Erlaubnis zum Fliegen

Hallo NG,

vorweg: ich kann mir denken daß diese Frage schon öfters gestellt wurde und deshalb google sehr hilfreich ist. Leider sitz ich hier hinter einem Proxy der nur Zugang zu den Newsgroups freigibt.

Nun meine eigentlich Frage: ich habe mal gelesen daß Modellflugzeuge unter 5 kg MTOW generell ohne besondere Erlaubnis überall geflogen werden können. Stimmt das?

Wie sieht es mit einem Modellsegler mit Elektromotor aus. Darf ich so ein Modell auf der Wiese außerhalb der Ortschaft steigen lassen oder darf nur auf bestimmtem Gelände mit Erlaubnis geflogen werden?

Danke und Grüße Oliver

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Oliver Kratz
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Hallo Oliver,

Oliver Kratz schrieb:

Das stimmt wohl.

als Modellflieger unterliegst Du dem Luftfahrtgesetz. Kuckst Du z.B. hier:

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Generell ja, solange die Anforderungen des LuftVG erfüllt sind und es kein Naturschutzgebiet oder dergl. ist.

Du brauchst offiziell auch die Zustimmung des Grundstücksbesitzers, und eine Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung würde ich dringend empfehlen, und wenn Du eine Wiese gefunden hast, auf der Du öfter fliegen willst, schadet es definitiv nicht, mal mit dem Besitzer zu reden. Andererseits: Außerhalb der Vegetationszeiten ist es jedem erlaubt, unabgesperrte Flächen zu betreten. Das Fliegen auf einem abgeernteten Feld im Herbst erfordert demnach keine Erlaubnis.

Patrick

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Patrick Babinger

Hallo Oliver,

Hoppla, ich habe übersehen, daß Du wohl auf die html-Seite nicht hinkannst. Deshalb hier der entsprechende Auszug von der erwähnten Seite:

"Frage: Wo darf ich fliegen? Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Regelung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) und von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten. Näheres regelt § 16 LuftVO"

Patrick

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Patrick Babinger

Kurze Antwort: Besser du fragst den Eigentuemer der Wiese.

Lange Antwort:

Zuallererst darfst du niemanden dabei gefaehrden. Wenn du von einer viel befahrenen Strasse aus startest, duerftest du schnell Probleme bekommen. Aber auch einsame Wege sind vor Polizei, die eine Gefaehrdung sieht, nicht gefeit.

Versichert sein muss dein Luftfahrzeug.

Dann sind die Laermschutzregelungen einzuhalten. Da fuehrt kein Weg vorbei.

Dann musst du die Erlaubnis haben, den Luftraum zu benutzen. Das ist relativ problemlos, solange du bestimmte Hoehen nicht ueberschreitest, welche in bestimmten Gebieten, z.B. in der Naehe von Flugplaetzen, stark eingeschraenkt sein koennen (Auch bis auf Hoehe 0).

Als naechstes musst du natuerlich auch den Boden betreten duerfen auf dem sich deine Person und dein Flugzeug (du musst ja auch mal landen?) bewegen wollen. Da wird es kniffelig. Am einfachsten ist natuerlich, du holst dir die Erlaubnis des Grundstueckseigentuemers. Dann ist alles klar. Wenn du dir die nicht explizit holst, blieben fuer Aecker und Wiesen noch allgemeine Zutrittsrechte, die im Landesnaturschutzgesetz deines Bundeslandes defininert sein sollten. Das heisst fuer gewoehnlich: Nicht uebermaessige Beanspruchung ist erlaubt, sofern der Acker nicht bestellt ist und/oder sich die Wiese nicht in der Aufwuchsphase befindet oder Frucht traegt. Schaeden die bei Ueberbeanspruchung angerichtet werden sind zu bezahlen.

Solltest du auf einem Grundstueck landen, fuer das du kein Begehungsrecht hast, musst du dir die Erlaubnis zur Bergung holen. Die muss man dir auch geben, aber die Folgekosten und Schaeden sind natuerlich von dir zu tragen.

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Peter Stegemann

"Patrick Babinger" schrieb:

Danke :o)

[snip]

Ich fasse zusammen:

ich nehme einen Elektrosegler (Lärmbelästigung dürfte sich hier sehr in Grenzen halten), geh zu einem Bauer meines Vertrauens, der eine große Wiese besitzt, frage den um Erlaubnis sein Grund zu "missbrauchen", schaue nach ob ich irgendwelche Lufträume verletzen könnte (Flughafen/-platz keiner in der Nähe) und dann kann es, grob gesagt, eigentlich losgehen. Soweit okay?

Wo schließt man am Besten eine Haftpflicht ab? Reicht da meine Privathaftpflicht oder brauch man ne "Fliegerversicherung"?

Kennt jemand gute Links für Elektrosegler-Bausätze?

Danke und Grüße Oliver

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Oliver Kratz

"Oliver Varoß" schrieb:

Hier ist es genau umgekehrt. Ist auch gut so sonst würde hier keiner mehr arbeiten ;o)

Für immer wiederkehrende Fragen wird man doch ständig auf google verwiesen. Schön das in dieser group der Sinn und Zweck einer Newsgroup verstanden wurde und das auch so gehandhabt wird.

Gilt für Elektroflieger > 5kg ebenfalls die 1,5 km Grenze?

Gruß Oliver

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Oliver Kratz

Alles soweit gut und richtig :)

Das stimmt aber nicht. Ein handelsüblicher E-Segler MUSS nicht versichert werden, bzw. der Pilot muß sich nicht versichern. Aber er SOLLTE es tuen, weil Personenschäden in solch astronomisch große Höhen schnellen können, das man dann sein Leben / Hobbys vergessen kann.

