Ersatz Kondensator Mikrowelle

Hallo,

der Kondensator eines betagten Luxus-Mikrowellenofens schlägt durch, was man aber erst durch Anlegen von Hochspannung merkt.

Passender Ersatz 1,2 uF 2100 V habe ich nur für sündhafte 43,55 EUR gefunden, daher die Frage, wie sich größere und kleinere Kapazitäten auswirken.

Das Magnetron wird durch die übliche Spannungsverdopplerschaltung im Halbwellenbetrieb gespeist. Wenn der Kondensator von vornherein ausreichend groß ist, sollten sich Veränderungen, insbesondere Vergrößerungen kaum auswirken. Da ich das aber nicht weiß, sind auch praktische Erfahrungen gefragt.

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Werner Holtfreter
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Soweit ich weiß, wird durch den Blindwiderstand des Kondensators der Strom begrenzt. Ein größerer Kondensator könnte also die Röhre überlasten. Bei unserer Uralt-Mikrowelle gibt es zwei Unterschiedliche Kondensatoren, die per speziellem Mikroschalter umgeschaltet werden und die verschiedenen Leistungsstufen schalten.

Ein kleinerer Kondensator ist also unschädlich, verringert allerdings die Leistungsabgabe.

Wenns billig sein soll: Pollin-Bestellnummer 200 361

mfG Andreas

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Andreas Graebe

Heute wird zwar getaktet, aber das deutet wirklich darauf hin, dass der Wert kritisch ist, jedenfalls nach oben.

Die hatte ich ins Auge gefasst. Zwei 2 x 0,8 ist halt ein bisschen viel. Aber jetzt habe ich die Lösung:

Zwei in Reihe und einer dazu parallel gibt genau die gewünschten 1,2 uF.

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Werner Holtfreter

Hi Werner,

Hierzulande gibt es noch Sperrmüll. Einfach mal nach dem Sperrmüllkalender schauen. Da stehen eigentlich immer welche rum.

Marte

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Marte Schwarz

"Marte Schwarz" schrieb im Newsbeitrag news:ii1oik$g80$ snipped-for-privacy@gwaiyur.mb-net.net...

Hi, und sich beim klauen nicht erwischen lassen. Allerdings gibts auch Sammelstellen bei der Gemeinde, ev. "verkaufen" die Schrate dort etwas von ihrer Beute.

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gUnther nanonüm

Hierzulande gibts eine Elektroschrottverordnung. Irgendwelche Entnahmen des dort besch=E4ftigten Personals wird als Diebstahl mit sofortiger fristloser K=FCndigung geahndet. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Schlimm, wenn bürokratische Regeln über den gesunden Menschenverstand stehen. Weiterverwendung ist in jeder Hinsicht besser, als kostenintensive Entsorgung.

Das gleiche gilt natürlich auch für Entnahmen aus dem Sperrmüll, sofern dadurch nicht die übliche wilde Unordnung fabriziert wird.

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Werner Holtfreter

Bisher hatte noch jeder, der was rausgestellt hatte auf freundliche Anfrage positiv geantwortet.

Marte

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Marte Schwarz

Das Teil heißt: "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"

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Meines Wissens ist Sperrmüll kein Eigentum des Entsorgungsbetriebes, wenn er noch auf der Straße liegt, sondern eine herrenlose Sache.

Der Voreigentümer hat dieses aufgegeben, mit der erkennbaren Absicht, sich der Sache zu entledigen und der Entsorgungsbetrieb hat diese Sache noch nicht abgeholt. Deswegen ist auch kein Eigentumsübergang erfolgt, da dieser gleichlautende Willenserklärungen voraussetzt, das jetzt das Eigentum über gegangen sei. Das dürfte aber in der Regel nicht der Fall sein, weswegen dem Entsorgungsbetrieb der Sperrmüll erst gehört, nachdem er ihn abgeholt hat.

