haftpflicht versicherung

Frank Steinmetz schrieb:

Was sind eigentlich so die erreichbaren Höhen mit Fußbällen? Brauche ich demnächst zum Betrieb eines Fußballs evtl. eine Modellhaftpflichtver- sicherung? Weil ... ein Ball fliegt ja ... wenn auch nicht unbegrenzt weit.

Gruß Hajo

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Hajo Giegerich
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Ich finde immer noch keine verlässliche Quelle für diese Information. Und halte sie deshalb für fragwürdig. Nicht zuletzt, wo jetzt sogar Discounter (penny) Jedemanndüsenflieger im Programm hat. Die *bisherige* Regel, der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsantrieb und Modellen über 5Kg. müssen explizit versichert sein, ging immerhin mit der Einschränkung umher, das die Versicherung nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen Gültigkeit hatte. Für unter 5Kg Flieger bedeutete dies eine Grauzone, die nicht kalkulierbar war. Führt der Kontrollverlust über sein Flugzeug dazu, das selbiges gegen die Windschutzscheibe eines LKWs schlug (ohne Schaden anzurichten), aber der Fahrer daraufhin vor Schreck das Lenkrad rumreißt, ebenfalls die Kontrolle verliert und erhebliche Sach wenn nicht gar Personenschäden entsteht, so war die Rechtslage bezüglich der Haftung nicht klar zu beantworten, ?sah aber sicherlich nicht gut für den Modellflieger aus.

Man flog jenseits der Modellflugplätze tunlichst in der Lohei, mit geringem Risiko für Schäden an Mann und Maus.

So denn jetzt auch die Spaßfliegerkategorie einer Versicherung unterliegt, glaube ich kaum, das damit nicht auch Nutzungseinschränkungen verbunden sind. D.h. der Aufstieg in der Pampa an der Lieblingswiese under in den Alpen am Lieblingshang ist mangels Versicherungsschutz nicht zulässig.

Aber ohne Quelle ist jede Diskussion reine Spekulation.

Gruß, Ralf.

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Ralf Henning

Hallo Ralf,

Ralf Henning schrieb:

Für _welche_ Information findest Du keine verlässliche Quelle?

Das ist natürlich ein Argument.

Hää? Wer hat Dir das erzählt?

Nicht wirklich.

Die war sogar sehr klar zu beantworten, weshalb man immer schon gut daran tat, die wenigen Euro für die höchste Versicherungssumme aufzubringen.

Das hat ja nun mit der Versicherung weniger zu tun.

Was hat das eine denn bitteschön mit dem anderen zu tun?

Dann schließ doch einfach eine Versicherung ab.

Stimmt. Aber über

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solltest Du die nötigen Quellen selbst finden können.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Für die neuen Gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kleinflieger und aller daraus entstehenden Fragen...?

So steht es im Kleingedruckten eben solcher Versicherungen. zumindest der, die ich infolge eben dieser Einschränkung nicht abgeschlossen habe. Ist auch angesichts des Risikos bzgl Schäden durch größere Flugmodelle mehr als plausibel.

Wenn sie aber doch nicht überall gilt.....

Indirekt. Wenn die Versicherung die Haftung schon an meinen Lieblingsflugorten ausschließt, dann wähle ich die doch so, das sie nicht an einen frequentierten Rad / Fußweg grenzen.

Das ist doch wirklich klar: Jede Versicherung kalkuliert das Risiko und schränkt unkalkulierbare Risiken ein. Keine (der bisherigen) Versicherung würde Schäden mit Flugmodellen > 5Kg abdecken, die sich ergeben weil jemand unbedingt auf dem leeren Marktplatz seinen Heli vorführen muß, es dummerweise aber doch zu Schäden / Verletzten kommt.

Und sei es über eine Fahrlässigkeitsklausel.

Nochmal: Nach meinem Verständnis schränkt der Versicherungszwang für Kleinmodelle ganz sicher bei der Auswahl des Flugfeldes ein, wenn man denn nicht den Versicherungsschutz verlieren will. Ganz sicher gilt nicht: Versichere Dein Klein Modell und flieg wo Du willst.

