Absturz am WE

Huhu,

am WE ist mir doch tatsächlich das schöne, fast neue Modell meines Kumpels bei der Landung runtergefallen. Alles kaputt, Kumpel sauer, weil er meint, ich könnte nicht seinen langweiligen Tiefdecker-Trainer landen.

Wie und was da passiert ist, wissen wir beide nicht. Das Ding kippte weg, trudelte 2 Sekunden lang, bis ich dann versuchte was zu machen. Die Höhe war ausreichend, aber das Trudeln hörte nicht auf. Bumms. Schade.

Is auch egal.

Frage: Ich habe heute ein Schadensformular vom DMFV bekommen. Wie ist denn das mit den Rechnungen, die nicht mehr da sind? Kann man da teilweise für die Dinge einen Schätzwert eintragen?

Bei dem Modell handelte es sich um eine mini-Comet von Topp. Das hatte er schon länger, aber erst diesen Sommer zusammengebaut. Weiß wer, was das mal gekostet hat?

Danke im Voraus für Auskünfte.

Grüßchen Günther

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Günther Grund
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servus günther! ;-)

Günther Grund schrieb:

das ist bedauerlich, doch man muss schon bei der übergabe an einen anderen miteinkalkulieren, dass man es nicht mehr in einem stück zurückbekommt. ich find´s unkollegial, da auch noch ne versicherungssache draus zu machen. mit dieser meinung steh´ich aber warscheinlichlich ziemlich alleine da.

ist dir da vielleicht

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eine hilfe, um dort mal zu gucken und/oder anzufragen?

cu/2,

rüdiger

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Ruediger Zoll

servus günther! ;-)

Günther Grund schrieb:

COMET MINI / 1340mm

-Der kleine Comet für den Kofferraum- Art.-Nr.: 100.111

152,00 EUR

hth,

rüdiger

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Ruediger Zoll

Hallo Rüdiger,

"Ruediger Zoll" schrieb ...

Ja, das stimmt. Aber wer glaubt schon an den Extremfall, wenn vorher etliche Male alles gut ging und für diesen Absturz wirklich keine Ursache feststellbar ist. Ich fliege ständig die Modelle meines Kollegen und die mini-Comet war mit Abstand das harmloseste Modell von allen.

Verstehe. Meine Meinung ist, dass ich die Versicherung reinen Gewissens in Anspruch nehmen kann, da ich dafür jahrelang bezahlt habe, auch noch bezahlen werde (auch für andere, vielleicht sogar für dich eines Tages), einem Kollegen Schaden zugefügt habe, und dieser von der Versicherung hoffentlich beglichen wird. Sollte ich deiner Meinung nach den Schaden selbst bezahlen? Das könnte ich machen. Nur bräuchte ich dann keine Versicherung, wenn ich alles selbst bezahle. Ja, wird jetzt jemand sagen, aber die Schadenssummen können sich auch auf Millionenhöhe belaufen. Sicher, dann soll er mir auch gleich sagen, ab wann ich denn die Versicherung in Anspruch nehmen darf. Ab 1000 Euro, 5000 Euro,

1 Million Euro ...? Und bin ich dann der Einzige, der sich daran hält? Höchstwahrscheinlich.

Was dann? Wenn ich wenigstens ansatzweise einen Fehler bei mir gesehen hätte, in welcher Form auch immer, dann hätte ich jetzt wenigstens der Gemeinschaft gegenüber ein schlechtes Gewissen. Das käme allerdings von ganz alleine. Da brauche ich wirklich keinen Zeigefinger, von wem auch immer.

Wer weiß. Wird sich ja gleich rausstellen.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Rüdiger,

"Ruediger Zoll" schrieb ...

Aha, haste das umgerechnet? Oder wird das Modell noch angeboten? Hätt ich nicht gedacht. Egal. Ich kuck dann selber. Kann ich ja. ;0)

Danke für deine Bemühungen.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Rüdiger,

"Ruediger Zoll" schrieb ...

