Versicherungspflicht?

Hallo,

ich las kürzlich in "Modell", daß es nun eine allgemeine Versicherungspflicht für Modellflugzeuge aller Art und jedes Gewichts gibt (früher war wohl unter 5kg versicherungsfrei). Als Höhe der Versicherung wurden wenigsten 920.000 Euro genannnt.

Irgendwo las ich mal, daß Mitgleider im Modellflugverband automatisch versichert sind. Auch in dieser Höhe?

Macht sich außer mir hier noch jemand Sorgen um so eine Versicherung, auch wenn er nur 800 Gramm oder weniger in die Luft bringt (und das auch noch in unbewohnten Gebieten)?

Ferner: heißt "Pflicht " nicht auch, daß Otto-Normalflieger, wenn er sich im Laden seiner Wahl ein Komplett-Set kauft, auf die Pflicht hingewiesen werden müßte? Man dürfte doch dann auch nix mehr fliegen lassen, wenn man die Pappe nicht in der Tasche hat. Oder?

Flo

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Florian Steinborn
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Hallo "Florian Steinborn" schrieb

Gewichts gibt

Versicherung

automatisch

Versicherung, auch

hingewiesen

Als das mit dem 5 kg stimmt schon mal nicht. Es gibt oder besser gab mal Privathaftpflichtversicherungen die Modelle bis 5kg ohne Antrieb mit einschlossen. Haftbar bist und warst du schon immer. Ueber die Hoehe der Versicherung usw. siehe einfach hier nach

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Auch egal ob nun nur 800 Gramm oder mehr . Am Gewicht kannst du das nicht fest machen. Einem 800 Gramm Pylon-Modell mit ca. 300 KM/h moechte ich nicht im Wege stehen. Auch nicht den Schaden bezahlen wenn ein Parkflyer einen Spaziergaenger trifft und Dieser dadurch ein Auge verliert. Ob und in wie weit dich der Verkaeufer darauf hinweisen muss vermag ich nicht zu sagen. Tatsache ist aber das du in jedem fall fuer den Schaden aufkommen musst. Sofern es denn noch eine Versicherungspflicht gibt machst du dich obendrein noch Strafbar. Und wie heisst es doch so schoen Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm, danke für Deine Info. Ich habe den Artikel leider nicht parat. Er war von einem Anwalt geschrieben und ich habe es so verstanden, daß es rechtlich analog zum Autofahren ist: hat man keine Haftpflicht, darf man nicht fahren. Es war darauf hingewiesen worden, daß man von seiner Police besser eine Kopie dabei hat, weil: wenn kein Versicherungsnachweis, dann Ordnungswidrigkeit (ganz abgesehen von der Haftung in jedem Falle - ganz klar). Aber vielleicht habe ich es überspitzt verstanden. Vielleicht hat ja jemand auch den Artikel außer mir gelesen (war in Heft 11).

Flo

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Florian Steinborn

Ja, aber eine Haftung ist keine Versicherungspflicht.

Bernd

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Bernd Laengerich

bei "Modellflugzeuge aller Art" zucke ich immer etwas zusammen. Wie sieht es denn mit den vielen kleinen Spielzeugfliegern aus die ohne Fernsteuerung durch die Gegend geflitscht werden. Und was ist denn mit den niedlichen X-Twins. Brauche ich für die auch nen Versicherung?

Viele Grüße Peter

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Peter Stöhr

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

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Martin Schoenbeck

5kg ohne Verbrennungsantrieb. Alter §102 LuftVZO.

Hat aber mit der Versicherungspflicht nichts zu tun.

Der DMFV hat schon vor Monaten die Schadenssummen an die jetzt greifende Aenderung angepasst. Dabei sollte man aber beachten, dass die "normale" Versicherung beim DMFV nur auf dem Platz gilt, Wildflug ist da nicht mit drin.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit.

-- Nachricht gepostet über das Forum auf

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Mach mit bei... de.rec.modelle.misc

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Peter Stegemann

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Nee so lang ist der Weg garnicht. Sofern die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist wie z.B.. beim Auto machst du dich Strafbar wenn du Dieses ohne ausreichenden Versicherungsschutz fährst.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Peter, genau das ist der Punkt. Der Mensch in dem Artikel hat genau diesen Fall deutlich herausgesetllt: in der alten Verordnung gab es noch die Beschränkung "ab 5 kg muß versichert werden".

