit der Zustimmung des Eigent=FCmers des "Fluggel=E4ndes"? Holt man sich tats=E4chlich immer die Zustimmung des Bauern auf freiem Feld oder der Wiese ein? Was ist mit anderen Freifl=E4chen wie leeren Parkpl=E4tzen, die sich zum "Helischweben lernen" wunderbar eignen? Ich bin mir nicht sicher, was die Versicherung im Schadenfall dann noch wert ist. Ich hoffe das - insbesondere bei Personensch=E4den - nie herausfinden zu m=FCssen.

Gru=DF

Torsten

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Torsten Vogt

Torsten Vogt schrieb:

Ist nicht relevant für die Versicherung. Wobei ich Dir recht gebe, bei einem "richtig großen" Schaden wird es spannend.

- Oliver

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Oliver Varoß

Torsten Vogt tastete:

Ich habe mich nach längerer Überlegung und Abwägung aller Pros und Kontras dazu entschlossen, weiterhin wild, unversichert und illegal zu fliegen. Soviel Risiko muß sein.

Augenblick mal, es klingelt gerade an der Tür...

Frank, ;-}}

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Frank Grob

Hallo Torsten,

"Meine" Bauern von "meinen" Wiesen wissen, wer ich bin, wo ich wohne und =

wie sie mir notfalls am besten eine aufs Maul hauen k=F6nnten ;-)

=D6ffentliche Parkpl=E4tze sind =F6ffentlich. Solange das Starten und Lan= den=20 auf der Stra=DFe nicht explizit verboten ist ("gef=E4hrlicher Eingriff in= =20 den Stra=DFenverkehr"), ist es erlaubt. An der Bundesstra=DFe wirst Du=20 nat=FCrlich ganz schnell jemanden am Hals haben, aber beim Zufahrtsweg zu= r=20 Kl=E4ranlage am Wochenende wohl weniger.

Europaseidank wird dem fr=FCher nur vor der Wahl m=FCndigen B=FCrger wied= er=20 mehr M=FCndigkeit zugetraut. Wenn Du also beim E-Werk um die abf=FChrende= n=20 Leitungen herumgurkst, wird Dir diese M=FCndigkeit wohl aberkannt. Aber=20 wenn Du auf dem Festplatz drau=DFen vor dem Tore herumschwebst und Dich=20 dabei an dessen anderem Ende aufh=E4ltst, als dort, wo das eine von=20 gestern noch stehende Auto ist, ist Dein Bem=FChen darum wohl erkennbar.

BTW: eine Haftpflichtversicherung mu=DF bei Personensch=E4den /immer/ ers= ma=20 in Vorleistung treten. Was sie dann bei Dir zur=FCckzuholen versucht, ist= =20 evtl. Sache Deines RAs.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hallo Frank,

Wie fliegt man "illegal"? ;-) Modell meine ich nat=FCrlich.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hi, bin beim DMFV mit Zusatz 2 versichert... kann bis jetzt noch über keine Erfahrungen im Schadensfall berichten (muss ja auch nicht sein...). Man bekommt alle paar Monate das Vereinsmagazin welches ganz nett gemacht ist (allerdings gefühlte 90% Werbung) und so ein Plastik-Versicherungskärtchen.

Ansonsten wurde ja zum Thema Wildfliegen schon alles gesagt, genaugenommen müsstest Du Dich noch informieren, ob der Luftraum an der entsprechenden Stelle überhaupt freigegeben oder "kontrolliert" ist. Bei Letzterem müsstest Du Dir eigentlich die Freigabe der DFS für den Aufstieg einholen bzw. eine dauerhafte Aufstiegserlaubnis beantragen (haben schon Leute erfolgreich gemacht!).

In der Praxis wird das oft vernachlässigt und mir ist auch kein Fall bekannt wo das in Zusammenhang mit einem Versicherungsfall relevant war (lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren).

Ansonsten ist Versicherung eigentlich "Pflicht".

Ciao... Markus

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Markus Marquardt

Bzgl. Sachsch=E4den ist das Risiko eventuell kalkulierbar (zum Gl=FCck werden Hunde rechtlich wie Sachen behandelt - auch bei illegal ;-) Freilaufenden. Ich habe letztens erlebt, wie einer versuchte den stehenden Heli mit laufendem Rotor zu beschn=FCffeln. Angeblich haben Hunde die Intelligenz eines zweij=E4hrigen Kindes. Da der Hund die Gefahr rechtzeitig erkannt hat, w=FCrde ich zumindest diesem Hund eine h=F6here Intelligenz unterstellen ;-)).

