Fliegen, aber wo?

Hallo

Seit meiner Idee mit dem Schiffsbausatz lese ich hier viel mehr über die "Fliegerei" und finde das _bedeutend_ interessanter. Nur frage ich mich wo mein nächster Flugplatz ist... oder _wo darf man eigentlich mit so einem "kleinen" Flugzeug überall fliegen_ ?

Ich wohne recht abgelegen, waldnah, da gibt es sicherlich hier und da Wiesn wo einen keiner so schnell sieht, aber ist das überhaupt erlaubt, oder kann ich hier auch ina Siedlich meinen Flieger ne Runde drehen lassen. Ich mein, gegen Drachenfliegen hat ja auch keiner was :D

Grüsse Antonio Fuentes aus Remscheid - Bergisch Land

Reply to
Tony
Loading thread data ...

ina Siedlich = in der Siedlung

:D

"Tony" schrieb im Newsbeitrag news:bqnqjr$mq8$04$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Reply to
Tony

Tach Tony, das staffelt sich nach Einschlagskraft des Fliegers ;-)

Tony schrieb:

- Die Papierschwalbe im Wohnzimmer

- Der 30cm Balsagleiter im Garten

- Der kleine UHU oder sonstige 1m Freiflugsegler besser auf einer=20 Wiese Format Fussballplatz,

- Ab Hochstart dieser Teile wuerde ich:

-- Am besten eine Verein suchen oder sicher sein gaannz viel=20 Platz zu haben

-- Eine spezielle Haftpflichtversicherung zB via

formatting link
abschliessen

- Segler und e-Antrieb Modelle darfst Du im Prinzip bis 5kg(?)=20 Abwurfmasse ueberall steigen lassen

- V Antriebsmodelle und groessere (e-)Segler beduerfen einen=20 Mindestabstand zur naechsten Siedlung von 1,5km oder einen Platz=20 mit behoerdlicher Aufstiegsgenehmigung.

Ich hoffe, das stimmt so ungefaehr;-) Viele Gruesse, Wolfgang

Reply to
Wolfgang Kouker

Elektro und Segler bis 5 kg darfst Du im Prinzip ueberall fliegen, wo Du niemanden damit gefaehrdest. Wenn in der Naehe ein Modellflugplatz ist, oder eine Stelle, wo regelmaessig andere Modellflieger sind, solltest Du Dich wg. Frequenzkollisionen (-> Abstuerze!) mit denen abstimmen.

Verbrenner muessen einen Mindestabstand von der naechsten Siedlung einhalten, wobei ich die genaue Entfernung nicht mehr weiss.

Modelle ueber 5 kg nur auf zugelassenen Modellflugplaetzen.

Generell ist fuer die Fliegerei eine Modellflug-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen (die normale Haftpflicht deckt Modellflug meistens nicht mit ab).

gert

Reply to
Gert Doering

also wenn ich das richtig verstehe...

kann ich mir so ein teil bis max 5 kg holen, mit e-motor und hier auf einer grossen wiese fliegen lassen, das ist mitten im wald und ca. 700m LuftLinie vom nächsten Haus entfernt. das war vor 10Jahren ein offizieller Modellflugplatz, heute nicht mehr.

das ist ja kewl. ich wollte nämlich nur so ein bissel herumspielen, mal abundzu halt nicht regelmässig, nicht mit leuten aus dem verein und so - dann brauch ich auch nicht so eine versicherung ... :-] danke für eure Infos !!!

Antonio Fuentes

"Wolfgang Kouker" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@spammotel.com... Tach Tony, das staffelt sich nach Einschlagskraft des Fliegers ;-)

Tony schrieb:

- Die Papierschwalbe im Wohnzimmer

- Der 30cm Balsagleiter im Garten

- Der kleine UHU oder sonstige 1m Freiflugsegler besser auf einer Wiese Format Fussballplatz,

- Ab Hochstart dieser Teile wuerde ich:

-- Am besten eine Verein suchen oder sicher sein gaannz viel Platz zu haben

-- Eine spezielle Haftpflichtversicherung zB via

formatting link
abschliessen

- Segler und e-Antrieb Modelle darfst Du im Prinzip bis 5kg(?) Abwurfmasse ueberall steigen lassen

- V Antriebsmodelle und groessere (e-)Segler beduerfen einen Mindestabstand zur naechsten Siedlung von 1,5km oder einen Platz mit behoerdlicher Aufstiegsgenehmigung.

