"Bernd Hofmann" schrieb:
z.B., ja.
Seit wann ist "auf der Wiese Fliegen" nicht genehmigt? Oder gar Fahrlässig? Ich fliege nur "auf der Wiese". Und einen Haftpflichtschaden habe ich auch schon abgewickelt. Versicherung: IVM.
- Oliver
"Bernd Hofmann" schrieb:
z.B., ja.
Seit wann ist "auf der Wiese Fliegen" nicht genehmigt? Oder gar Fahrlässig? Ich fliege nur "auf der Wiese". Und einen Haftpflichtschaden habe ich auch schon abgewickelt. Versicherung: IVM.
- Oliver
Servus Bernd! ;-)
Bernd Hofmann schrieb:
Das ist ganz ähnlich zur Pkw-Versicherung, es wird also gezahlt und dann beim Verursacher wieder beigetrieben. Wobei es dafür Höchstwerte gibt, was wieder beigetrieben werden kann. Finanziell darf Dich die Versicherung dadurch nicht ruinieren.
Die fehlende Genehmigung ist ja nicht der Auslöser des Schadens.
Hat Martin Schönbeck hier schon mehrmals dargelegt - ich habe ihn hoffentlich sinngemäss richtig zitiert.
cu/2,
Rüdiger
Hey Bernd "Bernd Hofmann" schrieb
Jo zahlt Grobe Fahrlässigkeit muß erst mal nachgewiesen werden. Es gibt auch genug Modellflugplätze ohne Aufstiegsgenehmigung. Das Gelände ist von einen Verein gepachtet aber eine Aufstiegsgenehmigung wurde nicht beantragt oder verweigert. Es gibt keinen Zwang für einen Verein eine solche zu beantragen.
Gruß Friedhelm
Hallo Bernd "Bernd Hofmann" schrieb
Aufstiegsgenehmigung?
Eine Versicherung Und wenn du nur in der Halle fliegst nicht mal das.
Gruß Friedhelm
Ich eröffne mal neu, zwecks besserer Übersicht.
Beispiel:
Versicherung über DMFV mit Zusatz Form 3, damit weltweit haftpflichtversichert, auch außerhalb vom Modellfluggeländen
Beim Flug auf der Wiese (keine Aufstiegsgenehmigung) würde ein Haftpflichtschaden entstehen, würde die Versicherung zahlen? Ist ja nicht genehmigt, damit könnte mind. grobe Fahrlässigkeit unterstellen, würde hier die Versicherung zahlen?
Man sollte ev. mal offiziell beim DMFV anfragen.
Gruß Bernd
"Bernd Hofmann" schrieb:
Habe ich da was verpaßt?
Gelten die guten alten Geschichten nicht mehr? Keine Aufstiegsgenehmigung unter 5kg, Abstand 1,5km für Verbrenner usw.?
- Oliver
Eine "Richtige" Modellflugversicherung zahlt immer wenn ein Modellflugzeug einen Schaden verursacht hat. War der Pilot vorsaetzlich oder fahrlaessig kann die Versicherung am Piloten per Gerichtsverfahren an den Kosten beteiligen. Ist eine Ordnungwidrigkeit nicht ursaechlich fuer den Schaden ist der Pilot zumindest gegenueber der Versicherung aus dem Schneider. Busgelder wegen Ordnungswidrigkeiten koenne aber recht hoch ausfallen.
Gruss Sven
Hey Oliver "Oliver Varoß" schrieb
Aufstiegsgenehmigung?
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse, b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt, c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten; d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung;
."Friedhelm Hinrichs" schrieb:
Danke, dieser Stand ist mir bekannt, hat sich also nichts verändert, Danke!
- Oliver
Ich denke man braucht jetzt für alle Flieger eine Aufstiegsgenehmigung?
Gruß Bernd
Hallo Rüdiger,
"Ruediger Zoll" schrieb ...
du meinst, man wird im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und zahlt für die nächste Zeit wieder eine höhere Prämie?
Wäre ja dann gegeben. Ärgerlich, aber zahlbar. Und so ist das bei der Modellversicherung auch? Hatte doch letztes Jahr das Modell meines Kumpels kaputt gemacht. Das würde allerdings meine private Haftpflicht übernehmen. Kommen die da nochmal auf mich zu?
Tschü Günther
Hai,
Nur bei der KFZ-Versicherung.
Sie kann und wird bis zum Existenzminimum pfänden, denn dazu ist sie schon wegen des verantwortungsvollen Umganges mit den Beiträgen der Versichertengemeinschaft verpflichtet.
Und selbst wenn müsste sie finanziell eintreten.
Bis dann, Hajo
Hallo,
Sven Stöcker schrieb:
Wenn man am HF-Teil seines Senders herumfrickelt und deshalb ein Schaden entsteht, ist das eine teure OWi (auch ohne Schaden schon, dürfte aber seltenst bemerkt werden). Wenn man auf des Bauern Wiese mit seiner Erlaubnis oder auf Allgemeingrund (Gemeindegrund) startet und landet, ist es keine.
BTW: der Einbau eines Kanalschalters von Reichelt Ekeltronik gegenüber einem von Johannes aus Kirchheim ist keine OWi, sofern man das nicht offensichtlich mit einer Axt getan hat.
servus, Patrick
Doch, natuerlich.
Die DMFV-Versicherung deckt sowas nur nicht "von Haus aus" ab, sondern man braucht da eine Zusatzversicherung - normalerweise macht die "nur auf Modellflugplaetzen".
gert
Nur, wenn der modifizierte Sender die Richtlinien nicht einhält. Selbst, wenn du den HF-Teil selbst baust, gilt das. Es ist keine Abnahme, Zulassung oder Lizenz nötig. Eine bei einem Schaden evtl. nötige Prüfung wird aber vermutlich im Zweifelsfall der Verursacher bezahlen müssen.
Hallo Rolf,
Wie? Eine Erleichterung der Zulassungsbestimmungen? Kann man sich in Deutschland kaum vorstellen ... Für meinen Eigenbausender musste ich seinerzeit noch einen großen Extrafragebogen ausfüllen.
servus, Patrick
Patrick Kuban schrieb:
Es gibt keine Zulassung. Du bist für die Einhaltung der technischen Rahmenbedingungen verantwortlich.
Aber auch da gab es keine Zulassung, die mit einer technischen Prüfung einhergingen, Du hättest ja auch die Angaben von Johannes abschreiben können.
Bernd
Rolf Magnus schrieb:
Die eigentlich wichtigeren Angaben finden sich aber in EN 300 220.
Hallo Bernd,
Da's wohl richig. Ich hab' allerdings die Angaben von Brand Ekeltronik abgeschrieben, die waren vermutlich mitteilsamer.
servus, Patrick
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