Gerade die Versicherungspolice des DMFV weist (zumindest vor 2 Jahren) für den Versicherung die Einschränkung der freien Wahl des Flugortes aus. Und, dieser Artikel bezieht sich ja auch nur auf eine andere, nicht angegebene Quelle. Unklar ist die Frage, was als Spielzeug gilt und was nicht. Und eben diese Quelle habe ich nicht gefunden. Was genau ist wo erlaubt und was definitiv verboten. Es fehlt halt das Kleingedruckte. DMFV möchte ganz sicher ja auch Versicherungen verkaufen.

So vertreiben z.B. NICCO im Spielwarenladen KleinstHelis (mit eingeschränkter Steuerung, aber ´das ist ja egal) die in der Größe einem Picolo oder einer kleinen Dragonfly entsprechen. Was ist Spielzeug, was muß versichert werden? Ist die kleine 60 cm Elektrocessna von Jamara zu versichern, oder nicht? Im schlimmsten Fall kann die auch ein Augenlicht kosten. Deutlich wird es z.B. bei meinem Eco8. Ganz sicher unter 5Kg mit Rotordrehzahlen von 1100 Umin, bin ich sicher, das mögliche Verletzungen spezell für kleinere Kinder tötlich ausgehen können.

-> Auch hier bin ich überzeugt, das die Versicherung für Kleinmodelle ganz sicher Nutzungseinschränkungen vorsieht, deren Verletzung zum Haftungsausschluss führt.

Mein Versicherungsfritze ist jedenfalls gerade spontan nicht in der Lage, die Frage nach der Deckung von Kleinfleigereischäden meiner Haftpflicht zu beantworten. Muß erst nachschlagen....

Schön wäre, wenn dieser Thread zu der ein oder anderen diesbezüglichen Versicherung führt und vielleicht noch ein, zwei Rahmenbedingungen (Haftungseinschränkungen / Haftungsausschluss) erläutert, die stehen dummerweise nur im Kleingedruckten und werden von Versicherungsgebern, sorry, aber so auch dem DMFV, gerne verschwiegen.

Gruß Ralf

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Ralf Henning

Das wirft ein völlig neues Licht auf den nötigen Versicherungsschutrz beim nächsten Kinderballoon Weitflugwettbewerb.... Und, vieles , das sich unter

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finden läßt, benötigt einen Versicherungsschutz...

Gruß Ralf

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Ralf Henning

Problem Nummer 1 ist, dass staendig wieder Leute auftauchen, denen es zu muehsam ist das im LuftVG selbst nachzulesen, aber nicht zu muehsam ist in Postings zu behaupten es sei nur Luftfahrzeug wenn es _beide_ Kritierien _gleichzeitig_ erfuellt.

Problem Nummer 2 ist: Ist der Balsagleiter, der die 30m nicht kann, ein Luftfahrzeug? Er kann allenfalls noch als Flugmodell betrachtet werden - ist er eines?

Nicht umsonst kuemmert sich der DMFV bereits um eine Konkretisierung - und wenn selbst diese schlafkoepfigen Vereinsmeier sich aufgerafft haben, wird wohl was an der Definitionsfrage dran sein.

Btw, wir hatten die gleiche Diskussion bereits im November...

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Peter Stegemann

Habe ich, ich habe nichts anderes geschrieben als du. Nur gehe ich nicht einfach davon aus, dass Papierflieger und Balsagleiter keine Flugmodelle seien. Immerhin geht es hier um Recht, nicht um gesunden Menschenverstand (der sowieso nicht universell ist).

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Peter Stegemann

Hallo Ralf,

Ralf Henning schrieb:

Es ist nur die Ausnahmeregelung für Modellflugzeuge unter 5kg entfallen.

Das hätte ich dann auch nicht.

Kraftfahrzeuge sind Willens und in der Lage weit größere Schäden anzurichten. Versichern kann man die trotzdem.

