Versicherung

Oct 20, 2008 1 Replies

Hallo,



weis hier jemand, ob die Versicherung aus dem Conrad Modellbau Club auch die Änderungen vom 11.8.2005 LuftVZO berücksichtigt? Hierbei geht es darum, das man nun auch für Drachen und Flieger unter 5kg eine Versicherung benötigt, wenn sie kein Spielzeug mehr sind. Was Spielzeug ist, ist vom Gesetzgeber noch nicht definiert.



Ich habe nun ein paar größere Drachen (6m2) die unter 5kg liegen aber definitiv kein Spielzeug mehr sind. Sind die dort auch versichert? Kennt sich da jemand aus? Sonst muss ich da wohl mal direkt nachfragen.



Gruß Andreas


Hallo Andreas,

Richtig. Auch wenn immer wieder die 30m kolportiert werden, steht davon=20 nix im Gesetzestext. Ein fachgerecht gefalteter Bogen Papier kann in der =

Schulpause aus dem Fenster der Sonnenseite geworfen werden und diese 30m =

locker =FCberschreiten, andererseits hat der 60cm-Rotor-Hubi ein erheblic= h=20 h=F6heres Gef=E4hrdungspotential, gerade /weil/ er in der Halle geflogen =

wird, die 12m Deckenh=F6he hat.

Der Gesetzgeber scheint das Gesetz mit Richterspr=FCchen ausf=FCllen lass= en=20 zu wollen ...

AOL.

Ansonsten gugl mal nach "Sonnenschein" und "Versicherungspflicht"=20 ("Ergebnisse 1 - 10 von ungef=E4hr 93 f=FCr Sonnenschein=20 Versicherungspflicht Flugmodelle. (0,41 Sekunden)")

servus, Patrick

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