Ich hoffe, das stimmt so ungefaehr;-) Viele Gruesse, Wolfgang

Reply to
Tony

"Tony" schrieb:

noch eine Präzisierung zur Haftpflichtversicherung: Modelle unter 5kg ohne Antrieb werden von manchen normalen Haftpflichtversicherungen mit abgedeckt. Ein elektrischer 50g Hallenflieger dagegen praktisch von keiner.

Aber selbst wenn Du für Deinen kleinen Elektroflieger (?) eine spezielle Versicherung hast *), solltest Du darauf achten, ein weitläufiges, übersichtliches und wenig besuchtes Gelände zu nutzen. Mensch und Technik sind fehlbar, und selbst 500g Fliegerchen können schwere Verletzungen verursachen, wenn das Pech es will.

Tip: teilweise liegen Teile von Feldern brach, die man vom Rand gar nicht erkennen kann. Ganz nahe bei mir habe ich _zufällig_ eine wenigstens 50x250m große ungenutzte Wiese inmitten von bewirtschafteten Feldern gefunden, die man über Wege leicht erreichen kann.

Zum Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen haben die Länder AFAIK unterschiedliche Regelungen, z.B. BayNatSchG, BayWaldG, LWaldG, NWaldLG, BremNatSchG, HENatG... (alle leicht zu finden), da steht ungefähr das, was man erwartet: wo gerade nichts angepflanzt ist und kein Zaun drum ist, darf ich auch rumlaufen (IANAL, selbst lesen).

Es schadet aber i.d.R. nicht, gelegentlich mit dem Inhaber/Pächter zu reden - irgendwann willst Du mal in den bestellten Acker rennen, weil der Flieger abgestürzt ist...

Servus

Oliver

*) z.B. bei DMO Deutsche Modellsport Organisation
formatting link
formatting link
Reply to
Oliver Betz

Im Normalfall geht das.

Die Versicherung brauchst Du trotzdem. Stell' Dir vor, Dein Modell kommt Dir aus und nietet einen Spaziergaenger um, der just in diesem Moment aus dem Wald kommt...

gert

Reply to
Gert Doering

Das mit der Versicherung ist Deine persoenliche Sache. Die normale Haftpflicht deckt das Risiko Modellflug normalerweise nicht ab. Solltest Du Pech haben, kann Dich die fehlende Versicherung demnach ruinieren. Und weil diese nicht teuer ist, wuerd ich dazu dringend raten.

Viele Gruesse, Wolfgang

Reply to
Wolfgang Kouker

hallo und vergiß nicht dir jemanden mitzunehmen der dir das Fliegen beibringt!! Unter diesem Gesichstpunkt ist Modellflugverein mit Fachleuten immer besser!! gruß Robert

Reply to
Robert Ließmann

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Kouker schrieb:

Ist es das? Irgendwo habe ich im Hinterkopf, daß sich aus irgendeiner Vorschrift eine Versicherungspflicht ergibt.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Waere es so, wuerde man es beim dmfv sicher finden, Gruss, Wolfgang, der nicht suchen war

Reply to
Wolfgang Kouker

Martin Schoenbeck schrieb:

"Meine" Versicherung sagt, es wäre gesetzlich vorgeschrieben.

Siehe hier:

formatting link
Grottenschlecht und kaum zu Lesen, aber da steht es. Und was im Internet steht stimmt :)

Ne, Schmarrn, weiß nicht ob das wahr ist, aber abschliessen würde ich in jedem Fall was.

- Oliver

Reply to
Oliver Varoß

Gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht für Modellflieger generell. Allerdings ist wohl in jeder Aufstiegserlaubnis eine solche Vorschrift enthalten und vor allen Dingen: ratsam ist es auf jeden Fall! So ein Modellflieger ist halt oft genug kein Spielzeug (mehr).