Dann schließt man eine ab, die überall gilt.

Besser wäre, eine geeignete Versicherung zu wählen.

Für Versicherungen sind _solche_ Risiken ganz hervorragend kalkulierbar. Anders als für uns.

Meine schon.

Das müßte dann schon grobe Fahrlässigkeit sein. Dann nähmen sie bei mir Regreß. Aber der Geschädigte müßte nur unter meinem Leichtsinn und nicht auch noch unter meiner dann entstehenden Zahlungsunfähigkeit leiden.

Dann erweitere mal Dein Verständnis.

Flieg wo Du willst galt auch ohne Versicherungszwang nicht. Da, wo ich fliegen darf, bin ich jedenfalls mit meiner Versicherung auch versichert.

Nicht wirklich. Jedenfalls nicht, wenn Du die richtige Variante wählst. Auf jeden Fall solange Deine freie Wahl auf einen rechtlich zulässigen Ort fällt.

Das ist völlig egal. Wichtig ist die Frage, was als Luftfahrzeug gilt. Und das steht im Gesetz.

Auch das steht im Gesetz.

Der DMFV hat die Gesetze ja nicht gemacht, was soll der also klein drucken?

Ohne das Ding gesehen zu haben, hielte ich das erstmal für ein Luftfahrzeug.

Auch die hielte ich für ein Luftfahrzeug.

Der ist mit Sicherheit ein Luftfahrzeug. Aber IBKA.

Zum Haftungsausschluß ganz bestimmt nicht. Allenfalls tritt die Versicherung dann nicht mehr ein, haften wirst Du aber trotzdem. Im übrigen hör auf zu spekulieren und lies Dir einfach mal aktuelle Versicherungsbedingungen durch.

Deine normale Haftpflichtversicherung deckt die ziemlich sicher nicht.

Erzähl mal genauer: was verschweigt der DMFV bei seiner Versicherung. Weißt Du da mehr als ich?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Was moechtest du denn z.B. vom DMFV haben? Eine Tabelle, welche Handlungen er als grob fahrlaessig oder vorsaetzlich betrachtet?

Fuer den Gesetzgeber ist an der Neuregelung vor allem wichtig, _dass_ der Schaden von einer Versicherung bezahlt wird. Ob die Versicherung sich nachher das Geld vom Versicherten wiederholt, ist dem ziemlich schnuppe.

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Peter Stegemann

[...]

Hallo Martin, [...]

Vielleicht (und das ist die Frage, die ich nicht ohne verlässliche Quellen beantworten kann) gibt es ja durchaus noch Ausnahmeregelungen, die die Grenze zum Spielzeug erfassen. Um die Frage beantworten, ob ich den 70 cm Urlaubshorten (Minigewicht, kein Antrieb) aber sicher über 30m versichern muß oder nicht. Meine Erfahrung mit Versicherungen besagt, das diese Information eher nicht von der Versicherung zu erlangen ist. Sie hat schlicht kein Interresse daran gegebenfalls eine Versicherung weniger zu verkaufen.

Wo hast Du denn Deine 'Ich darf überall fliegen Versicherung? Was kostet sie? Ich kann mich bei der mir vom DMFV angebotenen Versicherung nicht daran entsinnen, ob sich die *Freifleigeroption* gegen Aufpreis zubuchen ließe.

Wenn es bezahlbare Versicherungen ohne grundlegende Einschränkung des Flugortes gibt, dann ist das auch für unter 5 Kg eine gute Sache. Schließe ich sofort ab. Wenn nicht, fliegen die meisten Jamara Nicco Spaßflieger mit der Gesetzesänderung widerechtlich, denn die allerwenigsten dieser Zielgruppe ist im Verein organisiert und/oder fliegt auf Modellflugplätzen..

Viele Grüße Ralf

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Ralf Henning

Die Haftungssummen wurden afaik noch angepasst. Weswegen Spezialversicherer wie DMFV & Co. nachgezogen haben, viele Kunden von Generalversicherern jetzt jedoch ungenuegende Haftungssummen drin haben.