Der Besitzer von zu entsorgenden Altgeräten erfüllt aber trotzdem besagtes Gesetz, wenn er die Geräte zum Sperrmüll auf die Straße stellt, da er sie dem Entsorgungsbetrieb nur anbieten muß (auch zur Abholung), nicht aber verpflichtet ist, diese auch zu überwachen.

TH

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Thomas Heger

Thomas Heger schrieb:

noch auf der Straße liegt, sondern eine herrenlose Sache.

Das mag deine private Meinung sein. Die ist logisch, konsequent und vernünftig. Allerdings ist das in DE und, wie ich fürchte, auch in der deutschsprachigen Schweiz ein ganz schlechter Startpunkt: Wenn der Besitzer dies anders sieht, da er vielleicht explizit seinen Müll vernichtet haben will, dann sehen das die Gerichte ebenso. Soweit die Erfahrungstatsache. Das ist nun mal der kleinkarierte Teil von Europa. Und Argumentieren nützt da gar nichts.

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Rolf Bombach

Am 29.08.2011 22:54, schrieb Rolf Bombach:

Das BGB hat diese eigenwillige Trennung zwischen Besitz und Eigentum. Dabei meint 'Eigentum', daß einem etwas gehört und 'Besitz' meint, daß man etwas hat (im Sinne von: in der Hand hat, kontrolliert etc.).

Also z. B. jemand, der auf einem Fahrrad sitzt, der ist Besitzer, muß aber nicht Eigentümer sein.

Wer eine Sache auf die Straße stellt, der ist wohl weiterhin Eigentümer und hätte auch das Recht, von einem 'Sperrmüll-Durchwühler' Unterlassung bzw. Herausgabe von Mitgenommenem zu verlangen. Es widerspricht aber der Lebenserfahrung, daß jemand hinter einem Müllsammler her rennt und die Herausgabe seiner Funde verlangt.

Das Problem entsteht, wenn die Mitarbeiter von Gemeinde oder dem Entsorgungsbetrieb Gegenstände von der Straße für sich reklamieren. Das können sie aber erst, wenn der Entsorgungsbetrieb diese Sachen eingesammelt hat. Vorher könnte das höchstens derjenige, der die auf die Straße gestellt hat. Der wird sich aber idR kaum beschweren, wenn jemand anderes als die Müllmänner sein Zeug mitnimmt.

Die Müllwerker haben KEINEN 'Vormerkanspruch' (oder sowas ähnliches). Die Übergabe erfolgt beim Sperrmüll NICHT per beidseitiger Willenserklärung, sondern 'faktisch', durch Überlassen (auf die Straße stellen). Dies bezeugt den tatsächlichen Wunsch, sich einer Sache zu entledigen und Besitz/Eigentum aufzugeben. Trifft dies zu, dann wird eine Sache herrenlos, und ein Finder kann sie sich problemlos aneignen ($958 BGB - glaube ich).

Liegt dieser Wunsch tatsächlich nicht vor, sondern der Finder nimmt dies nur an, dann liegt keine herrenlose Sache vor und es tritt auch kein Eigentumsübergang ein. Das ist eine tückische Sache, für beide Seiten, und Sperrmüll-Spezies täten gut daran, die Vorbesitzer zu fragen.

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Thomas Heger

Das stelle ich mir gerade in einer Hochhaussiedlung vor. Außerordentlich amüsant - und weltfremd.

Das Gesetz ist für diesen Sonderfall des Sperrmülls einfach nicht vorgesehen und passt denkbar schlecht zur Realität. Es trägt einfach nicht der Tatsache Rechnung, dass der Marktwert von Müll i.a. negativ ist. Allerdings arbeitet die Zeit diesmal für uns. In Zeiten da Müll sukzessive vom ungeliebten Gut zum Rohstoff lanciert, dreht der Wert wieder ins Plus. Man denke nur an Elektroschrott. Noch sind nur einige Müllarten betroffen, aber es werden tendenziell immer mehr. Daraus ergibt sich allerdings die neue Herausforderung, dass immobiles Eigentum nicht mehr sinnvoll durch passive Maßnahmen vor Diebstahl geschützt werden kann, da es auch im zerstörten Zustand noch einen deutlich positiven Marktwert hat. Was bringt das beste Schloss, wenn sein Edelstahl gleichzeitig den Wert der Beute erhöht und damit zusätzlich Anreize schafft? Also entweder back to the roots und alles mit Waffen bewachen, oder doch der alte Sozi-Gedanke und mit kollektiver Vernunft und gegenseitigem Vertrauen das miteinander zielführend gestalten.