... oder meinst du, er solle den Schaden selber tragen? Dann hätte ich da was falsch verstanden. Der Vorschlag, die Versicherung zu bemühen, stammte nämlich von mir.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Ueber sowas sollte man vorher sprechen. Wenn ich jemanden bitte, ein Modell von mir zu fliegen, mache ich das auf meine Verantwortung. Wenn er mich darum bittet, mein Modell fliegen zu duerfen, erlaube ich ihm das auf seine Verantwortung.

Die wird hoechstwahrscheinlich nicht zahlen. Im Prinzip ist das nur eine erweiterte Haftpflichtversicherung, die zahlt nicht in solchen Faellen. Da er dir das Modell geliehen hat, liegt praktisch kein Fremdschaden vor. Aber das wird dir der Sachbearbeiter schon erklaeren.

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Peter Stegemann

Da stehst Du keineswegs alleine da. Der Schaden ist kein versicherter Haftpflichtfall. Versichert sind Schaeden, die Guenther mit dem Modell Anderen (zB der Wiese) angetan hat, auch wenn Guenther nicht sein eigenes Modell geschrottet hat.

Das ist zB genau so wie beim Auto: leihst Du die Karre Deines Kumpels, baust einen Unfall, tritt Deine Privathaftpflicht nicht ein fuer den Schaden, den Du an Kumpel seine Karre verursacht hast. Der Schaden anderen gegenueber ist hier durch die Autohaftpflicht des Kumpels abgesichert (beim Modellflug Deine Modellflugversicherung).

Guenther wird das Ganze nur via Versicherungsbetrug oder evtl freiwilliger Leistung der Versicherung "abwickeln" koennen. Ihr muesst mal anders rum denken: Schoenes Wetter Sa Nachmittag, ordentlich Flugbetrieb. Da geht schon mal ein Flieger hopps. Schnell findet sich ein Kumpel, der fuer die Versicherung geflogen ist. Lass ich mir gern 'ne Runde am Stammtisch kosten, das...

Meinjanur, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Wolfgang,

"Wolfgang Kouker" schrieb ...

Na na na! In der Richtung werde ich mich weigern weiterzudenken.

Also ich komme langsam dahinter, dass ich wohl unsäglich naiv sein muss. Tatsächlich ist es meine Auffassung, dass ich zwar nicht schuld an dem Vorfall bin, aber die Verantwortung getragen habe. Als meine Finger an den Knüppeln rührten, fiel das Modell vom Himmel.

Da ich nun den Schaden verursacht habe, nahm ich mal völlig ohne Hintergedanken an, dass den meine Versicherung trägt. Oder mal anders gefragt: Unter welchen Voraussetzungen würde denn die Vers. den kaputten Flieger ersetzen? Wenn ich ihn versehentlich in der Luft getroffen hätte? Oder im Rückwärtsgang drüber gefahren wäre? Warum dann nicht, wenn ich ihn selbst zu Schrott geflogen habe? In jedem Fall könnte man mir Absicht unterstellen, aber dennoch würde die Vers. wohl in 2 von den 3 Beispielen zahlen, oder etwa auch nicht? Genausogut könnte aber alles auch versehentlich passiert sein, was wohl schwerfällt zu glauben.

Na ja, ich werd sehen, was dabei rauskommt.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Günther,

Günther Grund schrieb:

Die Versicherung trägt Schäden, die Du _mit_ dem Flieger, nicht _an_ dem Flieger anrichtest.

Ja, wenn Du ausweichpflichtig gewesen wärest.

Das wäre die Kfz-Haftplicht.

Weil Du den Schaden nicht _mit_ dem Flieger angerichtet hast.

Absicht, wenn Du ein Modell im Flug triffst? Klar, geht, aber da der Schaden an Deinem Modell dann nicht bezahlt wird, wenn Du Schuld hattest, nimmt man da wohl an, daß keiner so blöd ist. Außerdem solltest Du möglichst Zeugen vorweisen können.

Wenn Deine Einlassungen unglaubwürdig wirken, solltest Du in allen Fällen Zeugen haben.