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Peter Stegemann

Ich will garnichts vom DMFV. Die Versicherung, die ich seinerzeit dort hätte abschließen können, wies im Kleingedruckten Nutzungseinschränkungen auf, die sie für meine Zwecke völlig ungeeignet machten. Im Zweifelsfall hätte ich keinen Versicherungsschutz gehabt. Ich möchte ein klares Blid von der Rechtslage bekommen. Inclusive der möglichen Ausnahmen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, das jetzt alles was Flughöhen von 30 m erreicht, versichert werden muß. So wie die bisherige Regung der Versicherungsbefreiung für unter 5 Kg angesichts des Gefahrenpotentiials ungenügend war, erscheint mir die pauschale *jetzt aber alle* das andere Extrem.

Meine Betrachtung des Versicherungsverhalten im Schadenfall weicht von Deiner ab. Wenn die Rahmenbedingungen unter denen die Versicherungsleistung zugesichert wird, nicht eingehalten ist, wird die Versicherung nicht zahlen und sich das später vom Versicherungsnehmer zurückholen. Sie wird überhaupt nicht zahlen. Die Schadensansprüche und damit verbundenen Klagen richten sich gegen den Schädiger und nicht seine Versicherung.

So ist es z.B. auch bei einer Privaten Krankenversicherung. Hast Du bei Eintritt in die PKV ein Leiden verschleiert und es kommt ein paar Jaare später zu einer im Zusammenhang stehenden kostspieligen Behandlung (die Du vorher mit der PKV abstimmst) dann lehnt die PKV die Kostenübernahme ab, wenn ihre Recherchen ergeben, das bei Eintritt gemauschelt wurde. Ganz einfach. Wenns um Geld, insbesondere höhere Summen geht, ist keine Versicehrung mehr kulant.

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Ralf Henning

Da steht nirgends, wie es dorthin befördert wird. Wie ich schon woanders schrieb, könnt ich's ja von einem 40 m hohen Turm aus werfen. Dann ist es nach dem Wurf auch mehr als 30 Meter über Grund oder Wasser, oder etwa nicht? Klar mag das eine Spitzfindigkeit sein, aber das ist immerhin ein Gesetz, und die Bauart der Schwalbe verbietet den Betrieb in Höhen von über

30 Metern im Prinzip zunächst mal nicht. Einen Segler mit 5 Meter Spannweite kann ich auch unter normalen Bedingungen nicht 30 Meter hoch werfen, aber ich kann ihn z.B. dorthin schleppen. Ist er deshalb kein Luftfahrzeug?

Genau das ist ja mein Kritikpunkt. Eigentlich fällt da gar nix drunter, außer vielleicht die Dinger, die an der Leine hängen.

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Rolf Magnus

Die Versicherung, die ich beim DMFV abgeschlossen zahlt weltweit, egal wo ich fliege. Kannst du alles beim DMFV nachlesen.

Dann fang damit an, die Gesetze zu lesen. Selbst.

Ich kann mir auch viel nicht vorstellen, aber weder dein noch mein Vorstellungs- vermoegen hat in dieser Geschichte irgendeine Bedeutung.

Sie wird sich zurueckholen, was sie nicht bezahlt hat?

man Haftpflicht.

Haftpflicht != Krankenversicherung.

Die ganze Diskussion bringt ueberhaupt nichts, wenn du dich weiter weigerst die Gesetze einfach mal selbst zu lesen. Lesen. Lesen. Lesen. Selbst. Jetzt.

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Peter Stegemann

Hallo Ralf,

Ralf Henning schrieb:

Ich weiß von keiner Ausnahmeregelung.

Darauf möchte ich wetten.

Kann man ihr nicht verdenken. Korrekte Informationen wird man dennoch in der Regel erwarten können. Ein ordentlicher Versicherer hat kein Interesse daran, seine Kunden zu belügen. Das merken die nämlich.

Beim DMFV. Was die solo kostet, weiß ich aber nicht.