Marcel

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Marcel Müller

"Marcel Müller" schrieb im Newsbeitrag news:4e5c8d88$0$7608$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Hi, auch die Vorschriften für Feuerschutz in Wäldern erscheinen sinnlos in den offshore-Tangwäldern vor der Küste...

Eigentlich ist es ja kein eigenes Gesetz, sondern eine "Fusion" diverser Gesetze und Vorschriften zu einer Gemengelage.

Erzähl das mal den Sperrmüllhyänen. Oder den Schrottsammlern.

Lieber behördendeutsch denken und eine Sperrmühlwühlerlizenz einführen. Mit Prüfung, Eid und Dokomentationspflicht, etwa Vorher/Nachher-Fotos und Zeitstempel, sowie Gewichtsangaben zwecks Metallentnahmesteuer etc...dero Lizenzen darf dann der Zoll überprüfen. Endlich wieder legale Beschäftigung für deren Hundeführer...

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gUnther nanonüm

Am 30.08.2011 10:06, schrieb gUnther nanonüm:

Eigentlich ist es doch ein Gesetz, jedenfalls heißt es so.

Dann wird üblicherweise die Anwendung von Gesetzen nicht davon abhängig gemacht, ob es nach dem Dafürhalten einzelner Betroffener denn nun 'zur Realität paßt'.

Doch, dem trägt dieses Gesetz Rechnung. Es spricht eindeutig von 'Pflichten', welche Beteiligte zu erfüllen haben.

Bei positiven Werten würde man den Begriff 'Rechte' verwenden.

Aehm... Gesetze machen nicht die Behörden, sondern der Gesetzgeber. Dann werden auch keine Lizenzen vergeben, sondern es gilt in Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Gesetzgeber könnte allerdings den Zugang zu dem Gewerbe des - sagen wir mal - Müllwühlers durch Gesetze und Verordnungen regeln und auch vom Ablegen einer Prüfung abhängig machen. Aber mir kommen doch Zweifel daran, ob hierzu eine Absicht besteht.

(Im übrigen ging es doch um so einen Kondensator und ich glaube, die gewerblichen Schrauber beziehen ihre Ersatzteile nicht vom Sperrmüll.)

Die Steuern werden auch nicht auf den Metallgehalt, das Alter oder den möglichen Wiederverkaufspreis erhoben, sondern nach den hinlänglich komplizierten Regeln des Deutschen Steuerrechts. Grob gesagt wird die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag besteuert. Im übrigen ist für die Erhebung der Einkommenssteuer auch nicht der Zoll zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt.

Die Finanzbeamten gehen auch nicht mit ihrem Hund auf Müllsammlerjagd, sondern sitzen meist in muffigen Büros herum und versuchen aus den Unterlagen ihrer 'Kunden' schlau zu werden.

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Thomas Heger

"Thomas Heger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Hi, "Gesetz zum Sperrmüll", echt? Kenne nur diversen Unsinn über Entsorgung, Eigentum und Diebstahl...

Beteiligt ist die Stadreinigung. Pflichten hat sie keine, der Eigentümer bzw der Entsorger haben die Abladestelle selbst zu reinigen bzw sauberzuhalten. Sie hat aber das Recht, angerichtete Versaubeuteleien in Rechnung zu stellen.

