Nur so am Rande, die Versicherung für Modellflieger wurde der EU angepasst. Jetzt ist es egal welches Modell bis 25 kg ich fliege. Es ist auch egal wo ich fliege :-)
Vorher war es nur bis 5kg und ohne Motor, wer mehr wollte durfte nur auf Modellflugplätzen fliegen.
Aber das hat doch nichts mit der Versicherung zu tun, oder? Die Versicherung kann wohl kaum rechtswidriges Verhalten versichern? Oder wie war das gemeint?
Die Versicherung muss immer in Schadensfall zahlen. Ist aber der Schaden ursaechlich auf das rechtswiedrige Verhalten zurueckzufuehren wird sich die Versicherung ihre Ausgaben beim Versicherten zurueckholen.
Habe ich z.B "vergessen" den Grundstueckseigentumer um Erlaubnis zufragen waere das nicht ursaechlich fuer einen Schadensfall infolge eines Absturzes obwohl mein Verhalten rechtswiedrig war.
Im Allgemeinen denke ich schon. Soweit ich weiß mun man schon ziemlich grob Mist nauem damit sie nicht zahlt. Andererseits kann es kein Fehler sein, sich so korrekt wie möglich zu verhalten. Mir ist wichtiger das nichts passiert als das die Versicherung dauernd brav zahlt ;)
Harhar, besonders gelungen sind die Spielregeln für private Haftpflichtversicherungen bei Beteiligung von Kindern. Inzwischen sind die fast überall wohl entschärft worden, aber vor einiger Zeit war es so, daß man seine Aufsichtspflicht verletzen muste, damit die zahlt. Ziemlich regelmäßig waren da Streitfälle, wo angegeben wurde, die Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben aber trotzdem ein Schaden eintrat. Die Versicherungen stehen dann auf dem Standpunkt, daß man dann ja nicht dafür einstehen müssen, weil ja eigentlich gar nichts hätte passieren können. Bei den Nachbarn eines Freund haben die Kinder mal eine alte Standuhr umgekippt (man kann sich ja prima hinter der Uhr verstecken). Fast die gleiche Meute hat auch das ziemlich neue Auto eines Freundes mit Sand "gewaschen"...
Ohh, meine Haft hatte bisher nur bis 5kg und ohne Motor Versichert. Ich hatte es auch nur erwähnt weil es hier viele Versicherungsfragen gab wo die meisten dann nur bis 5kg versichert waren.
Es gab Ausnahmen, die ich aber bis heute nicht verstanden habe. Zb. wenn die Rc-Steuerung nicht angemeldet war, hätte der DMVF-Versicherungsträger trotzdem bezahlt.
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