Und wenn man bedenkt, was vieles in unserem Hobby kostet und was die Versicherung kostet, so ist letzteres wahrlich nicht teuer.

Gruß... Frederic

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Frederic Daguenet

Jepp.

Besser ist auf jeden Fall einen extra Versicherung, die über den DMFV oder DAEC sind wohl inkl. Mitgliedschaft meist günstiger als selbst abgeschlossene.

Hmm, ohne WWW-Zugang ist das schlecht :) Für den Einstieg ist die Libelle von Höllein ganz brauchbar.

Bernd

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Bernd Laengerich

"Bernd Laengerich" schrieb:

Grundsätzlich hast du Recht. Aber ich komme dennoch ab und zu in die Verlegenheit, einen PC mit uneingeschränktem www-Zugriff zu nutzen :o)

Gruß Oliver

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Oliver Kratz

Hallo Oliver,

Oliver Kratz schrieb:

Nein, für die brauchst Du unabhängig vom Abstand eine Erlaubnis der unteren Luftaufsichtsbehörde.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Fuer einen reinen Segler reicht eventuell deine Haftpflicht. Ansonsten entweder DMFV, DAeC oder bei . Frag mal deine Haftpflicht, was da drin ist.

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Oder fuer Anfaenger: Easyglider von Multiplex.

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Peter Stegemann

Auch ein Modell ist ein Luftfahrzeug nach LuftVG. Und dafuer gibt es eine Versicherungspflicht. Informationen ueber eine existierende Ausnahmeregelung werden gerne entgegengenommen.

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Peter Stegemann

Ich beziehe mich auf das LuftVG, vor allem 43.2. Ich verstehe selbiges so, dass dieses keine Ausnahme fuer Modellflugzeuge definiert. Das ganze Gewirr z.B. ueber Zulassungen ist aber nicht ganz einfach und die LuftVO packt ja noch einen Teil dazu, ohne den Modellflug praktisch nicht moeglich ware...

In der Praxis laeuft es wohl darauf hinaus. Aber in der Theorie gilt es natuerlich fuer alle.

Wenn? Ich habe die Gesetze gelesen. Da steht das alles drin. Sollte man die nicht mal gelesen haben, wenn man darueber diskutiert? :-)

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Peter Stegemann

Hallo Peter "Peter Stegemann" schrieb

Also in Braunschweig ist erst dann ein Luftfahrzeug wenn es mehr als 25 Kg wiegt und das muss Versichert sein.

Wer soll das erlauben bzw. verbieten ?

Das ist relativ

eingeschraenkt

Wo steht das mit den Hoehen ? Ich habe bis noch nichts dazu gefunden. Gut fuer Drachen und Fesselballons ist bei 150 Schluss so oder so. Aber bei Modellflugzeugen ? Wie soll ich das kontrollieren ?

Gruss Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

On 2005-05-25 18:40:51 +0200, "Friedhelm-Hinrichs" said:$

In Braunschweig gilt das LuftVG nicht?

Bitte fertig lesen, bevor du antwortest. Ausserdem plenkst du.

LuftVO lesen! Kontrollierter Luftraum existiert in Deutschland. Vor allem Paragraph

16 und 16a beachten. Eigentlich sollte das jeder Modellflieger wissen. Ueber die Lesweise von 16a 2 kann man gerne streiten, aber wenn man die ganze Verordnung gelesen hat, sollte einem klar sein, dass dort keine Ausnahme fuer reine Segelflugmodelle steht.

"Oder so". Bitte erst nachlesen, hier geht es um eine ernste Sache und den Rechercheaufwand duerfen ruhig alle beteiligten betreiben.

Dein Problem, nicht das des Gesetzgebers. Fuer "aber wie haette ich das den machen sollen" hat der Gesetzgeber meist wenig uebrig. Noch dazu ist das technisch kein Problem.

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Peter Stegemann

Hallo Peter,

Du hast die Arbeitsgrundlage der RAs erkannt ;-)

Ich sollte jetzt lieber KISsen bauen, als jetzt das Luftverkehrsgesetz zu studieren ;-/ Obwohl ich es auszugsweise zum BZF und Segelflugschein ja kennen mußte ...

servus, Patrick

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Patrick Kuban

"Peter Stegemann" schrieb

Doch sicher da macht auch oder gerade Braunschweig keine Ausnahme. Dort mussten wir frueher hin wenn es um die Abnahme von Modellen mit mehr als 20 Kg Abfluggewicht ging.

Ja so oder so bedeutet das im normalen Fall Fesselgebundene Flugkörper nicht Höher als 100 Meter duerfen. Jedoch mit Genehmigung auch bis 150 Meter .

Gruss Friedhelm

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Friedhelm-Hinrichs

Also, wenn du KISsen bauen musst, dann tue ich gerne alles, damit du nicht abgelenkt wirst :-)

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Peter Stegemann

Hm, bedeutet dieser Ezkurs ueber Ballone und Drachen, dass du beim wesentlichen Teil jetzt doch mit mir uebereinstimmst?

Reply to
Peter Stegemann

Das mit den Drachen usw.hatte ich schon im ersten Ansatz geschrieben. Stimme dir ja auch im grossen und ganzen zu. Nur gibt das Gesetz dazu nur sehr wenig genaues her. Was Du unter diversen Links im Netz findest sind nicht weiter als Auslegungen in diese oder jene Richtung. Irgendwo findest du dort auch den Satz das Modelflug sein Ende bei 3000 Meter hat.Eben so wie Segelflugzeuge unter 150 Meter fliegen duerfen. Ich wuenschte mir ganze einfach ein klare Aussage fuer den Bereich Modellflug. Ausserdem sollte das in jeder Aufstiegsgenehmigung stehen.

Gruss Friedhelm

Reply to
Friedhelm-Hinrichs

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