Das ging wohl schon immer.

Nichts wie hin.

Mag wohl sein. Übrigens hindert natürlich niemand die 'normalen' Haftpflichtversicherer daran, z.B. Modelle bis 200g ohne Motor (nur als Beispiel) mit aufzunehmen. Oder Versicherungen anzubieten, die eben keine

25kg mit Düse enthalten, dafür aber günstiger sind. Wenn es einen Markt dafür gibt, findet sich das.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hab grade mal mit DMFV telefoniert. Für den Einzelmenschen kommen wohl 42 Flocken Mitgliedschaft

+Zusatzfreiflieger ab 14 / 17 / 24 pro Jahr. Grundsätzlich gilt der Freiflieger überall, wenn die anderen geltenden Bestimmungen eingehalten sind. Fahrlässigkeit ist ein eigenes Thema, mit dem Heli über die Köpfe der Eisdielenbesucher zu fliegen und Blusen oder Röcke in Bewegung zu bringen, ist nicht verichert.

Sonst wirds schon schwammig. Das auf der Alm der Grundstückseigner schlecht nach einer Aufstiegserlaubnis zu fragen sei, vermochte die Dame am Telefon noch plausibel darzulegen, die Versicherung würde da keine Schwierigkeiten im Schadenfall machen. Was die auserkoreene Flugwiese von Bauer Hupert angeht, klingt das schon etwas relativer, 'in der Regel gibt es da auch keine Probleme'

Im Ausland sind naturlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes einzuhalten und grundsätzlich Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz ist an eine Mitgliedschaft gebunden und Personenbezogen. Die Gattin zahlt selber, Junior auch, nur ist bei Junior die Mitgliedschaft bei 12 Euro.

Tja, dann werde ich wohl mal Mitglied und lass mich versichern. ?? Vermutlich muß ich dann auch der Meldepflicht für diverse Fernlenkanlagen nachkommen.

Aber vielleicht kennt ja jemand ne Vericherungsgesellschaft, die ohne 3mal so Teure Mitgliedschaft verichert???

Mal sehen.

Gruß Ralf

Reply to
Ralf Henning

Hallo Ralf,

Ralf Henning schrieb:

Hää? Was für 'ne Meldepflicht?

Das siehst Du falsch. Der Mitgliedsbeitrag enthält ja bereits die Basisversicherung. Dennoch gibt es in der Tat Versicherungen, die ohne Mitgliedschaft im DMFV oder DAeC versichern. Sind aber eben nicht signifikant billiger. Und für die Zukunft des Modellflugs sind die Interessenvertretungen, so sehr man sich manchmal über sie ärgert, schon wichtig.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Ralf,

wollte mich in dieses Thema eigentlich nicht reinhängen, aber Du fragst nach der Quelle. Schau Dir mal die letzten Ausgaben von "Modell" durch. Dort las ich entsprechendes, wurde auch hier diskutiert, google mal nach meinem Namen und "Versicherungspflicht" (vielleicht hat das hier schon jemand geschrieben...). Da haben wir eigentlich alles besprochen. Ich wollte meine Haftpflicht bei der Allianz gerne erweitern, was dort nicht möglich ist. Zusatzversicherung (weltweit gültig außer USA) kostet

75 Euronen. Habe daraufhin beim DMFV einen Aufnahmeantrag mit Zusatzformular gemacht, dort läuft alles auf 60 Euro raus. Auch ich bin reiner Wiesenflieger. Ob der Discounter an der Ecke irgendwelchen Müll verhökert, der zumindest temporär fliegen kann oder nicht, ist wahrscheinlich unerheblich. Beschädigt man mit dem Flieger jemanden und die eigene Haftpflicht sagt hinterher, daß das nicht abgedeckt ist, so ist man voll persönlich haftbar. Darauf habe ich persönlich keine Lust. Ganz abgesehen von der Versicherungs-"Pflicht" - dazu aber dann in "Modell" mehr.

Gruß Flo

Reply to
Florian Steinborn

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