Um die ging es aber eigentlich nie.
Es gibt keine einfache Aussage wie "100m darf man immer". Aber mal ein paar Seiten Gesetze lesen, schadet niemandem.
Um Aufstiegsgenehmigungen ging es aber nicht.
Um die ging es aber eigentlich nie.
Es gibt keine einfache Aussage wie "100m darf man immer". Aber mal ein paar Seiten Gesetze lesen, schadet niemandem.
Um Aufstiegsgenehmigungen ging es aber nicht.
Btw,
In meinem ersten Praxissemester hatte ich auch nur Usenet-Zugang. Man hatte keinerlei Internet-Zugang, aber man konnte den lokalen Newsserver nutzen, der mit dem Usenet verbunden war.
PS: Dein Posting lässt einen content-type vermissen. Das sorgt für Umlaut-Verschmutzung.
Ab wann ist es eine?
Das gilt doch im Prinzip immer, unabhängig davon, ob ich da fliegen, fußballspielen oder Purzelbäume schlagen will.
Zumindest muß er ein außengelandetes Flugzeug zurückgeben, sonst wäre das Diebstahl.
Sorry, das war wirklich unscharf formuliert. Alles was über 5k liegt, auch Segler, braucht einen Platz mit Aufstiegsgenehmigung. Alles was unter 5kg ist darfst Du, unter den schon diskutierten Rahmenbedingungen, "überall" Fliegen lassen. Einschränkung: Verbrennermodelle brauchen 1,5km Abstand zu nächsten Ansiedlung. Ich hoffe, jetzt war es eindeutig?
- Oliver
Klar, aber doch sicher nicht über einen Proxy? Aber ich wollte/will nicht Haare spalten.
Das liegt daran, daß ich in der Arbeit nur schlechte Software zum NG lesen habe :(
Ist nicht wirklich geklärt.
Selbstverständlich. Trotzdem ist es für die Fragestellung wichtig.
Er muß auch Dire Erlauben es zu Bergen. Schäden die Du dabei anrichtest mußt Du natürlich übernehmen. (Weiß jemand, ob das dann ein Haftpflichtschaden ist? Also die "indirekten" Folgen des Absturzes?)
- Oliver
"Oliver Varoß" schrieb:
Jepp :o)
Gruß Oliver
Nein. Sie ist hilfreich, aber fuer den *Ueberflug* ausdruecklich *nicht* erforderlich.
gert
Die verdient daran... ist doch ein zwingendes Argument.
gert
Hallo Peter
"Peter Stegemann" schrieb
Ja das ist schon richtig. Aber das ist der einzige Punkt zu dem es eine klare Aussage im Gesetz gibt.
Ich habe es gelesen und deshalb sollte zumindest jeder Aufstiegsgenehmigung bei gefuegt sein wie hoch ich nun fliegen darf. Flugsektoren werden ja auch mit eingetragen sofern notwendig
Gruss Friedhelm
Hallo "Peter Stegemann" schrieb> Btw,
Der erste Link ist nichts Neues aber trotzdem Danke. Die Karten kenne ich nicht. Was aber zumindest hier immer wieder ein Problem darstellt ist der millitaerrische Flugverkehr den von dehnen bekommst du nichts.
Gruss Friedhelm
Ja worum geht es dann eigentlich, wenn du das schon kennst?
Auch das sollte sich ja rausfinden lassen. Zumindest, wie die Verhaeltnisse sind. Spontan wuerde ich mal annehmen, mehr als die offiziellen Flugzonen zu kennen, kann man von dir kaum erwarten.
Hallo Peter "Peter Stegemann" schrieb
Verhaeltnisse
Wen soll ich da fragen? Die Bundeswehr die hier hin und wieder mal mit einer Transportmaschine oder Lastenhubschrauber im Tiefflug rueberkommt ? Oder Englaender die immer noch das Hoheitsrecht ueber die Senne haben.
Gruss Friedhelm
Tja, da wuerde ich mal sagen, im Zweifelsfalle solltest du dich vieleicht den Schiffen zuwenden. Aber nur auf Gewaesser, wo du dir sicher bist, dass du das darfst...
Hallo Rolf,
Ab drei.
servus, Patrick, IANAL
Hallo Peter,
Das wird nix mehr, bis Freitag werde ich vermutlich gerade noch die Bretter bekommen ...
servus, Patrick
Hallo Patrick,
Patrick Kuban schrieb:
Andere Quellen reden von sieben.
Gruß Martin
servus patrick! ;-)
Patrick Kuban schrieb:
ACK für Ba-Wü und BY.
cu/2,
rüdiger
Sonst waere Muenschen die einzige Siedlung dort?:-)
Gruss Sven
Für den Überflug nicht, aber starten und landen muß man ja auch mal.
PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.