Du hast es immer noch nicht begriffen. Strafbar ist es, weil es eine Strafnorm dafür gibt. Wenn Du mir die entsprechende Strafnorm nennst, die das Fliegen von Modellflugzeugen ohne Versicherungsschutz unter Strafe stellt, _dann_ kannst Du davon reden, daß das strafbar ist. Daraus, daß es bei Kraftfahrzeugen strafbar ist, zu schließen, das müsse bei Modellflugzeugen genauso sein, ist einfach Unfug.
Ich meine das völlig ernst: wenn Du solche Dinge behauptest, solltest Du sie präzise belegen können. Wenn Du mit Deinen abstrusen Beispielen dafür sorgst, daß Du selbst nicht mehr durchblickst, wovon die Rede ist, dann versuch es wenigstens zu sortieren, bevor Du Dich zu solchen Behauptungen versteigst.
Also exakt das, was Martin geschrieben hat. Und fuer Luftfahrzeuge ist im LuftVZO eben nur eine Ordnungswidrigkeit festgelegt.
Es ist wirklich nervig, dass es immer die gleichen Leute sind, die zu faul sind ihre Hausaufgaben selbst zu machen und dann so lange mit irgendwelchem Stuss rumnerven, bis ihnen andere alles Haarklein vorgebetet haben. Die LuftVZO ist online verfuegbar, es ist ja wohl nicht zu viel verlangt die erstmal zu lesen, bevor man sich an so einer Diskussion beteiligt.
Wenn es wirklich eine Pflichtversicherung gibt im welchem Umfang auch immer macht Diese nur Sinn wenn es gleichzeitig die Möglichkeit per Gesetz gibt einen Verstoß dagegen zu Bestrafen .In welcher Form auch immer. Ferner habe ich nie von einer Straftat gesprochen sondern nur von Strafbar. Vielleicht haben wir gerade zu Diesem Begriff eine unterschiedliche Auffassung. Strafbar heißt für mich auch eine Geldstrafe von 20 Euro selbst wenn du es Verwarnungsgeld oder wie auch immer nennst.
Du schreibst hier viel durcheinandergewuerfeltes Zeug, dass jeder inzwischen gemerkt haben muesste, dass Du mit gefaerlichem Halbwissen um dich wirfst. Deine an den Haaren herbeigezogen Beispiele ( sieh Absturtz letztes WE) sind in keinem Fall repesentativ und duerften je nach Rahmenbedingungen zu unterschiedlicher Rechtsprchung fuehren.
Strafen gibts fuer Straftatbestaende und die sind im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Strafgelder kommen auch dabei vor und werden dann vom Richter festgesetzt.
Die kleinen GeldBUSEN also Busgelder gibts fuer Ordnungswidrigkeiten. Also fuer Gesetzesverstoesse die nicht strafbar sind weil die Handlungen nicht im Strafgesetzbuch stenen. Strafen werden auch jahrelang im pol. Fuehrungszeugnis vermerkt. Ordnungswidrigkeiten nicht.
Busgelder fuer die nichteinhaltung bestimmter Gestze und Reglungen werden in irgendwelchen Ausfuehrungsbestimmungen mit festgelegt und werden auch bei der Versicherungspflicht nicht fehlen. Den Busgeldkatalog zur StVO kennt jeder, ist auch nichts anders.
Erstens sind die Beispiele nicht bei den Haaren herbeigezogen sondern entsprechen der Tatsache ( Brille usw) Und meiner leider schlechten Erfahrung . Ferner wirds du das auch kaum Beurteilen können. Ansonsten stimme ich dir ja zu, das je nach Rahmenbedingungen es zu unterschiedlichen Urteilen kommen kann.
Das will ich gerne glauben. Nur hat das recht eigentlich mit Auffassungen wenig zu tun.
Dann solltest Du aber in solchen Fällen dabeischreiben, daß Du von Deinen eigenen Definitionen ausgehst. Ich verstehe dann allerdings nicht, warum Du dann das Beispiel mit der Kfz-Haftpflicht rausgesucht hat, wo eben eine Strafbarkeit im üblichen, nicht Friedhelmschen Sinne, herauskommt.
Für was ? Dort steht mit keiner Silbe etwas davon was dir Droht wenn du nicht Versichert bist. Dort geht nur um das Mitführen des Versicherungsnachweis und Anzeigen einer Unterbrechung des Versicherungsschutz.
o.k. ich kaufe hiermit ein paar "s" nach. Leider ist Rechtschreibung fuer mich ein reine Fleissaufgabe. Ich muss mir jedes Wort einzeln einpraegen, nichts mit nach Gefuehl schreiben:-(
Was steht in der StVO was passiert wen Du zu schnell faerst? Auch nichts und trotzdem wird abkassiert. Analog ist das bei der LuftVZo und vieln danderen esetzen und Verordnungen.
Ja das mag ja schon alles Richtig sein. Aber nur mal so ganz am Rande bemerkt sind das Verordnungen und keine Gesetze. Und deswegen ein Verstoß dagegen wohl sicher auch Ordnungswidrigkeit genannt. Und in sofern hat Martin natürlich recht.
Nun weiss ich?s genauer. Das Wort Fernsteuerung kommt darin nicht vor. Nick darf aber trotzdem seine Balsagleiter und Papierflieger ohne aufgedruckte Versicherungspolice weiterhin zum Fenster hinauswerfen, weil sie nach LuftVG §1 Absatz 11 nicht unter sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte fallen, weil sie nicht über Höhen von 30 Metern über Wasser oder Grund betrieben werden können.
Soweit meine Umkehrschlussinterpretation. Was allerdings rechtlich gesehen passiert, wenn solche Modelle aus dem 10. Stock geworfen werden oder sie in die Thermik geraten und über 30 Metern Höhe über Grund oder Wasser gewinnen, ist vermutlich Auslegungssache.
Das ist mal wieder ein echtes Gesetz. Warum _kann_ ein Balsagleiter nicht 30m über Grund fliegen? Und bedeutet das gleichzeitig, dass ein Fesselflugzeug mit 29,9m Leine nicht darunter fällt? Halt!, ich muss noch die Pilotengröße abziehen, bleiben 28m.
Nein, ich frag nicht dich, das Gesetzt ist ja auch nicht von dir. Aber trotzdem frag ich mich. :-)
Kannst ja Deinen Finger reinhalten, der wird den in der kleinen Klasse vermutlich zum Stillstand bringen. Finger ab, aber strafbare Handlung verhindert ;-)
BTW: diese Klasse gibt's auch aktuell, und deren Motorleistungen sind deutlich jenseits eines Norvel AME.
Ich wollt' schon einwenden, daß die Freiflugwurfgleiter(*) diese Höhen durchaus schon mal allein durch den Wurf erreichen können, aber gewiß durch einen Schleuderstart mit der Gummiflitsche.
(*) Die richtigen, nicht das Gekroppsele, was Graupner korrektermaßen unter dem Namen 'Flop' verkauft.
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