haftpflicht versicherung

hallo

vor einiger zeit habe ich in einer modell gelesen das das gesetz geändert wure so das die 5 kg klausel wegefallen ist.

weis jemand wie das jetzt damit ausit und was das konkret für den durchschnitt hobbyflieger heist??

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hans
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moin, Hans,

hans schrieb:

Die Änderung bedeutet, daß Du künftig (eigentlich jetzt schon) eine Modellhaftpflichtversicherung auch für Modelle unter 5kg benötigst.

Gruß Hajo

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Hajo Giegerich

... und jetzt muss ich auch mal dumm fragen - was heisst "benoetigst" jetzt in diesem Zusammenhang? Aufstiegserlaubnis nur mit Versicherung?

(Ich hab' eine, schon seit Jahren, aber irgendwie verwirrt mich diese Gesetzaenderung)

gert

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Gert Doering

Hallo Gert "Gert Doering" schrieb

"benoetigst"

Versicherung?

diese

Was hast schon seit Jahren eine Versicherung oder Aufstiegserlaubniss ? :-) Der Unterschied ist doch wohl folgendes. Haftbar warst du schon immer egal wie viel der Vogel nun wog. Von nun an bist du Verpflichtet eine Versicherung abzuschließen. Mit anderen Worten keine Versicherung keine Inbetriebnahme des Modells

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Am Sat, 15 Apr 2006 13:48:18 +0200 schrieb Friedhelm Hinrichs:

Wie jetzt? Keine Inbetriebnahme oder nicht fliegen? Entweder oder, oder alles beide?

Ciao Olav

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Olav Kröger

Hallo Olav "Olav Kröger" schrieb

Na ja mag sicherlich eine Sache der Auslegung sein. Aber auch am Boden bist du Haftbar. Wenn dir zum Beispiel der Prop wegfliegt und dabei Schaden anrichtet.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Am Sat, 15 Apr 2006 18:37:05 +0200 schrieb Friedhelm Hinrichs:

So betrachtet... macht Sinn ;-)

Ciao Olav

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Olav Kröger

Gert Doering schrieb:

m.E. ist die Aufstiegserlaubnis wieder ein anderes Thema und nur über den Geldbeutel miteinander verknotet. Ich vermute (hab aber keinen ech- ten Schimmer, ob das stimmt) dass das ähnlich wie beim Auto fahren ge- handhabt wird.

Will heißen: Bisher gab es Modelle und Aufstiegsort, wo Du weder noch benötigt hast. Aufstiegsorte und Modelle, für die Du an besagten Auf- stiegsorten keine Aufstiegserlaufbnis benötigst, gibt es IMHO weiterhin. Daran hat auch die Nivellierung der LuftVO nichts geändert. Neu ist, daß Du auch dort künftig eine separate Modellflughaftpflicht benötigst.

Gruß Hajo

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Hajo Giegerich

Das bin ich als Betreiber *sowieso*.

Insofern sehe ich die wesentliche Aenderung noch nicht - jetzt bin ich haftbar (wie vorher auch schon), und zahle zusaetzlich ein Bussgeld, weil ich haette versichert sein muessen?

gert

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Gert Doering

Die Antwort ist dreht sich im Kreis - die Frage war "was bedeutet 'benoetigt' jetzt konkret?" Was ist, wenn ich keine habe?

Das mit "neu ist, dass Du ... benoetigst" zu beantworten ist, aeh, ein Ringschluss :-)

gert

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Gert Doering

Hallo Gert "Gert Doering" schrieb

Der Unterschied ist das du früher bis 5 kg keine Haftpflicht brauchtest Und heute Diese halt Vorschrift ist.

Gruß Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Gert Doering schrieb:

Ich hab keinen Plan, ob und wenn ja in welcher Höhe es strafbewehrt ist, wenn Du keine hast. Mehr als ne Ordnungswidrigkeit dürfte es nicht sein. Was passiert, wenn Du keine hast und Schaden verursachst, war (Dir) vorher schon klar, gelle? :)

Gruß Hajo

P.S.: IMHO war es früher so, daß Du für gewisse Modelle eben keine (auch nicht private) Haftpflichtversicherung zu haben brauchtest. Das also ist dann jetzt "neu" ... immer noch im Kreis?

P.P.S.: Provokative Frage zurück: Muss ich jetzt wg. dem Wurfgleiter "Felix" meines gleichnamigen Sohnes ne Versicherung abschließen ... und ihn somit fürs DRMM als Piloten melden, damit er da wurfgleiten darf?

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Hajo Giegerich

Haarrgh. Jetzt hoert doch mal auf, Euch zu wiederholen (*DAS* WEISS ICH SCHON!!!) und beantwortet meine Frage: "und was ist die Konsequenz, wenn ich keine Haftpflicht-Versicherung haette?"

Wenn Ihr die Frage nicht beantworten wollt/koennt, dann braucht Ihr auch nicht zu antworten.

gert

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Gert Doering

Das ist vorher wie nachher unveraendert - keine Versicherung aber Schaden: tief in die eigene Tasche langen...

Deshalb ja meine Ratlosigkeit ob der neuen Vorschrift.

[..]

Naja, gut, ich "musste keine Haftpflichtversicherung haben" - aber haften musste ich trotzdem auch fuer diese Modelle - insofern wars in meinem Sinn, eine Versicherung zu haben, also "so what"?

Wenn das ein Flugmodell im Sinne des Gesetzgebers ist... :-)

gert

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Gert Doering

Gert Doering schrieb:

Vielleicht kommt ja doch noch ein Bußgeld dazu, wenn Dich einer anschwärzt ;-)

Ich fürchte, das ist die Definition, die noch weniger klar ist als die Frage nach der Konsequenz, wenn Du keine Versicherung hast

Naja, unsere Gerichte haben eh zu wenig und zu wenig wichtiges zu tun.

Gruß Hajo

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Hajo Giegerich

Hallo Gert,

Gert Doering schrieb:

Die Konsequenz ist, daß Du ein Bußgeld ggf. auch zahlen mußt, _ohne_ daß etwas passiert. Mit dem Hintergedanken, daß Du das vermeiden möchtest und deshalb auch dann eine Versicherung abschließt, wenn Du eigentlich glaubst, mit Deinem Flieger könne ohnehin nichts Schlimmes passieren. Die möglichen Schäden sind einfach zu groß, um das ins Belieben des Betreibers zu stellen, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

und dass das Busgeld beim 1x nur so teuer wie ein Jahr Versicherung ist und im Wiederholungsfall locker ein 4 stelliger Betrag sein kann.

Gruss Sven

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Sven Stöcker

die Trennung zwischen (wurf) Spielzeug liegt in

"Bauartbeding eine Hoehe von xx Metern erreichen... "

frei nach Errinnerung! Warens wohl 30m? Drum sind Papierschwalben und Balsagleiter keine Flugzeuge sondern Spielzeuge und fallen nicht unter die Versicherungspflicht und sind auch nicht bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen.

Gruss Sven

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Sven Stöcker

Hajo Giegerich schrieb:

Der Rahmen geht bis 500000 Euro. Das muss aber auch für den Wiederholungsfahll bei einem A 380 (nein, kein Modell) reichen.

Claus

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Claus Färber

Das ist falsch, diese Trennung gibt es nicht. Bitte lest doch erstmal das Gesetz nach. Hier wird wieder wild rumspekuliert, aber keiner will die paar Seiten Fakten recherchieren. Das Zeug gibt es alles online im Netz und gehoert eigentlich zu den Hausaufgaben eines Modellfliegers.

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Peter Stegemann

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