Am 01.09.2011 18:43 schrieb Thomas Heger:
Der Klassiker ist das Urteil vom LG Ravensburg....such... Hier finde ich was dazu: <http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1988/Heft07/1988_07_S_104a-107.pdf Beginnend ab der vorletzten Zeile auf der ersten Seite. Wie ich schon geschrieben habe kommt es imm Falle des Falles auf die Intention der Beteiligen an. Also auf die Darstellung vor Gericht --> Vor Gericht und auf hoher See... Lösung des Problems, nach wie vor: den (Vor)Besitzer Fragen. Oder eben nicht und es einfach mal riskieren. Viel kann ja nicht wirklich passieren.
Kristian
Der Klassiker ist das Urteil vom LG Ravensburg....such... Hier finde ich was dazu: <http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1988/Heft07/1988_07_S_104a-107.pdf Beginnend ab der vorletzten Zeile auf der ersten Seite. Wie ich schon geschrieben habe kommt es imm Falle des Falles auf die Intention der Beteiligen an. Also auf die Darstellung vor Gericht --> Vor Gericht und auf hoher See... Lösung des Problems, nach wie vor: den (Vor)Besitzer Fragen. Oder eben nicht und es einfach mal riskieren. Viel kann ja nicht wirklich passieren.
Kristian
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