Nunja, im Prinzip....ich hab aber noch kein Gesetz gesehen, daß "der Gesetzgeber" wirklich erzeugt hätte. Irgendwelche Lobbyisten dichten Texte, deren Intention ihren Auftraggebern gefällt und deren Wortlaut anschließend von ministerialen Seeselpupsern juristisch verschleiert bzb entstellt wird. Schlußendlich muß es hinreichend tripeldeutig unerklärbar sein, daß es allen Fraktionen des "Gesetzgebers" ausreichend einleuchtet und dennoch den ersten Presseleuten nicht sauer aufstößt. Bis es die ersten vernünftigen Leute erreicht, kann es schon gültig sein und damit kann der Schaden losgehen. Die "Tätigkeit" des Gesetzgebers ist dabei ein Abnicken, meistens.

Fein, werde also freier Nuklearentsorger. Ist ja Gewerbefreiheit...oder ist Hexendoktor besser?

Noch nicht. Aber es gibt Anfänge, bei der letzten Metallhausse vor Jahren gabs schonmal heftige Strafen für Waschmaschinentrommeldiebe...Edelstahl war wertvoller, als sich manche Kommune klauen lassen wollte.

Für Altteile schon manchmal. Wer den Platz hat. Ist sauschwer, noch an Constructa-Originale zu kommen :-)

Für die fußläufige Belästigungsarbeit aber wieder der Zoll. Wie ja auch für Schwarzarbeit auf dem Bau.

Muffig sind die nur selten. Hier gibts einen recht neuen Bau, den sich manche Versicherung wünschen täte. Wirkt ein bißchen wie "es war noch Geld da, da haben wir eben die Wände vermarmort...." vermutlich haben die Ledersessel in der Kantine und Elfenbeinpissoirs.

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gUnther nanonüm

Am 30.08.2011 15:49, schrieb gUnther nanonüm:

Mediziner gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gibt es berechtigterweise strenge Regeln.

Eine Lizenz ist etwas, daß die Gewerbefreiheit einschränkt. Etwa ist die Zahl der Taxi-Lizenzen begrenzt. Allerdings sind solche Beschränkungen die absolute Ausnahme, da Gewerbefreiheit eine Konsequenz der freien Berufswahl ist und die wiederum gehört zu den Grundrechten lt.GG.

Man muß also abwägen zwischen dem Grundrecht und einem öffentlichen Interesse, welches ich mal beim Sperrmüll nicht vermute.

Der Müll gehört zuerst dem, der ihn wegwirft. Der stellt ihn auf die Straße und damit wird die Sache herrenlos. Der Gemeinde gehören die Sachen nicht, und auch nicht dem Entsorgungsbetrieb. Deswegen ist es auch kein Diebstahl, wenn man solche Sachen mitnimmt. Das gilt analog für alle Dinge, die man irgendwo hinlegt, mit der Absicht sich dieser zu entledigen.

Diese Regelung ist in dieser Form nötig, da sonst jeder Straßenfeger Diebstahl an einer Zigarettenkippe begehen würde, die er irgendwo zusammenkehrt.

Man könnte evtl. noch vermuten, die Entsorgungsbetriebe hätten quasi hoheitliche Rechte, was aber nicht stimmt. Die Betriebe gehören zwar meistens den Kommunen, sind aber trotzdem privatrechtlich organisiert. Deswegen haben die Müllmänner die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger. Damit sie den Müll auch mitnehmen dürfen, muß der vorher herrenlos ein.

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Thomas Heger

"Thomas Heger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Hi, es gibt da Mediziner und Mediziner. Apotheken etwa...oder Tierärzte. Die sind nicht "gewerblich"?

Dann lies einfach mal die Zeitung. Da gibts aber gewaltig Aufschrei, regelmäßig, wenn der Sperrmüll überall rumfliegt.

Das mußt Du mal genauer erklären. Wenn ich mein Auto parke, gehörts nicht mehr mir? Muß ich den Brief dann vernichten oder an irgendein Amt einschicken? Bislang nämlich wird mir erschreckend viel Steuer berechnet, obwohl ich doch garnicht mehr der "Eigentümer" bin...

Autodiebe werden Dich lieben. Und Bistrostuhldiebe dito.

Was man den Sachen ja auch ansieht. Erst gestern hab ich einen Umzug gesehen, da hat der Möbelpacker deutlich erkennbar absichtlich den alten Fernseher beiseitegestellt und lieber eine Topfpflanze die Treppen raufgeschleppt. Nicht daß ich soeine Röhre noch wollte, aber im Prinzip...