Halt uns auf dem Laufenden.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Weil nur im letzten Fall dein Kollege dir den Flieger geliehen hat. Und fuer Schaeden an geliehenen Sachen kommt praktisch keine Haftpflicht auf. Ich bin mir nich mal sicher, ob dein Kollege Ansprueche an dich geltend machen kann. Ein kurzer Anruf des DMFV kann dir das sicher in Juristendeutsch zur Kenntnis bringen.

Reply to
Peter Stegemann

Hallo Martin,

"Martin Schoenbeck" schrieb ...

Jut, wenn das die Bedingungen sind, siehts nich so gut aus. Obwohl ... ;0)

Am So waren mindestens 15 Leute anwesend. Aber wer kuckt schon jedem Flugzeug in der Luft hinterher. Nach dem Malheur bin ich reihum gegangen und habe Zeugen gesucht. Alle haben den Aufprall gehört, aber niemand hat was gesehen. Wie das immer so ist. Aber dass ich sie gefragt habe, das können sie bezeugen. :0)

Mach ich.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Peter,

"Peter Stegemann" schrieb ...

Ach ja, ist das so? Das entwickelt sich ja schlechter als ich dachte.

Das ist erstmal nicht so wichtig. Wenn ich von höherer Stelle erleuchtet werde, hab ich kein Problem damit, einen Teil aus meiner Tasche zu zahlen. Würde mir zwar wehtun, aber irgendwie war ich ja auch am Absturz beteiligt. Im Moment setze ich auf die Versicherung.

Eine von mir heute Morgen abgeschickte email diesbezüglich wurde noch nicht beantwortet.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Und vorher klaeren wer repariert.

Genau, anderenfalls laeuft es auf "Alle fliegen das Modell des Kollegen und haben dann eine Vollkasko" hinaus.

Gruss Sven

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Sven Stoecker

Günther Grund schrieb:

Die Modellhalterhaftpflicht ist _keine_ Vollkaskoversicherung. Diebstahl ist ja auch nicht mitversichert.

Das wirst Du tun müssen, oder $KUMPEL verzichtet großzügig auf Schadenersatzansprüche. Oder Du weist technische Fehler an seinem Modell nach, die zum Verlust führten.

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

Der DMFV hat zwar Webseite und Forum, ist aber innerlich noch sehr "Old-Style". Bei Mail meint man dort meiner Erfahrung nach, sich Zeit lassen zu koennen...

Reply to
Peter Stegemann

wobei es egal ist, ob Du den Schaden mit Deinem eigenen oder dem Flieger eines Kollegen verursachst.

Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Peter,

Peter Stegemann schrieb:

Deckt sich nicht mit meiner Erfahrung.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Günther Grund schrieb:

Es ist aber nicht der Schaden abgedeckt den DU verursachst sondern der Schaden den das MODELL anrichtet das Du steuerst.

Wenn Du ihn mit Deinem Modell über den Haufen fliegst (und die Schuld klar ist).

Beispiel: Ich bin mal unachtsam und schuldhaft mit dem LMH einem anderen Modell mitten in die Flugbahn gestartet. Hat die Versicherung gezahlt.

Ja!

Deine Autohaftpflich würde das wohl zahlen. Bin ich aber nicht sicher.

Wenn überhaupt würde das eine Kaskoversicherung des Modellbesitzers zahlen.

Ich verstehe nicht, wieso Du meinst das das die Versicherung zahlen könnte...

Ich shee da nur einen Fall wo sie zahlen würde. Bin gespannt was die anderen sagen.

Erzähl mal.

- Oliver

Reply to
Oliver Varoß

Wolfgang Kouker schrieb:

Korrigiert mich, aber so wie ich das verstanden habe, gilt meine Versicherung auch für mein Modell, wenn jemand anders es unter meiner Aufsicht fliegt. Habe ich mich extra erkundigt wegen L/S Betrieb. Aber das sagt ja über den umgekehrten Fall nicht viel aus wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Hmm...

- Oliver

Reply to
Oliver Varoß

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