Gruß Hajo

Reply to
Hajo Giegerich

IIRC ist der Pilot/Luftfahrzeughalter für Schaäden haftbar zu machen, eine Pflicht der Versicherung gibt es hingegen nicht. Analog zur privaten Haftpflichtvers., ein Schadensfall ohne Versicherung kann Dich auch finanziell ruinieren.

Ungeachtet dessen gibt es sicherlich nur noch Vereine, die ihren Mitgliedern und Gastfliegern nur einen Start mit nachgewiesener Versicherung erlauben.

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

snipped-for-privacy@spammotel.com (Patrick Kuban) schrieb:

das ging ja fix .

[Flieger Grundsaetzlich ja. Allerdings brauchst Du irL die Genehmigung des

Wie ich in dem Thread schon geschrieben habe: ist wohl Ländersache, aber was ich bisher gelesen habe, _darf_ man ohne zu fragen ungenutze Flächen betreten und dort auch fliegen.

Servus,

Oliver

Reply to
Oliver Betz

Strikt genommen braucht man die Genehmigung *nicht* fuers "ueber dem Acker rumfliegen" (Luftrecht), aber sehr wohl fuers "ueber den Acker laufen um den gelandeten Flieger wieder zu bergen".

Aus praktischen Erwaegungen ist es natuerlich sinnvoll, den Begehbarkeits- Status der Wiese *vorher* zu klaeren - hier ist's z.B. auf der Panzerwiese so, dass sie zum Muenchner Naherholungsraum zaehlt, damit automatisch fuer alle (Spaziergaenger, Drachensteigenlasser, Hundegassifuehrer, ...) freigegeben ist, und damit auch die Modellflieger da rumlaufen duerfen.

(Bei uns kommt hier und da mal ein Polizeiauto vorbei, ueberzeugt sich davon, dass wir nur elektrisch fliegen und wissen, dass wir das duerfen, und zieht dann wieder ab...)

gert

Reply to
Gert Doering

Hallo Oliver,

Am 27.02.04 schrieb Oliver Betz:

Du wohnst in D? Zeig mir ungenutzte Flaechen! ;-)

servus, Patrick

Reply to
Patrick Kuban

Hallo,

Am 27.02.04 schrieb Gert Doering:

Richtig.

Wobei Dir das Starten auf der Wiese verwehrt wohl werden darf, nicht aber das Bergen eines durch Unfall (= unbeabsichtigt, unvorhergesehen ;-) dort "gelandeten" Fliegers. Man muss zwar das Begehen dem Besitzer ankuendigen, aber der darf's einem nicht verwehren (Militaergelaende oder sowas lasse ich hier mal aus ;-). Daher gab's mal irgendwo das Konstrukt, auf oeffentlichem Grund - Parkplatz am WE oder so - zu starten und landen vorzuhaben, die Aussenlandung aber "billigend in Kauf zu nehmen", wenn auch nicht zu planen.

Fragen ist wohl einfacher ;-)

servus, Patrick

Reply to
Patrick Kuban

Sicher, dass das Auto das weiß??

SCNR

Reply to
Patrick Kibies

snipped-for-privacy@spammotel.com (Patrick Kuban) schrieb:

Naja, Du wohnst ja auch nicht gerade in einer Gegend, wo die Städte direkt aneinandergrenzen?

Felder liegen zwangsweise immer wieder brach. Ich fliege z.Zt. überwiegend in Neuried (mit dem Radl fünf Minuten von hier) auf einer (wilden) Wiese inmitten einiger genutzer Felder, einige zehn Meter breit und hunderte Meter lang.

Nicht so glatt, daß man mit den 45mm-Rädern des (?) X-Free starten könnte, aber weiche Bauchlandungen sind ja auch nett. Und jetzt geht's hervorragend mit Kufen.

Wenn der Bau^W Landwirt die Fläche mal wieder nutzt, wird er hoffentlich eine andere Ecke brachliegen lassen.

Servus

Oliver

Reply to
Oliver Betz

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.