Wenn der "irgendwo" kehrt, würde der rausgeschmissen. Seine Aufgabe ist "straßenbezogen", der soll die Straße fegen. Übrigens meistens Eigentum seines Auftraggebers.

Sie handeln "im Auftrag". Hoheitliche Aufgaben fahren (meistens) mit Blaulicht.

Jein. Sie müssen das bloß annehmen. Dazu sind sie "kompetent". Alles was auf der Straße liegt, an dem Termin, so erkennbar Müll wie vorgeschrieben, kommt auf den Laster.

Und die Straße ist nicht herrenlos, ergo auch nix, was Du drauflegst. In Singapur kannst Du Knast kriegen für ne weggeworfene Kippe. Hierzulande gehört das zum "Bürgerservice". Wer Müll ablegt, bleibt Eigentümer bis zum Eintreffen der Müllmänner, die ja vorher logischerweise nix damit zu tun haben. Aber sobald die "hand anlegen", ist es deren Kram. Vorher gehört es unter Aufsicht des Eigentümers jenem, danach, sollte dieser etwa weggehen, der Gemeinde bzw dem "erwarteten Empfänger". Der Eigentümer hat keineswegs das Eigentum "aufgegeben", sondern den Kram in der Absicht, es von der Gemeinde abholen zu lassen, auf Gemeindeland abgelegt. Ist was anderes, wenn Du den Schotter auf Nachbars Gartenweg kippst. Da kannst Du dann wirklich das Eigentum aufgeben und wenn der Nachbar keinen Dreck von Dir auf seinem Weg haben wollte, ist die Sache "herrenlos". Was Dich aber nicht vor Schadensersatzforderungen schützt. Was den Status "herrenlos" recht selten realisiert. Wirklich vorkommen tut das gelegentlich auch bei Gemeinden, etwa wenn "Fahrendes Volk" nach dem Abbauen ihres Camps einen Haufen Pferdemist und Autokennzeichen auf der Gemeindewiese "vergißt"...die "Eigentümer" sind selten wiederzufinden. Schlußendlich eine eklige Sonderleistung der Stadtreinigung. Oder Dachziegel von Sturmschäden. Steht ja keine Katasternummer an jedem Ziegelrest...

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gUnther nanonüm

Am 30.08.2011 23:28 schrieb Thomas Heger:

IMO hängt das teilweise auch von der jeweiligen Abfallsatzung ab.

Das ist falsch, oder besser nicht komplett. Das merkst du spätestens dann, wenn die Polizei bei dir vor der Tür steht weil du deinen Sperrmüll irgendwo an den Straßenrand gekippt hast. *fg*

Du hast solange die Verantwortung für den Müll (auch wenn der schon dem Entsorger gehört, s.u.) bis der Entsorger ihn abholt. Es hängt dann davon ab ob der Entsorger ein Interesse an der Verwertung hat oder du ein besondere Interesse an der Entsorgung, zu dem du ja nach dem Krw/AbfG verpflichtet bist. Ist das der Fall, hast du den Müll an den Entsorger übertragen und die Wegname wäre Diebstahl. Andernfalls ist er Herrenlos. Wobei dieser Zustand auch wieder Aufgehoben werden kann, wie etwa bei Umweltstraftaten.

Die Unterscheidung ist eher nicht trivial, da hilft nur beim Eigentümer vorher anfragen.

Kommt auf die Intension an. s.o. Wenn du der Müllfirma in stillschweigender Vereinbarung... ..aber das wird mangels Masse 'eh nicht verfolgt. :) Dann sollte aber nicht der Müllmann sondern der Wegwerfende per DNA-Analyse ermittelt und belangt werden. Das wär toll, bitte mit den Strafen wie in Singapur.

AOL.

Kristian

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Kristian Neitsch

Am 31.08.2011 09:22, schrieb gUnther nanonüm:

Die Heilberufe gehören in Deutschland zu den 'Freiberuflern'. diese sollen nicht rein gewinnorientiert arbeiten.

