"Thomas Heger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...
Hi, wie äußert sich das seitens des Finanzamts, dürfen die ab&zu ne Million schwarz bunkern? Oder zahlt das Finanzamt die Fehlbeträge bis zum Kontoausgleich, wenn der Monat mal schwach war?
So wie der Führerschein nur für Berufskraftfahrer existiert? Wechsel Dein Rauchkraut, es schadet...
Bislang besteht auch kein Interesse an Prostitiuertenlizenzen, dennoch, ganze Ämter gehen solcher "Fürsorge" nach. Und wenn nach besonders liederlichen Sperrmüllterminen die Lokalkäseblätter die "Straße des Sudels" ablichten, wird gleich wieder nach Polizei geschrien.
Solange es vor dem Haus des "Hinstellers" geschieht, ist eigentlich erstmal dieser verantwortlich. Der "unausgesprochene" Übernahmevertrag mit der Gemeinde sieht ja keine Sraßenverschmutzung vor. Dennoch "stellt da einer die Mittel". Vermutlich wirds die Gebäudehaftpflicht übernehmen müssen. Die Mehrkosten werden Sperrmüll vermutlich in vielen Fällen auf Wilden Müll und Speditionsabfuhr aufteilen.
Auch bei Sperrmüll fehlt dieser Wille, denn kein Mensch "wirft das weg", sondern stellt das "zur Abhole bereit". Da ist schon ein Unterschied. Wäre es den Leuten schnurzpiepegal, ob der Schotter abgefackelt oder damit parkende Autos beschädigt oder fremde Gärten verunziert würden, könnte man sowas annehmen. Doch soweit gehen nur wenige...
Endlich kommst Du klar.
Wenn man das nicht erkennt....und Sperrmüll hat eben (fast) immer einen Eigentümer. Der Übergang ist durch das "indiehandnehmen" seitens der Müllmänner definiert. Vorher gehörts dem Vorbesitzer. Da ist keine "Lücke von Herrenlosigkeit". Eine mögliche Ausnahme sind etwa abgestellte Schrottautos auf Gemeindebrachflächen, auf denen die Gemeinde keinerlei Absicht hat, solche "anzunehmen". Wenn Kinder oder Automarder dort Teile demontieren, könnte das kein Diebstahl sein, da herrenlos. Doch was passiert, wenn sich die Motornummer einem Briefbesitzer zuordnen läßt?
Und wenn ein Sperrmüllhaufen nur aus einem einzigen alten Schrank besteht? Muß der dann stehenbleiben, bis der Holzwurm tragen hilft?
Üblicherweise meint "hoheitlich" die Zuteilung, Verteidigung und Beraubung von Freiheitsrechten.Eben deshalb gerade nicht. Die Gemeindesatzung unterwirft alle Gemeindemitglieder der Regel, daß eben bei Sperrmüllterminen die ausgelegten Müllberge im Gemeindebesitz sind und bleiben, sobald der Hinsteller diese nicht mehr "verteidigt", also etwa beim Umzug dabeisteht und sein Sofa "besitzt". Deshalb dürfen die Müllwerker den Kram einfach so mitnehmen, es "gehört ihnen". Doch der Müllmarder im Dunkel der Nacht darf das nicht.
Dennoch macht die Gemeinde die "Regeln" für ihr "Land". Straßen sind Gemeindebesitz, Gehsteige dito. So wie Du ja auch verbieten kannst, daß die Nachbarn ihre Gülle auf Deinen Rasen kippen.
Kommt drauf an. Ist es nicht zugelassen, wird Dich die Gemeinde schnell belehren...
Daß Du das darfst bzw daß die Kippe von Gemeindeangestellten entsorgt wird. Genauso wie das Betreten von Parkflächen oder das Pflücken von Blumen in Rabatten...manchmal.