Versicherung

Hallo Bernd,

Bernd Laengerich schrieb:

Wie sollen die die denn entschärfen, wenn es doch gar nicht an den Bedingungen liegt? Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn der Versicherungsnehmer für einen Schaden haftet. Für einen Schaden, den ein Kind anrichtet, ohne daß er die Aufsichtspflicht verletzt hätte, haftet er nicht, was also sollte seine Versicherung zahlen?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck
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Und bei welcher Versicherung bist du? Die meisten "normalen" Versicherungen haben naemlich Modellflieger laengst komplett gestrichen, oder die neuen Anforderungen einfach ignoriert. Ihr Problem ist es ja nicht, wenn deine Versicherung der LuftVG nicht genuegt. Es ist deine Ordnungswidrigkeit, nicht ihre...

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Peter Stegemann

Deiner Logik kann ich nicht ganz folgen. Das Kind darf also alles tun, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, und keiner haftet dafür?

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Rolf Magnus

Am Sun, 16 Apr 2006 12:06:22 +0200 schrieb Rolf Magnus:

Bis 7 Jahre ja. Schau mal in die AGB deiner Haftpflicht. Es gibt Vers, die versichern bis 2500,-¤ kulanterweise die Krümelmonster gegen Aufpreis, um den Nachbarschaftsfrieden zu gewährleisten ;-)

Ciao Olav

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Olav Kröger

Martin Schoenbeck schrieb:

Ob man gesetzlich haftbar gemacht werden kann ist meist zweitrangig, höher im Sinne des sozialen Friedens ist oft die moralische Haftung. Und da gab/gibt es eine Lücke zwischen Anspruchsdenken der Versicherungsnehmer und Versicherungspolicen. Viele Versicherungen haben deshalb ihre Policen dahingehend überarbeitet, daß Schäden, die auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht verursacht werden, gedeckt sind, zumindest zu einem Teil. So haben alle was davon, natürlich machen die Versicherungen das nicht kostenlos. Aber lauter unzufriedene Kunden sind auch nicht das, was sich Versicherungen wünschen

Bernd

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Bernd Laengerich

Rolf Magnus schrieb:

So ist es. Was natürlich auch nur dazu führt, daß im Falle eines Schadensereignisses die Aufsichtspflicht eben doch verletzt wurde, damit die Versicherung zahlt. Letztlich ist das eine Situation, bei der keiner gewinnen kann.

Bernd

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Bernd Laengerich

Über sowas hätte (oder womöglich sogar hat?) sich mein Vater wohl damals auch gefreut, als ich rausgefunden hab, wozu Autos eine Handbremse haben.
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Rolf Magnus

Hallo Rolf,

Rolf Magnus schrieb:

Das ist nicht meine Logik, sondern die des Gesetzgebers.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Rolf,

Ja.

Ich/das Auto war versichert über die ACE-Mitgliedschaft meines Weibis: die hätten einen Leihwagen zur Verfügung gestellt, in dem ein Mensch mit dem Urlaubsgepäck einer Woche hätte in einem Tag heimfahren können. Daß das Unfallauto ein bis unters Dach vollgepackter Fiat Scudo mit drei Personen war, interessierte die nicht. OK, eine weniger, ich lag ja im KKHS. Am nächsten Tag wieder bis acht Uhr abzugeben, also Auto klarmachen, Auto abholen, Auto volladen, die Strecke Göttingen-Allgäu fahren, Auto leermachen, zurückfahren, Rest einladen, runterfahren, Rest ausladen, ... Die Behandlung am Telephon war wohl /sehr/ ausfallend, völlig unangebracht für die Situation meiner Frau.

HDI-Schutzbrief: die haben nach penetrantem (!) Nachhaken ein Auto (auch Kleinwagen) wenigstens für einige Tage rausgerückt. Der Wagen hatte aber keine Winterreifen, in GÖ gibt's keinen Schnee. Wohl zu der Zeit aber im Allgäu. Merke: der Unfall passierte in der Dunkelheit auf regenglatter Straße, Rosi hat heute noch massive Probleme mit dieser Situation.

Letztlich kam das Geld für die Rückholung des Gepäcks (inklusive der einige Stunden zuvor erst erstandenen Honda Chaly, die dann genauso wie ich aussah) von der Zusatzversicherung des LVM, die ich für ein Butterbrot zufällig mit abgeschlossen hatte, vor der ich (und mein Weibi) aber gar nix mehr wußte. Hat der Vertreter selbst drauf aufmerksam gemacht, daß er sonst auch ...

Es geht noch weiter: die Rentenversicherung wäre für meine Reha zuständig gewesen, hat's aber abgelehnt mit der Begründung, daß es ja eh nichts bringen würde. Die Krankenversicherung hat's vorgestreckt und später mit einer Klage vorm Sozialgericht wieder von der RV eingetrieben.

Ihr könnt Euch jetzt denken, wo ich daraufhin meine Fahrzeuge versicherungstechnisch hingeschoben habe? ;->

Und auch beruflich kenn' ich es zur Genüge, daß Versicherungen wider Ihren Zweck bzw. Auftrag handeln. Aber es liegt nicht an mir, /ich/ darf nicht dagegen Klage erheben.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hier kommt immer Winterthur-Werbung "Im Schadensfall muessen sie sich um nichts kuemmern, wir sorgen fuer alles."

Real sah' das dann so aus: Wir standen nachts in Basel auf der Strasse und die Dame von der Winterthur meinte: "Der andere ist ihnen hinten drauf gefahren? Dann geht uns das nichts an, schoenen Abend noch." Die gegnerische Versicherung meinte auch es sei unser Problem, wie wir wieder nach Zuerich kaemen. Der ADAC hat sich nach

3 Anrufen dann doch dazu bewegen lassen, die Zusage fuer einen Leihwagen zu geben - den wir uns selbst organisiert haben. So wie den Abschleppwagen... sonst stuende unser Auto wohl heute noch da an der Kreuzung.
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Peter Stegemann

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