Aber genau das fehlt jetzt: versichert sein muß dann derjenige, der irgendwas fliegen läßt - es ist unerheblich, wie schwer das ist.

Will noch sagen, daß ich die Versicherungspflicht nicht unbedingt für Unsinn halte. Wie Freidhelm schon sagte: hat mit dem Gewicht alles nix zu tun....

Flo

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Florian Steinborn

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Das ist eben Quatsch. Strafbar machst Du Dich dann, wenn es eine Strafnorm dafür gibt. Abweichen von gesetzlichen Vorschriften reicht dafür regelmäßig nicht aus. Derselbe Blödsinn wurde ja immer gerne im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Fernsteuerungen geschrieben. Auch da war das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften aber eben (zumindest zum Schluß) keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Konkret geht es hier um Flugmodelle. Was das ist, steht nirgends. Gut moeglich, dass X-Twins noch nicht als Flugmodell, sondern als gewoehnliches Spielzeug angesehen werden.

Der Begriff Modell ist sowieso eine Sache fuer sich, oft gilt nur als Modell, was ein Vorbild hat. Das trifft auf viele Modellflugzeuge gar nicht zu...

Wobei man sich dann langsam frage muss, warum hier die Versicherungspflicht so scharf ist, es aber bei vielen anderen Aktivitaeten ueberhaupt keine gibt.

Fuer uns Modellflieger koennte diese Regelung ein schoenes Vehikel werden, um die Spielzeugflut einzudaemmen. Ob das aber eine angemessene Regelung ist, darf wohl bezweifelt werden.

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Peter Stegemann

Also so sehr stinken meine Fürze auch wieder nicht, daß die versicherungspflichtig sein müßten :)

Aber ist da wirklich _alles_ eingeschlossen? Wenn ein Schüler einen Papierflieger bastelt, muß er dann wirlich mit einem Bußgeld rechnen, wenn er keine Haftpflichtversicherung dafür hat? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

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Rolf Magnus

Servus Florian! ;-)

Florian Steinborn schrieb:

Dass sich da was getan hat, weiss ich im Groben. Was da genau verord- net wurde, weiss ich noch nicht und muss das nachholen. Wird das Neue vielleicht glücklicherweise durch ein Wort wie "Fernsteuerung" einge- schränkt? Dann nämlich könnte Nick seine Balsagleiter und Papierflieger ohne aufgedruckte Versicherungspolice weiterhin zum Fenster hinaus- werfen.

helm?

scnr,

Rüdiger, wie immer unverschämt

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Ruediger Zoll

Hallo Rüdiger,

Ruediger Zoll schrieb:

WIMRE ist einfach nur die Ausnahmeregelung für Flieger unter fünf Kilogramm und ohne Verbrennungsmotor entfallen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

In der Schweiz ja:

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5 Mio, für alle bis 30 kg, darüber Immatrikulationspflicht - ist in der Fluggesetzgebung so drin.

Habe glücklicherweise eine Privathaftpflicht, die das Risiko explizit einschliesst (weniger als ¤100 für alles pro Jahr).

Marc

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Marc Heusser

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb ..

Na dann Probier es doch einfach mal aus . Anzeigen musst du dich aber selber

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ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Da bin ich mir nicht sicher, daß man die Günthersche Variante nicht versichern _kann_. Dazu sollte man den Versicherungsmakler des geringsten Mißtrauens befragen, ich kann auch meine Gartenfete gegen Regen versichern lassen. Die Prämie rechnet sich dann die Versicherung nach dem anzunehmenden Risiko aus, hier die Flugkünste, bei Günther also fast Null und bei mir fast unendlich ;-)

Bernd

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Bernd Laengerich

Und das hat _was_ mit einer möglicherweise bestehenden Versicherungspflicht für Modellflugzeughalter zu tun?

Bernd

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Bernd Laengerich

Hallo Bernd "Bernd Laengerich" schrieb

Erstmal sehr wenig koennte aber durchaus sein da Modellfliegern etwa aehnliches bevorsteht. Und ging es noch um Martins Aussage der ja Fahren ohne Versicherungsschutz nur fuer eine Ordnungswidrigkeit haelt.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hmm, was ist dann mit den Antik-Freifliegern mit dieseldem Gurkenschneider vorne dran?

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

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