Ich wollte mir halt schon halbwegs sicher sein bevor ich irgendwas mit
Wie auch immer. Komische Gesetze muss man halt hinnehmen und eine Versicherung nimmt mir auch die Angst etwas, dass ein Akku vielleicht doch die ausgetrocknete Wiese in Brand steckt und meine Haftpflicht am Ende nichts davon wissen will.
befinden. Gerade bei einem so kleinen Modell nehme ich doch lieber die
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Versicherungsschutz nur, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Ich nutze die Versicherung auch vorwiegend als Wildflieger.
Ja, aber der Gesetzgeber hat hier eine Ausnahme verpennt. In der Schweiz gibt es ein Gewichtslimit, in Deutschland nicht. Wenn es kein Flugmodell ist, gibt es wenigstens eine Hoehenbeschraenkung - aber die Klausel gilt dann wohl nur fuer Papierflieger. :-/
Grund oder Wasser betrieben werden" kann, ist er ein Luftfahrzeug nach LuftVG:
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JNG000202301
Versicherung nimmt mir auch die Angst etwas, dass ein Akku vielleicht doch die ausgetrocknete Wiese in Brand steckt und meine Haftpflicht am Ende nichts davon wissen will.
Ich will gar nicht wissen, welche Gesetze ich nicht kenne, gegen die ich taeglich verstosse. Oder will ich das doch? Oft kann man sich ja auch gar nicht so sicher sein.
Aus der Polizeiverordnung der Nachbargemeinde:
Ob Kinder und Eltern das wissen, wenn sie - regelmaessig - mit einem ferngesteuerten Auto vor dem Haus spielen? Der Artikel wurde uebrigens eigentlich aufgenommen, um Modellflug in der Gemeinde zu verbieten. Wie gut, dass der aber ein Sport ist und daher Modellflugzeuge Sportgeraete sind.
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