Versicherungspflicht?

Nov 02, 2005 45 Replies

Naja, grundsätzlich _können_ sie in 30 Metern Höhe betrieben werden. Ob man das auch tut, ist ja wieder eine andere Sache. Also das kann doch irgendwie noch nicht alles sein, oder?

Hallo Rüdiger,

Ruediger Zoll schrieb:

Auch wenn die mal höher kommen, sind sie dafür ja nicht bestimmt. Sollte also unkritisch sein.

Interessanter dürfte die Frage sein, ob Parkflyer dafür bestimmt sind.

Gruß Martin

Hallo Martin,

"Martin Schoenbeck" schrieb ...

Parkflyer dürften unter Flugmodelle fallen. Oder unter Sonstige, falls doch mal ein Depronflieger als Flugmodell nicht zu erkennen ist.

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Grüßchen Günther

Tja, seit der Rechtschreibdeform geht's jedem so.

Hallo Ruediger,

Ich denke dabei spontan an eine DO als Fesselflieger, die man nur mit Hilfe einer Haltegabel mehr als zwei Minuten fliegen lassen kann.

Oder an eine F1C-Motorrakete die nach fünf Sekunden Kreischen ("Gurkenhobel", eigentlich eher "Wurzelstockfräse" ;-) in eine orbitale Laufbahn einschwenkt, bis sie nach drei Minuten per Flächenabbau (Thermikbremse) wieder zu Boden gezwungen wird. Wenn da zufällig ein versicherungspflichtiger Jehova Jeder-kann-ferngesteuert-fliegen-Flieger im Weg ist, ist der nachher nicht mehr da.

Iss irnkwie doch was anners als'n Papierflieger ...

servus, Patrick

Hallo Nick,

Hm .. ich bin nach üblicher Messerei 1.85. Ich kann auf 2.35m hinauflangen. Mit gekrümmten Haltefingern und kraftvoller Anspannung des Arms mögen's noch 2.15 sein. Also hat Dein Fesselflieger eine Körpergröße von etwa 1.60

SCNR

servus, Patrick

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