Dein Vorschlag war der einer 'Lizenz zum Stöbern'. Dabei bezogst du dich auf gewerbliche Sammler.

Ich sagte, daß der Zugang zum Beruf des Müllsammlers zwar theoretisch durch eine Lizenz geregelt werden könnte, aber daran kein öffentliches Interesse besteht.

Du meinst, daß Müllsammeln überhaupt reglementiert werden müßte um evtl. Unordnung auf der Straße zu vermeiden (dies wäre das öffentliche Interesse). Dies (Unordnung auf der Straße) ist aber keineswegs Gegenstand der Gewerbeordnung. Dafür wären die Kommunen zuständig und ggf. die 'Unordnung-Macher'.

Nein, da 'Wegwerfen' eine Willensentscheidung ist, nämlich die, sich einer Sache zu entledigen. Bei dem abgestellten Auto fehlt aber dieser Wille, weswegen das Auto auch nicht herrenlos ist (selbst wenn es nicht abgeschlossen sein sollte).

Wer also etwas von Sperrmüll mitnimmt, der tut gut daran sich zu vergewissern, daß besagter Gegenstand auch wirklich herrenlos ist (nicht etwa ein verlorener Gegenstand oder nur kurz mal abgestellt). Da das gar nicht leicht zu entscheiden ist, aber wichtig für die Eigenschaft 'herrenlos', sollte man da genau prüfen.

Das können sie zwar tun, ändert aber nichts daran, daß Diebstahl Diebstahl ist.

Es kommt tatsächlich auf den Willen an, ob der Gegenstand als herrenlos zu betrachten ist. Wenn er auf einem Müllhaufen liegt, dann kann man davon ausgehen, bei einem Umzugskarton im Huasflur nicht.

Versteh nicht ganz, was Du meinst. 'Hoheitlich' sind die Tätigkeiten der Beamten, da diese direkt zum 'Staatsapparat' gehören. Die Müllwerker sind einfach Mitarbeiter eines Betriebes und haben keine besonderen Rechte. Die Kommunen beauftragen diese Unternehmen oder gründen selber welche, aber sie können nur den Auftrag geben, den Müll abzuholen. Dadurch werden die Müllmänner aber nicht zu Beamten.

Damit die Müllmänner das dürfen, hat man dieses Konstrukt mit dem herrenlosen Gut.Würdest Du Recht haben und der Vorbesitzer hätte das Eigentum noch, dann müßten die Entsorger jedesmal klingeln und eine Überlassungserklärung aushandeln.

Die Straße selber gehört nicht in die Kategorie der beweglichen Gegenstände (auf die sich $958 BGB bezieht). Straßen sind 'draußen'. Zwar gehört der Grund zu den Besitztümern der Kommune, aber es geht ja nicht um den Erwerb von Straßenland. Für das Verhältnis zwischen den Bürgern ist es unerheblich, wo 'draußen' das ist. Das Berühren von öffentlichen Gemeineigentum verändert auch nicht die Eigentumsrechte an einem Gut. Mein Auto bleibt meins, auch wenn es auf der Straße parkt.

In

Was jetzt genau: das Kippe wegwerfen oder der Knast?

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Thomas Heger

Am 31.08.2011 18:03, schrieb Kristian Neitsch:

Zusammenfassend kann man sagen: die Sache ist tatsächlich unklar. Man könnte sagen, daß man vom Sperrmüll mitnehmen kann, was einem gefällt. Oder man könnte sagen, man sollte den Vorbesitzer fragen. Den Entsorger muß man aber- unabhängig von dessen Interessen- nicht befragen. Man könnte es aber tun und würde dabei wahrscheinlich eine patzige Antwort bekommen.

Also: wie man es macht, man macht es verkehrt. vielleicht kann ja besagtes Gesetz noch korrigiert werden, oder man geht nachts auf die (Müll-)Pirsch und lötet seinen Kondensator im dunklen aus.

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Thomas Heger

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