Bei Personenschaden ist aber recht schnell Schluss mit lustig und die finanzielle Belastbarkeit von Nicht- million=E4ren schnell erreicht. Ich bin deshalb nicht ungl=FCcklich dar=FCber, dass die Aussagen in diesem Thread der Versicherung doch mehr Verpflichtung im Schadensfall zuordnen, als ich bef=FCrchtet habe.

Torsten

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Torsten Vogt

Hallo Patrick,

Patrick Kuban schrieb:

Meine beiden von bösen Verbrennerfliegern gekillten Hotliner hat die Versicherung des DMFV jedenfalls ohne Umstände erstattet.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Patrick,

Patrick Kuban schrieb:

unversichert eben. Schrieb er doch.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Markus Marquardt schrieb:

Hier im Berliner Umland gilt grob gesagt, dass alles innerhalb des Autobahnrings kontrolliert ist. Da ich außerhalb und fernab von allen Feldflugplätzen fliege spielt dass keine Rolle.

Da der kontrollierte Luftraum oberhalb von 30 (?) m anfängt, dürfte das als Unfallursache auch nur selten eine Rolle spielen.

mfg Matthias

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Matthias Taube

Matthias Taube schrieb:

Das stimmt so nicht, Luftraum D (Kontrollzone CTR) sowie F während IFR-Betrieb ist bis zum Boden kontrollierter Luftraum. Alles andere ist bis 2500ft unkontrolliert, außer um Flugplätze mit OFR-Betrieb herum, bei denen die Untergrenze von Luftraum E (und damit die Obergrenze des unkontrollierten Luftraumes G) abgesenkt wird (auf 1700 oder 1000ft).

Bernd

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Bernd Laengerich

Matthias Taube schrieb:

Das ist der Trachtengruppe Grün-Weiss erst mal schnuppe, ob was passiert ist oder nicht, du latzt trotzdem einige Scheine, falls Du in unpassendem Luftraum zugange bist. Um rechtliche Sicherheit zu erlangen wäre es nicht unklug, mal zum nächsten Privatflugplatz zu tigern und Dir die Höhenstaffelung Deiner Wildflugplätze erklären zu lassen.

Was die Versicherung angeht - Unfälle passieren so schnell und herb auch unter Profis; wir haben's dieses Jahr sogar während des drmm- Meetings erlebt, was keiner für möglich gehalten hätte.

Die paar Ocken Beitrag tun keinem weh, wohl aber hauptsächlich dem Geschädigten, wenn der Verursacher keine Versicherung abgeschlossen hatte. Mehr als das Hemd kann man dem nicht ausziehen, was ne Heil- behandlung aber nicht bezahlt. Sich zu versichern ist also Ehrensache und ein Gentleman ist, wer die höchste Versicherungsstufe beantragt.

Generell sind alle Flugversicherungen aus dem Deutschen Luftfahrtpool abgeleitet. Zu prüfen ist, ob das Fliegen ausserhalb Vereinsgeländen versichert ist, und, wenn man in der Halle fliegt, ob auch das Fliegen in umbauten Lufträumen abgedeckt wird.

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Hi Paddy! ;-)

Patrick Kuban schrieb:

Nicht inzwischen, sondern wimre schon immer. Hein Deutsch wollte halt nen eigenen Verein zur Versicherung haben, daher gips den DMFV, dem ich im übrigen ärgstens misstraue und deswegen im LVB des DAeC bin.

cu/2,

Rüdiger

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Ruediger Zoll

Bernd Laengerich schrieb:

Danke für die Erläuterung. Aber ich hatte die 30 m mal gehört - es gibt doch auch eine Mindestflughöhe für die "grossen" (ausser Start und Landung).

Die 30m Seillänge für Fesselballon bzw. 100 m Seillänge für Drachen (§16 (1) 2. bzw. 4. LuftVO) müssen doch auch irgendwo her kommen.

mfg Matthias

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Matthias Taube

Matthias Taube schrieb:

Von irgendwoher werden die 30m gerne mal kolportiert zur Unterscheidung zwischen Spielzeug und Luftfahrzeug. Aber demnach ist die Papierschwalbe aus dem Hochhaus geworfen bereits ein Luftfahrzeug.

Vom Herausgeber der VO? Der hätte da natürlich auch 100/37ft und ne

1,602x10^23 Angström reinschreiben können.

Bernd

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Bernd Laengerich

Hallo Bernd,

Bernd Laengerich schrieb:

Die 30 Meter dürften wohl eher die 30 Meter sein, nach denen das LuftVG auch "andere für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte" als Luftfahrzeuge einstuft. Die zu klärende Frage wäre also, ob eine Papierschwalbe ein Gerät ist und ob sie dort oben "betrieben" wird oder eben einfach nur langsamer runterfällt. Ist sie ein Gerät, das dort betrieben wird, muß sie auch versichert werden. Dürfte dann aber recht preiswert sein.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

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